1266 1 MG Bad Wimsbach-Neydharting T/1/1 Aigen (Mair im Aigen) T/1/1 Aigen: Der Sitz auf dem Aigen dürfte weitgehend mit dem Bh. Mair im Aigen, Haus Nr. 1 der O. und KG. Au, gleichzusetzen sein, wobei allerdings die Grundparzellen Nr. 439 und 440 zu berücksichtigen wären. 1404 V.29. Nicla Aygner gesessen auf dem Aygen, Margret sein Hausfraw vnd Helmel Aczpekch sein aidam; ca. 1442 Helmhart Aczpekch hat zu Lehen den ,,sycz vnd den zehent in 3 guetern“; ca. 1452 Lienhart der Synczendorffer hat nach tod vnd abgang des Steffan Aczpekch von genaden ze lehen den „Sycz in Wiemspacher pharr“. Quellen: oöLA, Dipl. XV/4549, Wallseer LB. (Xerox) NE Hs 287, pag. 46. Lage: 9,2 v.u., 10,4 v.li.u. (49). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die angeführten Parz. Nr. des Franz. Kat. (439, 440) liegen am Rand der Hochterrasse, etwa 0,4 km südsüdöstlich des Weilers Aigen (heute: KG Au, GST-NR 794). Positive Geländemerkmale des Sitzes auf dem Aygen sind in den ALS-Daten nicht erkennbar. Bei der in der Urmappe erkennbaren Struktur dürfte sich um eine landwirtschaftliche Fläche gehandelt haben. Der Sitz auf dem Aygen dürfte daher mit dem bäuerlichen Anwesen vulgo Mair im Aigen zu identifizieren sein. B. C. D. 51103 KG Au, GST-NR 792, Aigen 1 E. X 42896, Y 322861 F. Ansitz, stark umgebaut / Nachfolgebau T/1/2 Waschenberg T/1/2 Wallburg: Langgestreckter Geländesporn, genannt der „Waschenberg“, in der KG. Bachloh, durch Grabung von E. Beninger 1954 festgestellte Abschnittsbefestigung; keine Beurkundung. Lit.: Beninger, Die urnenfelderzeitl. Abschnittsbefestigung auf dem Waschenberg, Jb. d. oö. Mus.Ver. Bd. 100, S. 127; Reitinger, Ur- und frühgesch. Funde in OÖ., S. 44. Lage: 16,1 v.u., 9,9 v.li.u. (49). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Ansprache der Höhensiedlung am Waschenberg als „Wallburg“ ist zu problematisieren, da bei den Sondierungen von Eduard Beninger, Ämilian Kloiber und Manfred Pertlwieser nur Hinweise auf Spitzgräben verifiziert werden konnten. Beninger weist sogar explizit darauf hin, dass der Aushub aus den Spitzgräben nicht zur Errichtung von Erdwällen diente: "Ausgeschlossen ist auch die Annahme, daß der Aushub der Gräben zur Errichtung von Wällen diente. Alles weist vielmehr darauf hin, daß die Spitzgräben durch keine Befestigungsbauten verstärkt wurden, was natürlich nicht ausschließt, daß ihre Verteidigungsfähigkeit durch aufgerichtete Hindernisse, Strauchwerk oder Geflechtzäune verstärkt wurde." Die urgeschichtliche Höhensiedlung, für die bedauerlicherweise kein Denkmalschutz bestand, ist beim Kiesabbau völlig zerstört worden. B. SCHIFFMANN 1935b, 501 FÖ 6, 1951/55, 38 BENINGER 1955, 127ff. BENINGER 1962, Nr. 16, 139 REITINGER 1968, 39ff. PERTLWIESER 1969, 29ff. C.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2