917 28 MG St. Peter am Wimberg L/28/1 Eckartshof (Eckerstorf) L/18/1 Eckartshof: In der O. und KG. Eckersdorf befand sich noch im Jahre 1837 ein landtäflicher Freisitz. Quelle: k. u. k. Schematismus auf das Jahr 1837. Lage: 3,5 v.u., 3,4 v.li.u. (15). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der k.k. Schematismus eine unsichere Quelle darstellt. Die Blattschnittkoordinaten verweisen auf das Areal westlich des Anwesens vulgo Rothammerhofstatt in Berg 14. Spuren des „landtäflichen Freisitzes“ sind hier nicht erkennbar. Da auch sonstwo keine Spuren des angeblichen Freisitzes entdeckt werden konnten, historische Nachrichten völlig fehlen, muss das Objekt als höchst fraglich eingestuft werden. B. SCHIFFMANN 1935a, 236 C. D. E. F. Kein Ansitz / Burgstelle / Wehranlage erkennbar L/28/2 Neundling (Wöger) L/28/2 Neundling: In der O. Dorf, KG. Eckersdorf, neben dem Bh. Neundlinger-Hofstatt (Haus Nr. 12) ist im Gelände das verschliffene Erdwerk eines Sitzes erkennbar, welcher der Stammsitz der Neundlinger war. Ca. 1200 Hainricus de Nevnlingen; 1477 IV.30. Wolfgang der Newndlinger verkauft Herrn Vlrich von Starhemberg sein Gut zu Neundling und „den öden Sicz daselbs“. Quelle: oöLA, Dipl. XXV/7690. Lage: 0,3 v.o., 3,5 v.li.o. (32). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Lagebeschreibung und die Blattschnittkoordinaten verweisen auf das Areal zwischen den Anwesen vulgo Gut zu Neundling in Dorf 25 (alte Adresse: Dorf 12) und vulgo Oberngut zu Neundling in Dorf 26 (heute: KG Eckerstorf, GST-NR 1905). In der Österreich-Karte ÖK-50 ist hier der Hausname „Wöger“ eingetragen. Norbert Grabherr behauptet, dass in dem Weiler das verschliffene Erdwerk eines Sitzes erkennbar ist, welcher der Stammsitz der Neundlinger war. Bei einer Begehung des Verfassers Anfang der 1980er konnten keine Spuren des postulierten „Erdwerk eines Sitzes“ verifiziert werden. Die Nachfrage bei den Einwohnern des Weilers ergab, dass niemand das Erdwerk kannte. Bei der archäologischen Landesaufnahme des Mühlviertels durch Marianne Pollak konnten ebenfalls keine positiven Geländemerkmale eines Sitzes festgestellt werden. In historischen Kartenwerken (Urmappe) und im modernen ALS-Geländemodell ist das angebliche Flurdenkmal nicht erkennbar. Zu beachten ist auch, dass die landeskundliche und archäologische Fachliteratur (Vitus Ecker, Hermann Mathie, Josef Reitinger, Rudolf Zeman) das angebliche Erdwerk nicht anführt. Die urk. Nennung von 1477 „Wolfgang der Newndlinger verkauft Herrn Vlrich von Starhemberg sein Gut zu Neundling und den öden Sicz daselbs“ hat offensichtlich N. Grabherr veranlaßt, hier einen (weiteren) Sitz der Neundlinger anzunehmen (so wurde etwa auch der Weiler Neuling in der OG Helfenberg als Standort eines Sitzes der Neundlinger genannt → L/8/3 Burgstall). Die historische Nachricht bezieht sich aber auf den Sitz der Neundlinger nahe der Ortschaft Neundling (MG Altenfelden), wo der Burgstall auch heute noch deutlich erkennbar ist → L/2/3. B. STRNADT 1860, 275 HILLE 1975, 167 C.
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