Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

248 10 MG Liebenau C/10/1 Hochhaus (Liebenstein) C/10/1 Hochhaus: Hausname in der O. Liebenstein, KG. Liebenau. 1571 Hochhauß. Quelle: Urbar von Weissenbach, S. 70. Frdl. Mitt. durch Hrn. A. Mittmannsgruber, Hilm-Kematen, NÖ. Lage: 2,0 v.u., 8,2 v.r.u. (17). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Eintrag bezieht sich auf das ehem. Gebäude in Liebenstein 7, das als „Hochhaus“ bezeichnet wurde. Der Kleinbauernhof ist heute nicht mehr vorhanden, er wurde in den 1970er Jahren abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt (heutige Adresse: Liebenstein 10 + 28). Die von Norbert Grabherr angeführte Katastralgemeinde (Liebenau) ist falsch, das Objekt lag in der KG Windhagmühl. Nach Anton Mitmannsgruber soll es sich bei dem Kleinbauernhof um einen Verwaltungssitz der Herrschaft Wallsee gehandelt haben, wobei die angeführten urk. Nachrichten diese These nicht unbedingt erhärten. Positive Baumerkmale eines Sitzes sind in den historischen Bildern, die der Regionalforscher veröffentlicht hat, nicht erkennbar. Das Hochhaus von Liebenstein steht offensichtlich in einer Reihe von unzähligen weiteren Hochhäusern, die seinerzeit von dem Landesbeamten Herbert Jandaurek70 erhoben wurden. Es handelt sich in der Regel um kleine, eingeschoßige Gebäude, die sich an Altstraßen, manchmal etwas außerhalb der jeweiligen Ortschaften, befinden. Eine Funktion als Herren- bzw. Adelssitz konnte bislang bei keinem dieser als „Hochhaus“ bezeichneten Gebäude nachgewiesen werden. [Anmerkung: Das Hochhaus von Liebenstein ist nicht ident mit dem Objekt Jankusmauer C/10/8, das von Alfred Höllhuber mit dem irreführenden Namen „Hochhauß“ bedacht worden war.] B. SCHIFFMANN 1935b, 130 (Liebenstein) MITMANNSGRUBER 1970, 39ff. (mit Bild) C. D. 41222 KG Windhagmühl, Liebenstein 10 + 28 E. 106821,16 / 375315,50 F. Kein Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage erkennbar C/10/2 Taborwald (Tabormühle) C/10/2 Schanze: Im Taborwald, KG. Windhagmühl und Neustift und Liebenau, das Erdwerk einer Schanze nächst der Tabormühle; keine Beurkundung. Lit.: Mitmannsgruber-Hausmann, Liebenau, S. 64. Lage: 7,3 v.u., 1,7 v.r.u. (17). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Blattschnittkoordinaten verweisen auf das Areal nordöstlich der Tabormühle in Liebenau 14 (KG Liebenau, GST-NR 2865, usw.). Das postulierte „Erdwerk einer Schanze“, das sich hier befinden soll, ist weder in historischen Kartenwerken noch in den Digitalen Geländemodellen erkennbar. Im DEHIO wird behauptet, dass sich im sog. Taborwald ein „Schanzgraben“ befinden soll. In der Urmappe ist der „Taborer Wald“ etwa 0,5 km südöstlich der Tabormühle eingezeichnet (KG Neustift, GST-NR 2639). In der Österreich-Karte scheint der Taborwald etwa 1,2 km ostnordöstlich der Tabormühle auf (KG Neustift, GST-NR 2657/1). Der postulierte „Schanzgraben“ ist allerdings weder 70 Vgl. JANDAUREK 1949, 1ff.; JANDAUREK 1964, 64ff.

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