8 von Oberland, die dem Grenzgebiet zum Bundesland Steiermark zugeordnet wird, liegt tatsächlich an der Grenze zum Bundesland Niederösterreich. Der Irrsberg, der eine undatierte Befestigung aufweist, gehört tatsächlich zum Bundesland Salzburg. Viele weitere Objekte befinden sich nicht in Oberösterreich, sondern in benachbarten Bundesländern oder im Freistaat Bayern. Fehlerhaft sind auch einige der im Handbuch angeführten ORTSBEZEICHNUNGEN. Im Eintrag zum Freisitz Freileiten wird etwa eine „Ortschaft Bubendorf“ genannt, in der der Sitz liegen soll. Nach dem Ortsverzeichnis der Statistik Austria8 ist eine Ortschaft Bubendorf in dieser Gegend9 jedoch völlig unbekannt! Die Ortschaft Murau, die sich in der Gemeinde Aurolzmünster befinden soll und die zur Lokalisierung des Sitzes Murau herangezogen wird, ist nach der Statistik Austria ebenfalls nicht vorhanden. Die Ortschaft Pfleger, die im Eintrag zum Objekt Pflegerturm genannt wird, ist nicht nachweisbar (OG Spital am Pyhrn). Völlig unbekannt ist auch die zur Lokalisierung des Sitzes Grub herangezogene Ortschaft Grub, die in der OG Kleinzell im Mühlkreis liegen soll. Ebenfalls nicht nachweisbar ist die Ortschaft Winden, die im Eintrag zum Sitz Winden genannt wird (SG Bad Ischl). Etliche der im Handbuch angeführten HAUS- und HOFNAMEN existieren offensichtlich nur in der Fantasievorstellung von Norbert Grabherr. Der indigenen Bevölkerung sind sie völlig unbekannt, aber auch in dem DORIS Layer „Hofnamen und Häusergeschichte“ von Gerhard Schwentner werden sie nicht angeführt. Als Beispiel sei der Eintrag zum angeblichen Sitz Seibersdorf genannt, wo zur genaueren Lokalisierung des Sitzes ein „Bauernhof Hofbauer“ genannt wird, der in der Ortschaft Oberseibersdorf liegen soll (OG Burgkirchen). Dieses Hofbauerngut ist dort nicht nachweisbar. Im Eintrag zur Spitzenburg wird ein „Bauernhof Burgstaller“ genannt, der in der Ortschaft Kroisbach liegen soll (MG Wolfern). Dieses Burgstallergut ist dort nicht eruierbar. Die beiden Hofbauerngüter, die in den Ortschaften Ottenhausen und Otterfing liegen sollen, sind nicht nachweisbar (OG Feldkirchen bei Mattighofen). Der zur Lokalisierung des Sitzes Vischbach angeführte Hofbauer, der sich in der Ortschaft Unterfischbach befinden soll, ist dort nicht eruierbar. Der „Bauernhof Burgstaller“, der in der Ortschaft Stockham liegen soll, ist nicht vorhanden (MG Steinerkirchen an der Traun). Die zur Lokalisierung eines höchst fraglichen Burgstalles genannte „Hafnermühle“ ist völlig unbekannt (OG St. Veit im Mühlkreis). Die Ansprache des ehem. Meierhofes der Burg Freudenstein als „Schloßbauer“ ist völlig irreführend, da der Gutshof von den Einwohnern immer schon als „Hausbauer“ bezeichnet wurde. Auch die historischen Nachrichten nennen nur ein Hausbauerngut (MG Feldkirchen an der Donau). Problematisch haben sich auch etliche der im Handbuch angeführten OBJEKTNAMEN erwiesen. Grabherr verwendet gelegentlich nicht die in der landeskundlichen Literatur eingepflogenen Namen, sondern allgemeine Kategorienamen wie etwa „Burgstall“, „Ringwall“, „Verwallung“, „Schanze“ oder „Burgus“. Abgesehen davon, dass eine sichere Zuordnung mit den Kategorienamen überhaupt nicht gewährleistet wird, entsprechen die Objekte eher nur in Ausnahmefällen der angeführten Kategorie. Stellvertretend sei die Wehranlage oberhalb der Ortschaft Duttendorf (OG Hochburg-Ach) genannt, die von der indigenen Bevölkerung seit jeher als Kuhflucht bezeichnet wird. Grabherr führt den historischen Flurnamen nicht an, sondern vergibt aus unerfindlichen Gründen den Objektnamen „Verwallung“. Dieser Name ist völlig irreführend, da die Wehranlage keine Erdwälle, sondern zwei mächtige, aus dem Konglomeratfelsen herausgeschlagene Abschnittsgräben aufweist. 8 https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Ortsverzeichnis_2001__Oberoesterreich.pdf 9 Anmerkung: Grabherr lokalisierte den Freisitz Freileiten in der MG Regau. Die tatsächliche Lagestelle lag aber in der SG Vöcklabruck. Die ominöse Ortschaft Bubendorf ist weder hier noch dort nachweisbar.
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