Steyrer Tagebuch - Sondernummer zum 12. Februar 1934

Die Helden harter Pflicht . Das Blut , das so verflossen u~dHeimaterde ward, Hat unser Volk gerettet , Erhalten deutsche Art . Mög ' nun die Frühlingssonne Bestrahl ' n uns lind und wei ch , Damit wir Frieden finden Im lieben Österreich ! In einem Fl ugblatt der Zeit findet sich ein Spottvers über die Heimwehren , die so selbstlos sind und treu , die bei den Sturmangriffen hint' sind, und beim Plündern vorn dabei. Spottgedichte gab es auch über die zögernde Wiener Parteiführung: Die Ritter vom Rathaus, die ließen in Wien die Häuser wie Burgen erbauen . Doch als die große Probe kam, da sind sie abgehauen. Vom steirischen Schutzbundführer Wallisch ließ sich Bertolt Brecht zu einer "Koloman– Wallisch-Kantate" inspirieren, nicht allzu– sehr freilich, denn die Kantate ist ein Fragment geblieben : Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt Und läßt andere kämpfen für seine Sache Der muß sich vorsehen: denn Wer den Kampf nicht geteilt hat Der wird teilen die Niederlage . Nicht einmal den Kampf vermeidet Wer den Kampf vermeiden will : denn Es wird kämpfen fü r die Sache des Feinds Wer für die eigene Sache nicht gekämpft hat . Der FaJI Josef Ahrer Ein Standgericht hatte sich in Steyr wie auch an den anderen Kampfschau– plätzen Österreichs - schon am 13.2. kon– stituiert. Am 17., dem Samstag, wurde in Steyr ein Standgerichtsverfahren gegen Josef Ahrer abgewickelt, es endete mit einem Todesur– teil. Der Fall Ahrer ist bis heute umstritten, geklärt wird er wohl nie mehr werden. Für die eine Seite ist Ahrer das Opfer einer Politjustiz, für die andere Seite ein Kri– mineller. Im Gerichtsprotokoll liest sich das so : Josef Ahrer, am 30 . August 1908 geboren , le– dig, Bauschlosser in Steyr , ist schuldig, am 12 . Februar 1934 in Steyr gegen Johann Zehet– ner und Josefine Nagelseder, in "der Absicht , sie zu töten, durch Abgabe von Pistolen– schüssen auf eine solche Art gehandelt zu haben, daß daraus der Tod des Johann Zehet– ner und der Josefine Nagelseder erfolgte; 17 er hat hiedurch das Verbrechen des Mordes be– gangen und wird zur Strafe des Todes durch den Strang und zum Ersatze der Kosten des Strafverfahrens verurteilt( .. . ) Gründe: Auf Grund der beeideten Aussagen der Zeugen Josef und Josefine Raab , Amon, Laurenz und Theresia Löschenkohl und des Alois Zehetner ist einwandfrei erwiesen , daß der Beschuldigte Josef Ahrer am 12 . 2.1934 um die Mittagszeit in der Baracke Kammermayrstraße Nr . 10 durch die halbgeöffnete Tür der Wohnung des Johann Zehetner zwei scharfe Pistolenschüsse abge– geben hat, durch die Johann Zehetner und Jo– sefine Nagelseder getroffen worden sind . Auf Grund des Gutachtens des Gerichtsarztes Dr. Anton Hain steht weiter fest , daß Zehetner einen schweren Brustschuß , die Nagelseder einen Bauchschuß, der die Gedärme mehrfach zerrissen hat, erlitten haben und beide an innerer Verblutung gestorben sind . Der Tod der Genannten ist also auf die Handlung des .Beschuldigten zurückzuführen. Der Beschuldigte gibt nur zu, auf dem Baracken gang stehend, in der Richtung gegen die Tür des Johann Zehetner zwei Pistolenschüsse ab– gegeben zu haben, behauptet aber, dies nicht

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