Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

547 der Geschichte; nach Zauner soll die Feste nach dem Grundstückstausch um das Jahr 1200 verlassen worden sein. Die Substruktion der Burg Mühlbach befand sich bis zur Jahrtausendwende in einem vorzüglichen Erhaltungszustand. Der Grundbesitzer (Stift Wilhering) ließ jedoch im Jahre 2003 einen Forst- Bringungsweg94 errichten, der das Flurdenkmal längs durchschnitten und somit erheblich beschädigt hat. Im Abraummaterial fanden sich Keramikbruchstücke aus der Bronzezeit und aus dem Hochmittelalter. Obwohl das Denkmalamt unverzüglich von der Beeinträchtigung und von den Lesefunden unterrichtet wurde, hat die Behörde bislang keine Unterschutzstellung verfügt. Die von N. Grabherr angeführte Katastralgemeinde (Wilhering) ist falsch, der Burgstall liegt in der KG Rufling. B. BENESCH 1910, 172ff. MENGHIN 1923, 27 SCHIFFMANN 1935b, 191 ASPERNIG 1968, 45 u. 51f. ZAUNER 1981, 151f.95 STEINGRUBER 2007, 174f. C. Planskizzen von Ludwig Benesch (Fig.13) u. Ernst Fietz D. 45309 KG Rufling, GST-NR 703 E. X 65001, Y 350622 F. Burgstall / Hausberg / Erdwerk NEUER DATENSATZ / NEUE DATENSÄTZE: H/11/14 Weingartshof A. Die Waldparzelle etwa 0,5 km westsüdwestlich des Weingartshofes weist ein Erdwerk auf, das vermutlich als Einfriedung zu deuten ist. B. SCHIFFMANN 1935b, 515 C. D. 45309 KG Rufling, GST-NR 682 E. X 67322, Y 346202 F. Erdwerk 94 Nach Begutachtung von Hans-Jürgen Baschinger, Umweltanwaltschaft des Landes OÖ, lag für diesen Forstbringungsweg offensichtlich keine amtliche Genehmigung vor (Begehung vom 14. Juli 2005). 95 Die Planskizze von Alois Zauner auf Seite 189 beruht auf den falschen Angaben von Norbert Grabherr. Die Burg Mühlbach ist in der Skizze etwa 1,5 km nördlich des tatsächlichen Standortes eingezeichnet, daher sind manche Schlussfolgerungen des Historikers zu problematisieren.

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