Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

879 REITINGER 1968, 214 C. D. 47210 KG Kleinzell E. X 48177, Y 368713 F. Nicht lokalisierter Ansitz / Burgstelle / Wehranlage L/12/9 Sunzenau L/12/9 Sunzenau: Der Bh. Sunzenauer, KG. Kleinzell, ist 1604 als „alter Burgstall“ bezeichnet worden, doch deutet im Gelände nichts darauf hin, daß hier ein Sitz oder ein kleiner Wehrbau vorhanden war. Es ist aber möglich, daß im 17. Jh. noch eine dunkle Erinnerung an das hier bestandene Amt lebendig war. 1474 X.24. kaufte Vlrich der Herleinsperger von Kaspar Herleinsperger das „Sunczenawer ambt“. Quelle: oöLA, Herleinspergerurk. Nr. 35. Lit.: Grüll, Mühlviertel, S. 144. Lage: 8,1 v.o., 10,1 v.r.o. (31). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Eintrag verweist auf das Anwesen vulgo Sunzenauer in Apfelsbach 27. Daneben liegt das Anwesen vulgo Hofstatt zu Sunzenau in Apfelsbach 26. Die urk. Nachricht von 1604 scheint auf einen ehem. Herrensitz hinzuweisen, der aber konkret nicht nachweisbar ist. B. SCHIFFMANN 1935b, 476 GRÜLL ²1968, Nr. 90, 144 C. D. 47210 KG Kleinzell, GST-NR 3369, (nahe) Apfelsbach 27 E. X 50441, Y 369647 F. Fraglicher / Möglicher Ansitz L/12/10 Nieder Inn L/12/10 Nieder Inn: Der urkundlich nachgewiesene Sitz des Peter Harrocher, 1419 IV.24. „daz gut in der Czell genant nydern Ynn“, muss in der Pfarre Kleinzell und KG. Kleinzell, gewesen sein, ist aber nicht zu lokalisieren, ev. ident mit 12/6) oder mit der O. Midring zu identifizieren. Quelle: oöLA, Dipl. XVll/5263. Lage: 11,3 v.o., 13,2 v.r.o. (31). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Blattschnittkoordinaten verweisen auf das Areal nordöstlich des Anwesens vulgo Mittringer in Ramersberg 18 (KG Kleinzell, GST-NR 2755/1). Die angeführte „Ortschaft Midring“ ist hier nicht eruierbar. Die Annahme eines wehrhaften Herrensitzes ist zu bezweifeln, da die urk. Nennung von 1419 nur ein gut erwähnt. B. C. D. E. F. Nicht lokalisierter Ansitz / Burgstelle / Wehranlage

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2