Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

1165 1 MG Ampflwang im Hausruckwald R/1/1 Eitzing (Eizing) R/1/1 Eitzing: Der Sitz Eitzing dürfte mit dem Bh. Hofbauer in der O. Eitzing, MG. und KG. Ampflwang, gleichzusetzen sein, da im Gelände keine Lagestelle nachweislich ist. Der Sitz war freies Aigen des Rittergeschlechtes der Eyczinger und wurde 1524 IX.24. vom Freiherrn Vlrich von Eytzing „der halb Hof zu Eytzing sambt dem halben Zehent“ dem Wolfgang Reitinger vererbrechtet. Quelle: oöLA. Neugeord. UR, Urk. Nr. 196. Lage: 21,2 v.u., 4,4 v.r .u. (47). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Irritierend an dem Eintrag ist schon einmal, als der postulierte „Bh. Hofbauer“ in der Ortschaft Eitzing nicht eruierbar ist. Die Blattschnittkoordinaten verweisen auf das Anwesen vulgo Jagerlgut (Zeiselgut) in Eitzing 1, ein Hofbauerngut ist hier nicht bekannt. Die Annahme eines wehrhaften Herrensitzes ist zu bezweifeln, da die urk. Nennung von 1524 nur den „halb Hof zu Eytzing sambt dem halben Zehent“ erwähnt. Die historische Nachricht bezieht sich mglw. auf das Anwesen vulgo Eitzinger in Eitzing 1 (OG Höhnhart). In Frage kommen allerdings auch Gutshöfe in den Ortschaften Obereitzing bzw. Untereitzing (OG Eitzing). B. SCHIFFMANN 1935a, 254 C. D. E. F. Lehenbares Bauerngut, nicht lokalisiert

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