Steyr 1992 Informationsbroschüre

Umweltschutz in Steyr Umwelttelefon: Magistrat Steyr, Promenade 9 25 7 11/244 oder 299 Die Tätigkeit dieser Abteilung umfaßt Umweltschutzkoordination und Führung der Geschäfte des mobilen Bürgerdienstes. Was steckt nun hinter diesen Bezeichnungen? Die Abteilung hat die Aufgabe, sämtliche im Bereich des Umweltschutzes auftretenden Fragen mit allen anderen zuständigen Dienststellen abzuspre- chen, Vorschläge zu unterbreiten und Hilfestellung zu leisten. Wichtige Aufgabe dabei ist die Be- leuchtung des jeweiligen Problemes sowohl von der gesetzlichen als auch umweltrelevanter Seite her. Dazu gehört die Vertretung der Stadt in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren gemäß der ein- schlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gleichermaßen die gutachtliche Prüfung von Abfallkon- zepten bei Betriebsneugründungen bzw. gemäß der einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeord- nung und des Abfallwirtschaftsgesetzes. Bei dieser Tätigkeit kann schon allein aufgrund des Geset- zesauftrages und darüber hinaus erreicht werden, daß verschiedene Interessen der Stadt bzw. der Bürger geschützt werden. Breiten Raum nimmt genauso die Überprüfung bzw. Durchführung der ge- setzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Altölgesetzes und des Abfallwirtschaftsgesetzes und al- ler anderen in diesen Bereich fallenden Gesetzesnormen ein. Soll doch damit sichergestellt werden, daß Luft, Boden und Wasser von all diesen Medien geschützt werden, die leider bedenkenlos oder manchmal gedankenlos gebraucht und aufgebracht werden. Ebenso alle in diesen Bereich fallenden Messungen hinsichtlich der Luftqualität, des Lärmes und zum Teil der Wasserverunreinigungen wer- den über diese Abteilung abgewickelt. Dazu bedient sie sich entweder der vorhandenen Messgeräte, oder der anderer Anstalten und Institutionen und, wenn solche nicht verfügbar sind, privater Zivil- techniker. Einen Schwerpunkt nimmt gleichfalls der für diese Abteilung zuständige gemeinderätliche Ausschuß für Umweltschutz ein, dieser wurde bereits vor sechs Jahren gegründet und durch einen entspre- chenden Beschluß auf einen Beirat erweitert. Die Tätigkeit dieses Ausschusses umfaßt natürlich in erster Linie die Beratung umweltrelevanter Anträge an den Gemeinderat, aber auch alle andere in die- sen Sachbereich fallenden Themen. Wenn in diesem Gremium entsprechende Beschlüsse gefaßt ----------------------------------------------33

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