Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

262 MG Rainbach im Mühlkreis NEUER DATENSATZ / NEUE DATENSÄTZE: Eibenstein (Heidenstein, Hoher Stein) A. Die als Eibenstein (Heidenstein, Hoher Stein) bezeichnete Felsklippe oberhalb (westlich) der Ortschaft Eibenstein weist zahlreiche Bearbeitungsspuren (Abstemmungen, Stufen) auf. In der älteren landeskundlichen Literatur wurde hier ein „heidnischer Opferplatz“ bzw. ein „vorchristliches Observatorium“ vermutet. Im Vermessungsplan von Wladimir Obergottsberger ist deutlich zu erkennen, dass die Bearbeitungsspuren eine polygonale Struktur aufweisen. Obergottsberger deutet die Abstemmungen als Substruktion einer unvollendet gebliebenen Burg- oder Kirchenanlage. Marianne Pollak hingegen geht von einem im 13. Jhdt. genutzten Steinbruch aus, der Baumaterial für die Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Rainbach im Mühlkreis lieferte. Dank der Initiative des Volkskundlers Ernst Burgstaller wurde der Eibenstein im Jahre 1968 von Wladimir Obergottsberger vermessen und anschließend unter Naturschutz71 gestellt (ND-Nr. 654). B. SCHIFFMANN 1935a, 448 REITINGER 1968, 344 BURGSTALLER 1969, 78ff. OBERGOTTSBERGER 1969, 91ff. URBAN 1981 DEHIO 2003, 64572 BIRNGRUBER 2008b, 273 C. Vermessungsplan der Oö. Landesbaudirektion (Wladimir Obergottsberger) D. 41027 KG Summerau, GST-NR 413 E. X 79536, Y 380800 F. Burgstall / Hausberg / Erdwerk (?) Kerschbaum A. In einem namenlosen Waldstück, an der einst von Kerschbaum nach Böhmisch-Hörschlag führenden Altstraße, befinden sich die Rudimente einer annähernd quadratischen Viereckschanze (Ausmaße ca. 15 x 15 m). Nach lokaler Überlieferung soll es sich um eine „Bauernkriegschanze“ handeln. Die ausgeprägte geometrische Struktur der Anlage lässt jedoch eher ein landesfürstliches Werk vermuten. (Der von Josef Reitinger erwähnte „Rundwall bei Deutsch Hörschlag“ könnte sich eventuell auf dieses Objekt beziehen). B. REITINGER 1968, 344 LITSCHEL 1968, 149 C. D. 41009 KG Kerschbaum, GST-NR 1561 E. X 82265, Y 384336 F. Schanzwerk (Redoute) 71 Der Naturschutz-Bescheid schützt in diesem Fall den gesamten Bereich, nimmt überdies Bezug auf historische Aspekte, und ist daher mit einem Denkmalakt durchaus vergleichbar. 72 Das Objekt wird im DEHIO aus unerfindlichen Gründen als „Heiligenstein“ angesprochen. Diese Bezeichnung ist jedoch in der gesamten landeskundlichen Literatur sowie bei der indigenen Bevölkerung völlig unbekannt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2