Steyrer Tagebuch Nummer 11, April 1983
.. : ·._ ./: ........ \ . . . l • ... ... KON~RETES ÜBER ALÖ UND VGÖ In den gängigen Medien wurden bisher Unter– schiede in Zielsetzung und Inhalten von Grü– nen und Alternativen keinesfalls befriedi– gend herausgearbeitet . Um eine Wahlentschei – dung , di e se zwei Parteien betreffend, zu er– leichtern bemühen wir uns um eine klare Ab– grenzung von VGÖ und ALÖ . Zur Ents t ehungsgeschichte der beiden : Die Sonne des Anti - AKW- Pickerls schien ein– hellig über die noch vereinten Gruppierungen , ARGE- NEI N ZU Zwentendorf und die -IÖAG (Initia tive ös t erreichischer Atomkraftwerksgegner) . Nach der Zwentendorfabstimmung trafen sich auch mehrmals Vertreter verschiedenster Ini– tiativen, u . a . der IÖAG . Bei diesen Treffen wurden sich Leute klar , daß . wenn sie an die Öffent lichkeit gelangen wollten , eine Alter– native Partei gründen mußten . Am 5 . 11 . 1982 , vier J ahre nach der Volksabstimmung , wurde die ALÖ gegründet. Der Univ .-Prof . Dr . Alexander Tollmann nützte Seinen Bekanntheitsgrad als Vorsitzender der ARGE- NEIN ZU Zwentendorf , sammelte Leute um sich mit denen er im Jänner 1983 die VGÖ gründete . Ein Wahlbündnis VGÖ/ALÖ scheit erte auf Grund verschiedener Auffassungen, f olgende Themen betreffend : A) ÖKOLOGIE In diesem Punkt herrscht weitgehende Überei n– stimmung in der Zielsetzung . Während jedoch die VGÖ eine Trennung von Öko– logie und Gesellschaft vornimmt, stehen für die ALÖ ökologische und politische Strukturen in ur sächlichem Zusammenhang . 0 15 B) DEMOKRATIE In der von der ALÖ vorgeschlagenen Kombination Basisgruppe- Rotationsprinzip- Imperatives Man– dat sieht Tollmann den Widerspruch anonymer Kollektiventscheidungen gegenüber persönlicher Verantwortung . Was versteht die ALÖ unter dem Begriff Basis– demokratie? Demokratie soll zu dem gemacht werden, als was sie gedacht war - eine Organisationsform, in der die Menschen eigenverantwortlich über ihr Leben entscheiden, und an Beschlüssen, die sie betreffen, von der Basis her teitnehmen . In den lokalen Basisgruppen werden·koordinier~ te Aktivitäten gesetzt, Vorschläge/Entsc~ei– dungen mi t tels Delegierter den Landesorganisa- tionen1 sowie dem mindestens zweimal jähr– lich s~attfindenden Bundeskongress zur Beschlußfindung vorgelegt . Ein möglicher Mandatar/ eine mögliche Mandatarin ist an Grundsatzbeschlüsse der Basis ("Landesorganisation) gebun– den (IMPERATIVES MANDAT) . Ein Alleingang Tollmanns zum Ausschluß Fux' ens, der letztendlich verhindert wur– de und zur Bildung eines fünfköpfigen Präsidiums führte, wäre in der ALÖ von vornherein nicht möglich ! Nationalrat statt Emo t ionalrat! Jeder Mandatar wird in der Ausübung sei– nes Mandates von ei nem (r) weiteren Kan– didaten(in) unterstü t zt, dieser soll nach einer halben Funktionsperiode sein (ihr) Mandat übernehmen. (ROTATIONSPRIN– ZIP) . Bei der VGÖ übernehmen für den Wähler bekann t e Persönlichkei t en (Tollmann, Fux , Buchner ••• ) die Verantwortung und kan– didi eren für den Nationalrat .
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