581 Bemerkenswert ist die Konstruktion des südlichen Tores am Hauptweg (Flurname „Auf der Schanz“). Zwei verschliffene, nach innen führende Wallflanken erwecken den Eindruck, dass es sich um ein bedeutendes Zangentor aus der Eisenzeit handeln könnte. Als Zangentore werden Torbauten bezeichnet, bei denen das eigentliche Tor gegenüber der Wehrmauer um einige Meter zurückversetzt ist. Diese Toranlagen finden sich zumeist in den befestigten, stadtähnlichen Siedlungen der Eisenzeit, doch kommen sie auch in frühmittelalterlichen Wehranlagen vor, weswegen eine zeitliche Datierung des Tores und des Walles derzeit nicht möglich ist. Der seit 1992 denkmalgeschützte Erdwall ist an mehreren Stellen durch Bringungswege, Drainagen und Rückegassen durchbrochen. In den Planskizzen, die der Privatarchäologe Ernst Fietz angefertigt hat, ist der Sachsenwall noch völlig intakt. B. → H/21/14a C. D. 45312 KG Wilhering, GST-NR 91/1 E. X 65491, Y 351272 (Weisstannengraben) X 65766, Y 350672 (Zangentor) X 66231, Y 350862 (Rotes Tor) F. Ur- / frühgeschichtliche Befestigung (Abschnittswall) H/21/14c Bajuwarenwall (Bajuwarischer Kniewall, Baiwarischer Burgwall, Unterer Vorwall) 100 A. Auch hier liegt die Vermutung nahe, dass es sich ursprünglich um eine Holz-Stein-Erde-Mauer gehandelt hat. Der Wall beginnt im Talgrund des Fischkalterbaches, die Richtung ist vorerst OstWest. Nach 760 m wendet er sich bei der Flur „Reingrub“ in einem annähernd rechten Winkel nach Norden und endet schließlich nach 570 m im Steyregger Graben. Bemerkenswert ist die Konstruktion des Tores der „Reingrub“, dort, wo der Vorwall seine Richtung in einem annähernd rechten Winkel verändert. Dieses Tor sicherte die Urschlur- und Woschlurwege, die von Dörnbach und Rufling aus zum Berg führen. An der Knickstelle des Walles besteht eine auffällige Erhöhung, die um 1923 von Oswald Menghin erstmalig verifiziert und als Spähhügel (Motte) gedeutet wurde. Hier soll sich nach Meinung des Prähistorikers ein Holzturm befunden haben. In südlicher Richtung muss sich nach der Planskizze von Ernst Fietz ein kurzer Flügelwall befunden haben, dieser ist aber heute nicht mehr vorhanden. Wie auch von der Fachwelt bestätigt wird, stellt der Bajuwarenwall ein bemerkenswertes Bodendenkmal aus der Ur- bzw. Frühgeschichte Österreichs dar. Diese Erkenntnis scheint sich allerdings nicht bis zum Grundbesitzer (Stift Wilhering) durchgesprochen zu haben. Die Südflanke ist zwar noch weitgehend intakt, die Westflanke ist aber bedauerlicherweise bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen erheblich beschädigt worden. Hier wurden gleich 30 m (!) des Walles mit dem Bagger abgegraben, um Platz für einen Holzlagerplatz zu schaffen (wieso man diesen Lagerplatz nicht ein paar Meter neben dem Wall errichten konnte, ist nicht nachvollziehbar). 100 Der Bajuwarenwall sollte in seiner gesamten Länge unter Denkmalschutz stehen, allerdings sind die vom Bundesdenkmalamt übermittelten Grundstücksnummern nicht vollständig. Der Erdwall liegt auf den GST-NR 91/1, 100/1, 101 (KG Wilhering) und GST-NR 703, 704, 706 (KG Rufling), welche aber vom Denkmalamt (mit Ausnahme der 91/1) nicht angeführt werden. Von einer vergleichbaren Problematik ist auch die bronzezeitliche Hügelgräber-Nekropole in der Flur „Reingrub“ betroffen. Die von P. Leopold Schiller untersuchten Tumuli Nr. I – X (Zählweise nach GRUBER 1999) liegen auf der GST-NR 91/1, der von Ernst Fietz untersuchte Tumulus Nr. XI sowie die Hügel Nr. XII – XXII befinden sich aber auf der GST-NR 100/1.
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