Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

326 15 MG Scharnstein (früher: OG Viechtwang) 80 D/15/1 Burgleiten (Gütl in der Burgleithen) D/15/1 Burgleiten: Erdwerk beim Bh. Birgleitner, O. und KG. Dorf. 1449 Purkhleittn. Quelle: oöLA, Wallseer Urbar (Abschrift), fol. 76. Lage: 14,1 v.o., 16,1 v.r.o. (67). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Lagebeschreibung verweist auf die Ortschaft Dorf, der sich etwa 1 km westlich der Ortschaft Scharnstein befindet. Der angeführte „Bh. Birgleitner“ ist in dem Weiler aber nicht eruierbar, das postulierte „Erdwerk“ nicht vorhanden. Die Blattschnittkoordinaten verweisen auf das bäuerliche Anwesen vulgo Gut an der Bäckenhueb am Bäckerberg 28. Das postulierte „Erdwerk“ ist hier ebenfalls nicht vorhanden. Die urk. Nennung von 1449 Purkhleittn bezieht sich auf das bäuerliche Anwesen vulgo Gütl in der Burgleithen (Burgleithnergut) in Baumgarten 16. Der Gutshof liegt am Südhang des Bäckerberges, der in der Urmappe als Backenberg bezeichnet wird. Positive Geländemerkmale eines Sitzes oder einer Wehranlage sind in der näheren Umgebung des Gutshofes nicht erkennbar. Folgt man den Erkenntnissen des Etymologen Karl Hohensinner, so dürfte sich der Flurname von einem Birkenwald herleiten. B. SCHIFFMANN 1935a, 103 C. D. 42106 KG Dorf, (nahe) Baumgarten 16 E. 47398,53 / 311096,35 F. Kein Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage erkennbar D/15/2a Scharnstein I D/15/2 Scharnstein: Ruine der Burg Scharnstein, O. Scharnstein, KG. Viechtwang. 1204 Heinricus de Scharensteine. Quelle: oöUB I/521. Lit.: Piper, österr. Burgen, Bd. VI/191; Rosner, Ruinen in Oö., S. 46; Sekker, S. 238; Götting/Grüll, Burgen in Oö., S. 216; Grüll, Salzkammergut, S. 96; Grabherr, Burgen, S. 339. Lage: 23,8 v.o., 17,7 v.r.o. (67). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Burgruine Scharnstein ist tatsächlich eine mehrteilige Anlage, die aus Vor- und Hauptburg, Mitterturm, Hochturm und Talsperrmauer besteht. Eine ausführliche Aufnahme erfolgte bereits im Jahre 1962 durch Wilhelm Götting und Georg Grüll, die Erkenntnisse aus diesen Tätigkeiten sind aber offensichtlich bei der Unterschutzstellung nur unzureichend berücksichtigt worden. Die Burgruine sollte nämlich in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz stehen, allerdings sind die vom Bundesdenkmalamt übermittelten Grundstücksnummern nicht vollständig. Die Hauptanlage liegt nach Durchsicht der Digitalen Geländemodelle auf den GST-NR 941, 942/2, 1076, welche aber vom Denkmalamt nicht angeführt werden. Auf der von der Behörde namhaft gemachten GST-NR 1075 liegen Teile der Vorburg (mitsamt dem unterirdischen Vorratsgewölbe) sowie die Anlage Scharnstein II (Mitterturm). B. SCHIFFMANN 1935b, 340 NEWEKLOWSKY 1965, Nr. 60, 20 GÖTTING 1967, 216ff. C. HAGER 1667, 12 VISCHER 1674, 157 80 Die MG Scharnstein wurde von 1848 bis 1976 als OG Viechtwang bezeichnet.

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