Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

883 A. Auch hier stimmen Lagebeschreibung und Koordinaten nicht überein. Die postulierte Schanze soll sich in der Waldflur „Schanz“ befinden, welche wiederum „bei der O. Weeg“ liegen soll. Eine Flur dieses Namens ist aber völlig unbekannt. Die Blattschnittkoordinaten verweisen auf einen sumpfigen Talgrund, welcher vom Weiler Weeg etwa 1,4 km entfernt liegt (KG Urschendorf, GST-NR 2469/3). Positive Geländemerkmale der Schanze sind hier nicht erkennbar. B. C. D. 48020 KG Urschendorf, GST-NR 2469/3 E. 19819,00 / 375766,00 F. Kein Schanzwerk erkennbar M/8/8 Wetzendorf (Grub, Fuchsenloch) M/8/8 Steinwall: Auf der Flur „Fuchsenloch“ bei der O. und KG. Wetzendorf, ein Steinwall und eine relativ hohe Steinmauer. Erbauungszeit unbekannt, keine Beurkundung. Lit.: Feichtenschlager-Maier, D'Innviertler Roas, S. 386. Lage: 4,3 v.u., 0,8 v.li.u. (13). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Blattschnittkoordinaten verweisen auf das Areal südwestlich der Ortschaft Wetzendorf (KG Wetzendorf, GST-NR 3834). Der „Steinwall“ und die „relativ hohe Steinmauer“ sind hier allerdings nicht vorhanden, der Flurname „Fuchsenloch“ bei der indigenen Bevölkerung völlig unbekannt. Der irrige Datensatz beruht auf einem Text in der „Innviertler Roas“ von Georg Feichtenschlager und Otto Maier, der ohne Überprüfung von Grabherr übernommen wurde. Die beiden Heimatforscher berichten auf der Seite 386 von Verschanzungen im Sauwald, die angeblich bis nach Natternbach und Waizenkirchen [sic!] geführt haben sollen. Zwischen den Ortschaften Wetzendorf und Grub sollen sich „hohe künstliche Steinmauern“ befinden, die dieser Befestigung zugerechnet werden. Diese angeblichen Mauern sind nicht nachweisbar. Zu problematisieren ist auch die zeitliche Zuordnung der angeblichen Befestigungen, die nach Meinung der beiden Heimatforscher im oö. Bauernkrieg von 1595 bis 1597 [sic!] entstanden sein sollen. Diese Behauptung ist falsch, da im Sauwald damals keine Kriegshandlungen stattfanden, und die Bauern gar nicht die Möglichkeit gehabt hätten, eine 50 km lange Defensionslinie zu errichten. B. FEICHTENSCHLAGER 1952, 386 C. D. 48023 KG Wetzendorf, GST-NR 3834 E. 18867,00 / 375662,00 F. Kein Schanzwerk erkennbar / Kein Mauerwerk erkennbar

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