und Gedeihen legte aber Kaiser Albrecht I., der Sohn Rudolf's von Habsburg, durch das im Jahre 1287 der Stadt ertheilte Privilegium, dessen Original-Diplom sich heute noch im Stadt=Archive befindet. — Durch diesen Freibrief ward allerorten im Lande der Handel für deren Bürger von Zöllen und Abgaben entweder ganz oder zum großen Theile befreit. Die Stadt erhielt eine eigene Gerichtsbar¬ keit, sowie endlich die mauthfreie Einfuhr von Holz und Eisen und das Stapelrecht auf die genannten Materialien, d. h. diese Artikel mußten durch 3 Tage um den gewöhnlichen Marktpreis in der Stadt feil¬ geboten werden, bevor sie weitergeführt werden durften. Spätere Regenten bestätigten und erweiterten noch die Privilegien, — wie beispielsweise Wayd= hofen a. d. Ybbs seine Eisenwaaren nur von der Mauthstadt Steyr aus verhandeln durfte, — und so hob sich Steyr auf eine immer größere Stufe. Sein Handel wuchs und erstreckte sich Ende des 14. Jahrhunderts nach Polen, Ungarn, den unteren Donauländern, nach Constantinopel, Regens¬ burg und Venedig. In der zweiten Hälfte des kommenden Jahr¬ hunderts, während welcher Zeit Schloß und Gebiet von Steyr meist verpfändet waren, versank der Wohlstand der Stadt durch immerwährende Fehden, die sich um ihren und des Schlosses Besitz zwischen
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