Stadt Steyr und der Weltkurort Bad Hall

Die Wohnungspolitik der Stadtgemeinde Steyr. 155 An die gemeinnützige Ein- und Mehrfamilienhäuser-Baugenossenschaft in Wien: 1926............................................................. 11.410 m2. Durch Vergebung im Baurecht. An die allgemeine gemeinnützige Arbeiterbau- und Wohnungsgcnossenschaft Steyr: 1923 ............................................................... 2103 m2. Mit der Vergebung eines Teiles ihrer Gründe im Baurechte hat die Gemeinde ein Mittel der Wohnungspolitik angewendet, über dessen Vor- und Nachteile in Kreisen der Sachverständigen viel gesprochen wurde und wird. Immerhin mag als wesentlicher Vorteil dieser Methode gelten, daß die Stadtgemeinde dadurch zur Linderung der Wohnungsnot beitragen kann, ohne ihren Be­ sitz an Grund und Boden zu schmälern und daß der Gewinn bei kommender Steigerung des Grundwertes der Gemeinde zu gute kommt, und eine Werterhöhung des Gemeindevermögens liegt im Interesse der Gesamtheit der Bevölkerung. Insgesamt hat die Stadtgemeinde 2 ha 01 a 13 m2 Grundstücke an gemeinnützige Woki- nungsgenossenschaften verkauft beziehungsweise im Baurechte überlassen, das sind 2 ' 2 % des Ge­ meindebesitzes im Stadtgebiete. Ein Wohnungsbau auf der hohen Ennsleite wurde durch Leistung eines Beitrages von 8 40.000'— im Jahre 1925 aus Gemcindemitteln unterstützt. Auf den von der Gemeinde überlassenen Baugründen wurden von den gemeinnützigen Woh- nungsgenossenschaftcn errichtet: Von der I. allgemeinen gemeinnützigen Ban- und Wohnungsfürsorgcgenossenschaft Steyr: 1914................................................... 18 Wohnungen 1926 ..................................................... 2 Von der allgemein gemeinnützigen Arbeiterbau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft Steyr: 1923—1925 .......................................... 85 1926 ..................................................... 32 Von der geincinnützigen Ein- und Mehrfamilienhänser- Baugenossenschaft in Wien: 1926 .................................................. ... 75 Zusammen: . 212 Wohnungen. Ebenso wichtig vielleichtnoch wichtiger als dieunmittelbare Vorsorge zur Schaffung neuer Wohnungen durch Neubauten oder Bereitstellung billiger Baugründe ist die Einflußnahme der Stadtgemcinde auf die Ausgestaltung vorhandener und den Bau neuer Wohnungen durch die private Wirtschaft. Die Gesetzwerdung der im Entwürfe vollendeten neuen Bauordnung für die Stadt Steyr wird sowohl für die Verbesserung vorhandener Wohnungen als auch für die Schaffung neuer Wohnungen von besonderer Bedeutung sein, da diese Bauordnung alle jene Maßnahmen sichert, die zur Errichtung einer in baulicher und gesundheitlicher Hinsicht einwandfreien Wohnung er­ forderlich sind. Die erste Voraussetzung zur Errichtung gesunder Wohnungen ist ein guter Ge- ueralregulierungsplan, der durch sorgfältige Wahl der Straßenbreite, durch eine zweckmäßige Ge­ staltung und Aufteilung der Baublöcke den künftigen Wohnungen den Zutritt von Luft und Licht in ausreichendem Maße gewährleistet. Zur Erreichung dieser Absichten sieht die neue Bauordnung 20 *

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