633 H/21/14c Bajuwarenwall (Bajuwarischer Kniewall, Baiwarischer Burgwall, Unterer Vorwall) A. Der Befestigungswall beginnt im Talgrund des sog. Fischkalterbaches, die Richtung ist vorerst OstWest. Nach 760 m wendet er sich bei der Flur „Reingrub“ in einem annähernd rechten Winkel nach Norden und endet schließlich nach 570 m im sog. Steyregger Graben. Bemerkenswert ist die Konstruktion des Tores der „Reingrub“, dort, wo der Vorwall seine Richtung in einem annähernd rechten Winkel verändert. Dieses Tor sicherte die Urschlur- und Woschlurwege, die von Dörnbach und Rufling aus zum Berg führen. An der Knickstelle des Walles besteht eine auffällige Erhöhung, die um 1923 von Oswald Menghin erstmalig beschrieben und als Spähhügel (Motte) gedeutet wurde. Hier soll sich nach Meinung des Prähistorikers ein Holzturm befunden haben. Eine archäologische Bestätigung für diese Hypothese steht allerdings noch aus. In südlicher Richtung muss sich nach der Planskizze von Ernst Fietz ein kurzer Flügelwall befunden haben, dieser ist aber heute nicht mehr vorhanden. Der Bajuwarenwall sollte in seiner gesamten Länge unter Denkmalschutz stehen, allerdings waren die vom Bundesdenkmalamt angeführten Grundstücksnummern nicht vollständig. Der Erdwall liegt laut den ALS-Daten auf den GST-NR 91/1, 100/1, 101 (KG Wilhering) und GST-NR 703, 704, 706 (KG Rufling), welche aber (mit Ausnahme der GST-NR 91/1) nicht berücksichtigt wurden.125 Folgt man dem Verzeichnis der „unbeweglichen und archäologischen Denkmale unter Denkmalschutz“, das am 28.05.2024 online veröffentlicht wurde, so wurden die gravierenden Fehler nun endlich korrigiert. Aufgrund der fehlenden Unterschutzstellung konnte es sich der Grundbesitzer in der Vergangenheit erlauben, den Erdwall partiell zu zerstören, ohne dafür belangt zu werden. Die Südflanke ist zwar noch weitgehend intakt, die Westflanke wird aber durch zahlreiche Bringungswege, Schneisen und Breschen durchbrochen. Im östlichen Teil der GST-NR 703 wurden gleich 30 m (!) des Walles mit dem Bagger abgegraben, um Platz für einen Holzlagerplatz zu schaffen. Wieso man diesen Lagerplatz nicht ein paar Meter neben dem Wall errichten konnte, ist nicht nachvollziehbar. In den Planskizzen, die Ernst Fietz in den 1960er Jahren angefertigt hat, ist der Bajuwarenwall noch völlig intakt. B. C. D. 45312 KG Wilhering, GST-NR 91/1, 100/1, 101 45309 KG Rufling, GST-NR 703, 704, 706 E. 66153,89 / 350282,40 (Fischkaltwasserbach) 66013,66 / 350222,86 (Kreuzung Kürnberghauptweg) 65354,84 / 350293,64 (Knickstelle, angebl. Turmhügel) 65309,86 / 350426,59 (rezenter Holzlagerplatz) 65266,87 / 350750,05 (Steyregger Graben) F. Undatierte Befestigung (vmtl. ur- / frühgeschichtlicher Abschnittswall) 125 Anmerkung: Von einer vergleichbaren Problematik war auch die bronzezeitliche Hügelgräber-Nekropole in der Flur „Reingrub“ betroffen. Die von P. Leopold Schiller untersuchten Tumuli Nr. I – X (Zählweise nach GRUBER 1999) liegen auf der GST-NR 91/1, der von Ernst Fietz untersuchte Tumulus Nr. XI sowie die Hügel Nr. XII – XXII befinden sich aber auf der GST-NR 100/1. Folgt man dem Verzeichnis der „unbeweglichen und archäologischen Denkmale unter Denkmalschutz“ vom 28.05.2024, so wurden die gravierenden Fehler nun endlich korrigiert. Die Zukunft wird zeigen, ob der Grundbesitzer die Erweiterung der denkmalgeschützten Zone auch respektiert.
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