Stadt Steyr und der Weltkurort Bad Hall

Die städtischen Abgaben. Von Magistratsdircktor Dr. Ferdinand Häuslmayr. Der Krieg hat nicht nur die Finanzen des Staates, sondern auch die der Gemeinden zer­ rüttet. Die Einnahmen der Gemeinde beschränkten sich im wesentlichen auf Umlagen zu den direkten Steuern und auf Zuschläge zu den Mietzinsen. Diese Abgaben wurden in starren Sätzen vorgeschrieben, sodaß das Erträgnis infolge des stets sinkenden Wertes der Krone auch nicht mehr durch Gesetzesnovelliernngen, die überdies einen langwierigen Prozeß darstellen, den tatsächlichen Verhältnissen angeglichen werden konnte. Es galt also ein System neuer Stenern einzuführen. Auf diesem Gebiete wirkte die Bundeshauptstadt Wien vorbildlich und die meisten Abgaben sind nach dem Muster von Wien, angepaßt den lokalen Verhältnissen, aufgebaut worden. Bei einigen Abgaben ist die Gemeinde Steyr auch selbständige Wege gegangen. Im folgenden sei eine kurze Übersicht über die städtischen Abgaben gegeben: 1 . Mietzinsabgabe. Die Abgabe hat zu entrichten, wer im Gemcindegebict Steyr vermietbare Räumlichkeiten in Gebäuden inne hat. Als Bemessungsgrundlage gilt der am 1 . August 1914 entrichtete Brutto­ mietzins beziehungsweise der Betrag, der für einen Mietgegenstand von gleicher Lage und Be­ schaffenheit am 1. August 1914 ortsüblich als Bruttomietzins entrichtet wurde. Die Abgabe wird mit einem Vielfachen der Bemessungsgrundlage bemessen und beträgt bei einem Bruttomietzins beziehungsweise Mietwerte bis zu 200 K jährlich das 451'5fache 200— 300 „ „ 903-0 „ 300— 400 „ „ ,, 1354-5 „ 400— 600 „ ,, „ 1806 0 „ 600— 800 „ ,, „ 2257-5 „ 800—1000 „ „ „ 2709-0 „ 1000—2000 „ ,, „ 3160-5 „ 2000—3000 „ 3612-0 „ 3000—4000 „ „ 4063-5 „ 4000 - 5000 „ „ „ 4515-0 „ 5000-6000 „ „ ,, 4966-5 „ 6000 „ „ 5418'0 „ des Jahresbruttomietzinses (Mietwertcs). Von der 8 . Stufe beginnend (Bruttomietzins über 2000 K) ist außerdem ein 100 % iger Aufschlag gleichzeitig mit der normalen Abgabe und unter denselben Modalitäten zu leisten. Diese Abgabe stellt sich zum Teil als Zweckabgabe dar, indem 25% des Erträgnisses für Wohnbauzwcckc zu verwenden sind. Die Mietzinsabgabe ist die dritt- stärkste Einnahmsquelle der Gemeinde, sie ist für das Jahr 1927 mit 270.000 8 präliminiert. Neubauten sind ans 10 Jahre befreit. 17

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2