Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

629 Sämtliche archäologischen Denkmale, die sich auf der GST-NR 91/1 der KG Wilhering befinden, wurden im Jahre 1992 rechtskräftig unter Denkmalschutz gestellt (Unterschutzstellung gemäß Paragraph 2 Denkmalschutzgesetz, Aktenzahl 17.166/2/92). Die Anlagen sind Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes stellen eine strafbare Handlung dar. Zufällige Funde archäologischer Objekte (Keramik, Metall, Knochen etc.) sowie alle in den Boden eingreifenden Maßnahmen sind dem Bundesdenkmalamt (Abteilung für Archäologie) zu melden. Trotz der eindeutigen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes müssen leider immer wieder Beeinträchtigungen, etwa durch Aufforstungen, Holzlagerplätze oder Bringungswege, verifiziert werden. Des Weiteren sind „Plünderungen“ durch nicht autorisierte Sondengeher bekannt. Erwin M. Ruprechtsberger (Linzer Stadtmuseum/Nordico) berichtet: "Mehrmalige Begehungen des Waldgebietes führten vor Augen, dass durch gewaltsame Eingriffe in den Boden aufgrund forstlich bedingter Maßnahmen (wie Anlage von Zufahrtswegen, Wiederbepflanzungen usw.) - der Wald befindet sich zum Großteil im Besitz des Stiftes Wilhering - der archäologische Denkmälerbestand punktuell ge- oder zerstört wurde bzw. gefährdet ist." Im Sommer 2018 wurde etwa ein großes Gipfelkreuz (Pilgerkreuz) mitsamt Andachtsplatz errichtet, wobei eine beträchtliche Fläche der Kürnbergburg mit „Schaufel und Traktor“ umgepflügt wurde.123 Eine archäologische Begleitung der Arbeiten fand eigenartigerweise nicht statt, obwohl hier eine prähistorische Siedlung bzw. Kultstätte angenommen wird und das Areal unter Denkmalschutz steht. Der desaströse Zustand des Kürnberger Waldes (- jahrezehntelang wurden Klima-untaugliche Fichten angesetzt -) zwingt die Grundbesitzer, beträchtliche Teile des Waldes zu roden bzw. aufzuforsten. Bei diesen Tätigkeiten werden in der Regel Holzvollernter (wie etwa Harvester) eingesetzt. Diese schweren Holzernte-Maschinen können allerdings die Befestigungswälle nicht queren. Damit die Forstmaschinen dennoch passieren können, werden Schneisen bzw. Breschen durch die Erdwälle angelegt. Diese genehmigungspflichtigen Eingriffe sind in den ALS-Daten deutlich erkennbar. Die Zukunft wird zeigen, ob der seit 1992 aktive Denkmalschutz die größte und bedeutendste Wallburg in Oberösterreich vor (weiteren) Beschädigungen bewahren kann. B. MÜLLNER 1885, Nr. 1, 73 BENESCH 1910, 10 – 187 MENGHIN 1923, 23 – 27 THEUER 1924, 57 – 60 THEUER 1925, Nr. 368 FÜRBÖCK 1932 (mit Bild) SCHIFFMANN 1935b, 91 FÖ 2, 1934/37, 37 u. 93f. FÖ 3, 1938/39, 26f. SCHIFFMANN 1940, 296 FIETZ 1934 – 40, Nr. 1 – 7 FIETZ 1967, 1 – 51, bes. 30ff. FIETZ 1972b, 67 – 74 ASPERNIG 1968, 27 – 36 REITINGER 1968, 470ff. OBERGOTTSBERGER 1984, 48f. HILLBRAND 1985, Nr. 8.2, 123 – 126 (Kürnbergprojekte) STEINGRUBER 2003, 69 – 114 123 Vgl. Oö. Nachrichten, Bericht vom 07.09.2018, 31.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2