250 geschanzten Feldlagers bzw. einer geschanzten Grenzstation dar. Das durch Forstarbeiten und Bringungswege gefährdete Objekt wurde begrüßenswerterweise unter Denkmalschutz gestellt. B. MITMANNSGRUBER 1930 SCHIFFMANN 1935b, 339 REITINGER 1968, 239 DEHIO 2003, 427 C. VISCHER 1669 Vermessungsplan D. 41208 KG Liebenau, GST-NR 2820 E. X 109424, Y 378612 F. Schanzwerk (Redoute) C/10/5 Schanze neben dem Sumpf C/10/5 Schanze: Das Erdwerk einer Schanze, ca. 500 m links von 10/4 neben einem Sumpf, KG. Neustift. 1643 so ist gleich vor dem Paß ain Morast, negst welchen von beiden Saiten ain Prustwehr aufgerichtet ist. Quelle: oöLA, Landsch.A., Sch. 595. Lit.: Mitmannsgruber-Hausmann, Liebenau, S. 64. Lage: 7,1 v.u.,1,2 v.li.u. (18). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Irritierend an dem Eintrag ist schon einmal, als sich Lagebeschreibung und Koordinaten widersprechen. Der Text verweist auf das Areal etwa 0,5 km westlich der Liebenauer Schanze im Kurzenwald. Positive Merkmale einer Befestigung sind hier aber nicht vorhanden (KG Liebenau, GSTNR 2707/15, 2707/1, usw.). Die Blattschnittkoordinaten verweisen aber auf das Areal beim sog. Höbarth-Häusl in Reitern 5. Positive Geländemerkmale eines Schanzwerkes sind hier ebenfalls nicht vorhanden (KG Neustift, GST-NR 348, 349, 352, 355, usw.). B. C. D. E. X 111500, Y 378052 (Lagestelle nach N. Grabherr) F. Kein Schanzwerk erkennbar
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