Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

815 welchem dem Dankwart „das geslos Vellden“, das Amt des Marktrichters, die Maut und das Geleitgeld zufielen. Die Herleinsperger hatten Burg, Markt und Landgericht pfandweise inne. 1474 X.24. die „Vest zu Velden“. Die Lagestelle dieser Burg wird mit dem Standort des Gasthofes Scherrer (j. Hotel Scherrer) angenommen. Im Gelände nicht nachweislich, dort erreicht das Mauerwerk, besonders gegen die ehemaligen Stallungen hin, Stärken von 2 m und mehr. Quellen: oöLA, Herleinspergerurk. Nr. 25 und 35; oöUB II/592; Strnadt, Velden, S. 231. Lit.: Grüll, Mühlviertel, S. 144. Lage: 3,5 v.o., 12,3 v.r.o. (31). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Standort der urk. 1383 erwähnten Vest zu Velden wird in der landeskundlichen Literatur mit den Häusern Marktplatz 2 und 4 sowie Burggraben 1 gleichgesetzt. Im Josephinischen Lagebuch von 1787 wird hier ein „Freyhaus“ angeführt. Die spätmittelalterliche Mauer mit Wehrturm wird von Heimatforschern als Rudiment der Veste interpretiert, dürfte aber mit der ehem. Ortsbefestigung in Konnex stehen. Ob das vorhandene Mauerwerk tatsächlich auf die Vest zu Velden rückführbar ist, muss ohne bauhistorische Untersuchung offen bleiben. Das Ensemble steht unter Denkmalschutz. B. SCHIFFMANN 1935b, 204 REITINGER 1968, 311 DEHIO 2003, 477 C. D. 47212 KG Neufelden, Burggraben 1, Marktplatz 2 + 4 E. X 49279, Y 371961 F. Sitz / Burg, (vermutlich) stark umgebaut

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