Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

1218 Das Kulturverständnis des Bundeslandes Oberösterreich erscheint generell verbesserungswürdig zu sein, denn in anderen europäischen Ländern werden Schlösser, Burgen, Burgruinen, Burgställe, Hausberge, Wehranlagen und Schanzwerke in der Regel unter Denkmalschutz gestellt. Hierzulande befindet sich nur eine begrenzte Anzahl von Vorzeigeobjekten unter gesetzlichem Schutz; die übrigen Anlagen können von den Grundbesitzern jederzeit und ohne rechtliche Konsequenzen demoliert werden, was in der Realität auch häufig geschieht. Es wird die Aufgabe einer verantwortungsbewussten Kulturpolitik sein, hier mit Augenmaß gegenzusteuern und über die Bestandssicherung von „Vorzeige-Anlagen“ hinaus rechtzeitig alles zu unternehmen, dass das Erbe unserer Flur- und Bodendenkmale als unveräußerliches Element geschichtlich gewachsener Identität auch für künftige Generationen erhalten bleibt! Christian K. Steingruber 2024 ©

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