Stadt Steyr und der Weltkurort Bad Hall

152 Steyr. sich für jeden Fall das Verfügungsrecht über das Gelände vorzubehalten, auch dann, wenn viel­ leicht infolge nachträglich notwendig gewordener Änderung des Stadtregulierungsplanes die Be- bauungsfragc für ein gewisses Grundstück noch nicht geregelt ist. Diese Bestimmung ist besonders wichtig, da eilt einziger Bau, der als Definitivum auf einem Grundstücke errichtet worden ist, dessen Zukunft im Stadtregulierungsplane noch nicht festgelegt erscheint, eine zweckmäßige Ver­ bauung stören oder ganz verhindern kann. Bon Bedeutung für die Durchführbarkeit des Regu­ lierungplanes ist ferner die Bestimmung der Bauordnung, daß jede grundbücherliche Veränderung im Gutsbestande eines Grundbuchskörpcrs durch Ab- oder Zuschreibungen der vorherigen Zu­ stimmung der Baubehörde bedarf. Dadurch wird vermieden, daß Änderungen im grundbücherlichen Bestände vorgenommen werden, die mit den Absichten des Stadtregulierungsplanes nicht im Einklang stehen. Des weiteren enthält die neue Bauordnung Vorschriften über die Grundstücks­ umlegungen. Zur Verbesserung von Grundstücken, bereit Gestalt eine zweckmäßige Verbauung ausschließt und zur Beseitigung selbständig nicht verbaubarer Grundstücksreste kann die Baubehörde entweder über eigenen Vorschlag oder ans Antrag eines Beteiligten nach freiem Ermessen die Zusammenlegung und soweit als möglich die Neuaufteilung der in Betracht kommenden Grund­ flächen aussprechen. Auch auf diesem Wege ist der Stadtgemeinde ein gebührender Einfluß auf die Verwirklichung des Regulierungsplanes vorbehalten. So hat sich die Stadtverwaltung ihren Einfluß auf die Grund- und Bodenverhältnisse sowohl auf direktem Wege durch den Ankauf von Grundstücken als auch auf indirektem Wege durch die Schaffung des Regulierungsplancs und die Umgestaltung einer veralteten Bauordnung sichergestellt. Auf diese Weise hat sie sich die wichtigsten Mittel dienstbar gemacht, welche zur Ausübung einer erfolgreichen bodenpolitischen Tätigkeit notwendig sind. Wohnhausgruppe der Gemeinnützige» Ei»- unb Mehrfamilienhäuser- Baugenossenschaft in Wien in der Grillparzerstraße in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2