Stadt Steyr und der Weltkurort Bad Hall

Das städtische Fürsorgewesen. 141 Gesundheitsfürsorge für das Schulkind obliegt dem Fürsorgearzt. Zweimal des Jahres werden sämtliche Schulkinder untersucht, täglich wird in einer Schule eine ärztliche Sprechstunde ab­ gehalten. Für Kinder mit Haltungsfehlern wurde ein Heilunterricht eingeführt, der von einer geprüften Lehrperson geleitet und von einem Arzt überwacht wird. Seit einem Jahr besteht im Rahmen des Fürsorgeamtes eine eigene Berufsberatungs- stclle, die in enger Fühlungnahme mit den wirtschaftlichen Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die notwendigen Auskünfte erteilt. Um Jugendliche, die wegen eines Deliktes zu einer bedingten Strafe verurteilt wurden, vor­ dem Rückfall zu bewahren, wurde die sogenannte Schutzaufsicht geschaffen. Der Schützling steht auf die Dauer der Bewährungsfrist unter der gewissenhaftesten Kontrolle des Jugendamtes. Es ist selbstverständlich, daß der Ausbau des Fürsorgewesens eine ständige Sorge der Ge­ meindevertretung ist. Fürsorge für Erwachsene. Die öffentliche Armenfürsorge, die sich auf die Gewährung des Mindcstansmaßes der not­ wendigsten Lebensbedürfnisse beschränkt wie: Obdach, Nahrung, Kleidung, Krankenpflege und im Todesfall Begräbnis, ist durch die Armengcsetze beziehungsweise durch das Heimatgesetz geregelt. Die Form der Hilfeleistung unterliegt dem freien Bemessen der zuständigen Armenbehörde. Diese kann dem Bedürftigen die Unterhaltsmittel entweder zur Verwendung im eigenen Haushalt geben (offene Armenfürsorge) oder seinen Eintritt in eine Anstalt verfügen, der alsdann die Sorge für seinen Unterhalt obliegt (geschlossene Armenfürsorge). In der offenen Armenfürsorge stehen derzeit 414 Personen. Die Unterstützungsbeträge bewegen sich zwischen 5 bis 30 Schilling pro Monat. Diese mit einem fortlaufenden Erhaltungs- bcitrag beteilten Armen erhalten auch, wenn nötig, Schuhe und Kleider. Auch andere Erhaltungs- bcdürftige werden, wenn auch nicht mit fortlaufenden, so doch nach den Bedürfnissen mit ein­ maligen Unterstützungen beteilt. Eine besondere Aufmerksamkeit widmet die Gemeinde der produktiven Arb ei tsloscnfür- sorge; so wurden im ersten Halbjahr 1927 auf diese Weise 440 Personen unterstützt. Die geschlossene Armenfürsorge wird in dreifacher Art gehandhabt: In der bloßen Ge­ währung des unentgeltlichen Unterstandes in einem Altersheim, in der Unterstandsgewährung unter gleichzeitiger Anweisung eines Armengeldcs und einer Teilverpflegung und schließlich in der Auf­ nahme in ein Versorgungsheim unter Gewährung der vollständigen Verpflegung und eines Armen­ geldes. Alte Personen, die noch in der Lage sind, sich das Notwendigste für den Lebensunterhalt zu verdienen, oder solche Personen, die eine kleine Rente oder sonstige Unterstützung beziehen, be­ kommen über Ansuchen eine Wohnung oder ein Zimmer in den Altersheimen zugewiesen, ebenso mindercrwerbsfähige Personen. Steyr besitzt vier Altersheime und ein Versorgungshaus. In der geschlossenen Armenfürsorge befinden sich gegenwärtig 301 Personen. Der Voranschlag für das Jahr 1927 sieht für das Fürsorgewesen einen Betrag von 430.000 Schilling vor, das sind über 40% des gesamten Abganges. Die Fürsorgeheime der Gemeinde entsprechen natürlich nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Der Ban eines modernen Fürsorgeheimes stoßt aber augenblicklich auf unüberwindliche finanzielle Schwierigkeiten. Die Gesetzwerdung der Alters- und Jnvaliditätsversicherung wird die Gemeinde in dieser Hinsicht einigermaßen entlasten.

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