569 Die angebliche Burgstelle befindet sich am orographisch rechten Hang des Kristeinbachtales. Es handelt sich um einen mäßig abfallenden Hangrücken, der durch mehrere Gräben durchschnitten wird. Diese Einschnitte bilden eine annähernd rechteckige Fläche (Ausmaße etwa 50 x 100 m), die von Westen her durch einen kurzen Graben angeschnitten wird. Das Areal der angeblichen Hauptburg geht in südöstlicher Richtung nahtlos in den Hang des Rabenberges über, Annäherungshindernisse oder Außensicherungen sind hier überhaupt keine vorhanden, was für eine mittelalterliche Burgstelle völlig ungewöhnlich wäre. Der „breite, tiefe Graben“, der angeblich die Vorburg von der Hauptburg trennen soll, läuft schon nach wenigen Metern aus, ist daher wohl kaum als Abschnittsgraben zu interpretieren. Wie schon eingangs erwähnt, befindet sich die angebliche Burgstelle mitsamt den Gräben in stetig abfallender Hanglage. Der oberste Punkt der angeblichen Wassergräben liegt nach DORIS-Messung mind. 20 m höher (!) als der tiefste. Abgesehen davon, dass sich hier kein Wasser halten kann, ist weder eine Quelle noch ein Bach zur Speisung des fiktiven Teiches und der fiktiven Wassergräben vorhanden. Die angeblichen „Burggräben“ folgen überwiegend der Richtung des abfließenden Regenwassers, es handelt sich daher um sog. Erosionsrinnen. Rezente Abbauspuren in den Rinnen lassen die Gewinnung von Massenrohstoffen vermuten. (Das Areal gehört zur Geologischen Einheit „Robulusschlier“. Die lithologische Hauptebene ist Schluff, die Nebeneinheit ist Sand). Die Interpretation dieser Terrainformungen als „(Wasser)Burg der Herren von Volkersdorf“ ist jedenfalls nicht nachvollziehbar. Gegen die Hypothese von Grabherr spricht weiters, als die angebliche Fundstelle bislang überhaupt keine Lesefunde ergeben hat, wie auch von Heimatforschern und Sondengehern versichert wurde. Diese Fundleere wäre für einen Herrensitz, der vom 12. bis ins 17. Jhdt. (!) in Verwendung stand, höchst ungewöhnlich. Nach Abwägung aller Fakten ist jedenfalls davon auszugehen, dass sich Grabherr in der Interpretation der Örtlichkeit völlig geirrt hat. Bezüglich der tatsächlichen Lagestelle der Burg Volkersdorf siehe → H/18/5. B. PILLWEIN 1828, 263f. LAMPRECHT 1863, 53 SCHIFFMANN 1935a, 305 GRABHERR 1963a, 241 NEWEKLOWSKY 1965, Nr. 85, 22 REITINGER 1968, 92 SCHMID 2014, 111ff. FORSTER 2017, 71ff. C. D. 45115 KG Volkersdorf, GST-NR 267, 278, 279, 287, 288 E. X 81692, Y 339726 F. Kein Ansitz / Burgstelle / Wehranlage erkennbar (Erosionsrinnen, evtl. Aufsammlungen)
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