Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

523 Ober- vnd das Nider Haws zu Volkenstorff“; 1456 V.15. „die zway Vesten vnd Hewser Volkchenstorff“. Quellen: oöUB II/123; Mon. Germ. Script. 9 , S. 600; oöLA, HA. Greinburg-Kreuzen, Sch. 16, Urk. 290 und Sch. 30, Urk. Nr. 511. Lit.: Grabherr, Burgen u. Schlösser in OÖ., 1. Bd. (1963), S. 241; M. Neweklowsky, Burgensterben, oöHmbl. 19. Jg., H. 3/4, S. 22. Lage: 13,0 v.o., 14,6 v.li.o. (51). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Hypothese, wonach sich die Burg der Herren von Volkenstorff in dem namenlosen Gehölz südlich der Ortschaft Volkersdorf befunden habe, wurde von Norbert Grabherr seit den 1960er Jahren wiederholt vorgebracht. Als eine seiner Quellen ist wohl die im Jahre 1863 erschienene Abhandlung „Historisch-Topographische Matrikeln“ des Weltpriesters und Heimatforschers Johann Evangelist Lamprecht zu nennen. Lamprecht beschreibt die Lagestelle der Burg folgendermaßen: „Volkensdorf, Ortschaft in der Pfarre Ens, an der kleinen Ipf; daselbst stand auf einem mäßigen Hügel das Schloss und Stammhaus der angesehenen Edlen von Volkenstorf, die einst wichtige Hof- und Staatsämter begleiteten. Graf Werner Tserclaes von Tilly brach das Schloss ab, und erbaute unweit davon das Schloss Tillysburg.“ Bei einer Begehung Anfang der 1960er Jahre entdeckte Norbert Grabherr eigentümliche Terrainformungen in dem namenlosen Waldstück etwa 0,5 km südlich der Ortschaft Volkersdorf. Er interpretierte diese voller Überzeugung als Rudimente der Burg Volkenstorf: "Zwischen dem Rabenberg und der Ortschaft Volkersdorf liegt in einem Gehölz, das von Mauerwerk entblöste, nur in der Erdformation erhaltene Volkensdorff. Ursprünglich ein mäßig hoher Hügel, der durch Menschenhand zu der Form gebracht wurde, wie er sich dem Beschauer jetzt darbietet. Ein tiefer Graben umzieht den Burghügel, der durch einen breiten, tiefen Graben in zwei ungleiche Hälften zerschnitten ist. Der größere der beiden, er ist in seinem Niveau höher als der kleinere, trug die Hauptburg und war mit der Nieder- oder Vorburg durch eine Brücke verbunden. Der Graben war einstens wasserführend, worauf die noch stellenweise Versumpfung schließen läßt. Die Burg, die hier gestanden hat, war der Sitz eines der mächtigsten Geschlechter unseres Landes …" Die angebliche Burgstelle stellt sich als ein mäßig ins Kristeinbachtal abfallender Hangrücken dar, der durch mehrere Gräben durchschnitten wird. Diese Einschnitte bilden eine annähernd rechteckige Fläche (Ausmaße etwa 50 x 100 m), die von Westen her durch einen kurzen Graben angeschnitten wird. Das Areal der angeblichen Hauptburg geht in südöstlicher Richtung nahtlos in den Hang des Rabenberges über, Annäherungshindernisse oder Außensicherungen sind hier überhaupt keine vorhanden, was für eine mittelalterliche Burgstelle völlig ungewöhnlich wäre. Der „breite, tiefe Graben“, der angeblich die Vorburg von der Hauptburg trennen soll, läuft schon nach wenigen Metern aus, ist daher wohl kaum als Abschnittsgraben zu interpretieren. Die Interpretation dieser Terrainformungen als „Burg der Herren von Volkersdorf“ ist völlig abwegig. Die angebliche Burgstelle mitsamt den Gräben befindet sich in stetig abfallender Hanglage. Der oberste Punkt der angeblichen „Wassergräben“ liegt nach DORIS-Messung etwa 25 m höher (!) als der tiefste. Abgesehen davon, dass sich hier kein Wasser halten kann, ist weder eine Quelle noch ein Bach zur Speisung des fiktiven Teiches und der fiktiven Wassergräben vorhanden. Die angeblichen „Burggräben“ folgen überwiegend der Richtung des abfließenden Regenwassers, es dürfte sich daher um sog. Erosionsrinnen handeln. Rezente Abbauspuren in den Rinnen lassen die Gewinnung von Massenrohstoffen annehmen. (Das Areal gehört zur Geologischen Einheit „Robulusschlier“. Die lithologische Hauptebene ist Schluff, die Nebeneinheit ist Sand). Gegen die Hypothese von Grabherr spricht weiters, dass die angebliche Fundstelle bislang überhaupt keine Lesefunde ergeben hat, wie auch von Heimatforschern und Sondengehern versichert wird. Nach Abwägung aller Fakten ist jedenfalls davon auszugehen, dass sich Grabherr in der Interpretation der Örtlichkeit erheblich geirrt hat. Bezüglich der tatsächlichen Lagestelle der Burg Volkersdorf siehe → H/18/5. B. LAMPRECHT 1863, 53 SCHIFFMANN 1935a, 305

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2