275 10 MG Liebenau C/10/1 Hochhaus (Liebenstein) C/10/1 Hochhaus: Hausname in der O. Liebenstein, KG. Liebenau. 1571 Hochhauß. Quelle: Urbar von Weissenbach, S. 70. Frdl. Mitt. durch Hrn. A. Mittmannsgruber, Hilm-Kematen, NÖ. Lage: 2,0 v.u., 8,2 v.r.u. (17). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Beschreibung verweist auf das Gebäude in Liebenstein 7 (alte Adresse!), das als „Hochhaus“ bezeichnet wurde. Der Kleinbauernhof ist heute nicht mehr vorhanden, es wurde in den 1970er Jahren abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt (moderne Adresse: Liebenstein 10 + 28). Die im Handbuch angeführte Katastralgemeinde (Liebenau) ist falsch, das Objekt lag in der KG Windhagmühl. Nach Anton Mitmannsgruber soll es sich bei dem Kleinbauernhof um einen Verwaltungssitz der Herrschaft Wallsee gehandelt haben, wobei die urkundlichen Nennungen diese These nicht unbedingt erhärten. Positive Baumerkmale eines Sitzes sind in den historischen Bildern, die der Regionalforscher veröffentlicht hat, nicht erkennbar. Das Hochhaus von Liebenstein steht offensichtlich in einer Reihe von unzähligen weiteren Hochhäusern, die seinerzeit von dem Landesbeamten Herbert Jandaurek83 erhoben wurden. Es handelt sich in der Regel um kleine Gebäude, die sich an Altstraßen, manchmal etwas außerhalb der jeweiligen Ortschaften, befinden. Die Überprüfung ergab jedoch, dass die Mehrzahl keine Sitzqualität aufweist. Historische Nachrichten, die den Bestand eines Herrensitzes belegen könnten, fehlen in der Regel. Baumerkmale eines adeligen Sitzes, wie etwa Festes Haus, Wassergraben oder Teichanlage, sind nicht nachweisbar. Anmerkung: Das Hochhaus von Liebenstein ist nicht ident mit dem Objekt Jankusmauer C/10/8, das von Alfred Höllhuber mit dem irreführenden Namen „Hochhauß“ bedacht worden war. B. SCHIFFMANN 1935b, 130 (Liebenstein) MITMANNSGRUBER 1970, 39ff. (mit Bild) C. D. 41222 KG Windhagmühl, GST-NR .121/1 – 2, 2433, 2436/1; (nahe) Liebenstein 10 + 28 E. 106821,16 / 375315,50 F. Kein Ansitz / Burgstelle / Wehranlage erkennbar C/10/2 Taborwald (Tabormühle) C/10/2 Schanze: Im Taborwald, KG. Windhagmühl und Neustift und Liebenau, das Erdwerk einer Schanze nächst der Tabormühle; keine Beurkundung. Lit.: Mitmannsgruber-Hausmann, Liebenau, S. 64. Lage: 7,3 v.u., 1,7 v.r.u. (17). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Blattschnittkoordinaten verweisen auf das Areal nordöstlich der Tabormühle in Liebenau 14 (KG Liebenau, GST-NR 2865, usw.). Das postulierte „Erdwerk einer Schanze“, das sich hier befinden soll, ist weder in historischen Kartenwerken noch in den Digitalen Geländemodellen erkennbar. Im DEHIO wird behauptet, dass sich im sog. Taborwald ein „Schanzgraben“ befinden soll. In der Urmappe ist der „Taborer Wald“ etwa 0,5 km südöstlich der Tabormühle eingezeichnet (KG Neustift, GST-NR 2639). In der Österreich-Karte scheint der Taborwald etwa 1,2 km ostnordöstlich der Tabormühle auf (KG Neustift, GST-NR 2657/1). Der postulierte „Schanzgraben“ ist allerdings weder 83 Vgl. JANDAUREK 1949, 1ff.; JANDAUREK 1964, 64ff.
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