Steyrer Tagebuch, Sondernummer Wehrgraben, 1982-1983

Die Wehrgrabenkommune 2 Diese Ausbesserungsarbeiten, allgeme in "Abkehr" genannt, durften erst nach Bewilligung der Wasserobrigkeit durchgeführt werden. Die wurde bis auf einmal auch immer gemacht und wurde deshalb von der Herrschaft Steyr für das große Fischsterben verantwortlich gemacht. Die Jahrtage der Wehrgrabenkommune fanden gewöhnlich im Jänner statt . Der Wirt war gleichzeitig auch Kassier des Wehrgrabens und mußte alljährli c h schriftliche Abrechnung führen, die von den Verordneten des Wehrgrabens und dem Kommissar der Stadt peinlich überprüft und am Jahrtage vorgelesen wurden. Der Wirt wurde auch der "Herr Vater" genannt . Die Gegenreformation hatte Stey r in einen trostlosen wirtschaftlichen Zustand versetzt, der sich natürlich auch auf die Wehrgrabenkommune auswirkte . Sie kam immer mehr in Schulden. Als daher ein Hochwasser im Jahr 1663 den Anlagen großen Schade n zufügte, mußte sie hochverzinsli c he Gelder für die Reparatur aufnehmen. In drückender Not wandte sie sich an den Mag i s trat. Aber erst im Jahre 1682 konnte der selbst schwer belastete Magistrat helfend eing reife n. Die Wehrgrabler waren auch ge zwungen, wä hre nd dieser Zeit eineinhalbfache Fludergelder z u bezahlen. Im Zuge dieser Notzeit wurden Sparmaßnahmen vorgeschlagen. So klagte der Herbergsvat~r Waltl im Jahr 1681, daß die Mitglieder der Wehrgrabenkommune nicht bei ihm "Zährung" nehmen und die Fludergelder nicht zahlten. Er wurde von ihren Gläubigern überlaufen und bitte, daß ihm schuldige Geld auszuzahlen und die Lade anderwärts hin zu transferieren . Oft gab es Meinungsverschiedenheiten bei Wehrbauten . Reparaturen und dergleichen . So lehnte es die Wehrgrabenkommune 1712 ab, etwas zur nötigen Ausbesserung des Roseneggerwehrs beizutragen, da dieses von anderen falsch gebaut worden sei, was den Schaden zur Folge gehabt hatte . wehrgraben um 1930 (Arc hiv d. Nat.Bib.) Lange Zeit legten di e Wehrgrabler, was Hochwasser betraf, e i ne an Leichtsinn grenzende Sorglosigkeit an den Tag . Schließlich wurden zehn Punkte aufgestellt. Sie betrafen das Dürrholz in der Au, das Verhalten bei Hochwasser, das angeschwemmt e Hol z die Aufsicht bei Beuten im Wehrgrab e n, die 'Nachtwächter, die Anschaffung von Fackeln und Late rnen und dergleichen . Seit undenklichen Zeiten wurde von den Sägewerken im Steyrtal das geschnittene Hol z auf der Stey r und durch den Wehrgraben in die Stadt gefl ößt. Das Fl ößen von Randhol z war wahrsche inlich schon üblich, b evor di e Zeugstätten de s Wehrgrabens erbaut worden waren. Der Wehrgrabenkommune bereitete di e Fl ößerei manchen Sch~den und viele Unge l egenheiten. Die Flöße beschädigten d ie Ufer des Kanals und verursachte n Betriebsstörungen, wenn sie durch di e Zeugstätten fuhren. Die Mitglieder der Wehrgrabenkommune bezeichneten sich zwar als Eigentümer des Wehrgrabens, dennoch mußten sie die Flößerei als "uraltes Recht" dulden. Allerdings hoben sie von den Sägewerken eine Abgabe ein, seit wann ist jedoch unbekannt. Im Jahr 1847 wollten auch auswärtige Sägewerksbesitzer ihre Ladekähne durch den Wehrgraben flößen. Die Durchfahrt wurde ihnen von der Wehrgrabenkommune verweigert, dann aber vom Magistrat unter Androhung von Zwangsmaßregeln freigegeben. Meinungsverschiedenheiten übe r de n Neubau der Großen Fallenbrücke, vor allem aber die Instandhaltung der Straßen im Wehrgraben führten dazu, daß e in neues W~hrgrabenpro tokoll über diese Probleme im Jahr 1877 zustande kam. Der g ing ein langwieriger Rechtstreit voraus , be i de m die Statthalte rei verfügte, daß d ie gefährlichen Straße ns tell en durc h di e Gemeinde mit Vo rbeha lt de r Reg reßa ns prüche herge s tellt we rde n müßte n. Di e e ndgült ige Er l ed igung wurde jedoc h da nn beim Komm i ss i on sprotoko l l getr offen, we l c hes bi s heute bei den ve r sc h ie denen Pr obl emen der Ufe r siche r ung ang ewe ndet wurde .

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