663 „Schwallenburg“ haftet, siehe I/19/13. Die Lagestelle der Helchenburg ist allerdings weder hier noch dort verifizierbar. B. LANZ 1910, 84ff. MÜLLER 1914, 112 - 127 SCHIFFMANN 1935b, 524 GRÜLL ²1968, Nr. 39, 140 STEINKELLNER 1975, 6ff. KUNSTMANN 2007, bes. 30f. BIRNGRUBER 2008a, bes. 37 u. 85 STEINGRUBER 2011, 31f. C. D. 43019 KG Struden / 43016 KG St. Nikola an der Donau (??) E. F. Nicht lokalisierter Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage I/19/13 Schwallenburg (Schwalbenburg, Mitterstein) A. Bei systematischen Begehungen des Gebietes zwischen Grein und St. Nikola konnte oberhalb der Burg Werfenstein eine auffällige Felskuppe aufgespürt werden, die von der indigenen Bevölkerung als „Schwallenburg“ bezeichnet wird. Die Felsen weisen artifizielle Abstemmungen auf, die aber mglw. bei älteren Steinbruchtätigkeiten entstanden sind. Bei dem Namen scheint es sich überdies um keinen historischen Flurnamen zu handeln. In der Josephinischen Landesaufnahme (1773 - 1781) ist in dieser Gegend der Miterstein eingetragen. B. STEINGRUBER 2011, 31f. C. D. 43019 KG Struden, GST-NR 264/1 E. 115879,54 / 344925,25 F. Fragliche / Mögliche Fundstelle I/19/14 Klause am Gießenbach A. Norbert Grabherr verknüpfte die urk. 1351 erwähnte Chlaws in dem Paumgarten niderhalb dez Diezzenpachs fälschlicherweise mit dem „Turm am Langenstein“. In den Planzeichnungen von Joseph Walcher ist der obig angeführte Baumgarten zwischen der Burg Werfenstein und dem Gießenbach eingezeichnet. Die Klause befand sich bei der Einmündung des Gießenbaches in die Donau. Über die Art der Befestigung lassen sich heute keine Aussagen mehr treffen, da das Areal beim Bau der Donauuferbahn bzw. beim Ausbau der Bundesstraße B3 massiv verändert wurde. In mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Quellen wird lat. chiusa, deutsch „Klause“ für natürliche Talengen, für befestigte, wehrhafte Talsperren vor allem an Landesgrenzen, gelegentlich auch für Einzelsiedlungen verwendet (nach Walter Brunner). Bei der Klause am Gießenbach dürfte es sich nicht um eine befestigte Talsperre, sondern um eine natürliche Talenge gehandelt haben. B. LANZ 1910, 88f. SEKKER 1925, 282 BRUNNER 2015 C. D. 43005 KG Grein, GST-NR 865/3, 869 43019 KG Struden, GST-NR 1046/5, 1055/4 E. X 115582, Y 345081
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2