Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

695 K/3/11 Breitsach II A. Etwa 150 m südwestlich des obig erwähnten „Schuster Kopfes“ besteht eine weitere Wehranlage. Ein zwischen zwei Gerinnen befindlicher Sporn wird gegen Süden durch einen halbkreisförmigen Graben abgeriegelt. Diesem Annnäherungshindernis folgt innen ein verschliffener „Schildwall”. Daran anschließend ist ein abgesetztes Plateau von etwa 12 x 7 m Ausmaß zu beobachten, das sich evtl. als Lagestelle für einen Turm oder ein kleines Gebäude eignen würde. Wie auch der obig angeführte „Schuster Kopf“ weist diese Anlage eine gewisse Ähnlichkeit mit einer mittelalterlichen Spornbefestigung auf. Geländemerkmale, die auf eine Vorburg oder ein Wirtschaftsgut hinweisen, sind allerdings nicht vorhanden. Es besteht daher der Verdacht, dass es sich in beiden Fällen um neuzeitliche Befestigungen (etwa der bayerisch-österreichischen Grenzkonflikte) handeln könnte. Gewissheit kann auch in diesem Fall nur eine archäologische Untersuchung schaffen. B. SCHIFFMANN 1935a, 144 (Breitsach) C. D. 46129 KG Kirchsteig, GST-NR 1003 E. X 14295, Y 333453 F. Burgstall / Hausberg / Erdwerk K/3/12 Vocking A. Der Franziszeische Kataster zeigt wenige Meter südöstlich des Anwesens vulgo Pfarrer in Vocking (Pfarrerhäusl) eine auffällige Teichanlage mit viereckiger Insel, die vom Vockinger Bach gespeist wurde. Das in der Literatur nicht erwähnte Objekt erinnert an die Strukturen eines Weiherhauses. Spuren des fraglichen Erdwerks sind heute nicht mehr erkennbar, aber auch das Pfarrerhäusl in Vocking 1 besteht nicht mehr. B. SCHIFFMANN 1935b, 301 C. D. 45165 KG Vocking, GST-NR 1155/1, 2344 E. X 18697, Y 335708 F. Fraglicher / Möglicher Sitz K/3/13 Ötzlinger Kopf A. Eine lokale Überlieferung spricht davon, dass sich am Ötzlinger Kopf (Gupf) eine „Burg“ befunden habe. Das ALS-Geländemodell zeigt, dass der Sporn gegen Osten durch einen halbkreisförmigen Graben abgeriegelt war, der aber im Gelände kaum mehr verifizierbar ist. Bedeutung und Zeitstellung des Erdwerkes sind noch völlig offen. B. SCHIFFMANN 1935b, 225 (Ötzling) C. D. 46152 KG St. Marienkirchen am Hausruck, GST-NR 820, 819, 821/1, 716/1, 2279 E. X 19387, Y 336853 F. Erdwerk K/3/14 Hinterschlagner Holz (Solet) A. In den Digitalen Geländemodellen ist ein mind. 0,2 km langer Erdwall zu erkennen, der die Grenze zwischen den Katastralgemeinden Wappeltsham und Ampfelwang bildet. In der Urmappe scheinen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2