Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

1285 T/8/3 Hochhausersölden T/8/3 Hochhaus: Das Haus Nr. 3 der O. und KG. Schmiding trägt den Hausnamen „Hochhaus“; keine Beurkundung, außer im Franz. Kat. 1825. Quelle: oöLA, Franz. Kat. 1825, KG. Schmiding. Lage: 12,5 v.o., 17,8 v.li.o. (49). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Eintrag bezieht sich auf das Anwesen vulgo Hochhausersölden in der Krenglbacher Straße 76. Merkmale eines Sitzes waren äußerlich nicht erkennbar. Urkundliche Nennungen, die den Bestand eines Herrensitzes belegen könnten, sind nicht bekannt. B. C. D. 51230 KG Schmiding, GST-NR 835/1, Krenglbacher Straße 76 E. X 46017, Y 339722 F. Kein Ansitz / Burgstelle / Wehranlage erkennbar T/8/4 Oberheim (Oberhaym) T/8/4 Oberheim: Der Sitz zu Oberheim, dessen Lagestelle sich auf der Grundparzelle Nr. 1320 der O. Oberham, KG. Schmiding, befindet, dürfte der erste Sitz der Oberhaimer in Oö. nach der Abwanderung aus dem lnnviertel gewesen sein. 1459 Xl.19. Colman Oberhaimer hat zu Lehen den Hof zu Oberhaym. Quelle: oöLA, LB. Hzg. Albrecht VI. fol. 38 (Dipl.). Lage: 13,3 v.o., 18,4 v.li.o. (49). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Eintrag verweist auf die Parz. Nr. 1320 des Franziszeischen Katasters, die sich wenige Meter nordwestlich des Anwesens vulgo Puchmairhof (Buemergut) in Oberham 8 befindet (heute: KG Schmiding, GST-NR 1320). Positive Geländemerkmale des Sitzes zu Oberheim sind hier aber nicht erkennbar. Die Lokalisierung ist auch deswegen zu problematisieren, da die urk. Nennung von 1459 explizit einen Gutshof erwähnt. Dieser Hof zu Oberhaym ist höchstwahrscheinlich mit dem bäuerlichen Anwesen vulgo Bauerngut in Oberham 1 zu identifizieren. Es dürfte sich nicht um einen wehrhaften Herrensitz, sondern nur um ein lehenbares Bauerngut gehandelt haben. B. SCHIFFMANN 1935b, 217 C. D. 51230 KG Schmiding, GST-NR 1304/2, Oberham 1 E. X 46208, Y 339261 F. Lehenbares Bauerngut

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