1124 sich allerdings ein weiterer Sitz, und zwar der Burgstall Mitterhaim beim Mittermayrgut in Stamering 4. Dieser Sitz gehörte aber im Jahre 1411 dem Hanns Stokarner → P/9/4.] Gegen die Annahme eines einst hier bestandenen Schlosses Fels sprechen weitere Argumente, darunter auch das Lichtenhager Urbar von 1504, das auf eine untergeordnete Funktion des Felsengutes (Felshofes) verweist: „Der Velshof dint drew pfundt pfenig vnd der rotenfels ist ain sunder holz.“ (Oö. Landesarchiv, Urbar Lichtenhag 1504, f. 6) Das Lichtenhager Urbar war Norbert Grabherr als Mitarbeiter des Oö. Landesarchives sicherlich bekannt. Es ist rätselhaft, wieso er es nicht berücksichtigt hat. Im Theresianischen Gültbuch (1750) wird der Kleinbauernhof als vulgo Fölsergut bezeichnet, im Josephinischen Lagebuch (1787) als vulgo Felsengut. Im Alten Grundbuch (1790-93) wird das Fölsergut mit Häusl angeführt. Von einem „Schloß Felß“ ist überhaupt nicht die Rede. Bei den damaligen Besitzern (Georg Kurzmann, Jakob Kurzmann) handelt es sich nachweislich um Bauern, nicht um Adelige. Auch die Auswertung der historischen Kartenwerke und der modernen ALS-Geländemodelle spricht gegen die Existenz eines Schlosses Fels. In der Urmappe weist das Felsengut exakt dieselben Dimensionen wie der heutige Kleinbauernhof auf. Die zwei flankierenden Rundtürme, der freistehende Längstrakt und der umfangende Graben sind nicht erkennbar. Die ALS-Daten zeigen ebenfalls keine Spuren dieser angeblichen Bauteile bzw. Wehrbauten. Die Nachfrage bei älteren Einwohnern der Ortschaften Neusserling, Stamering und Neudorf ergab, dass sich niemand an ein Schloss Fels erinnern könne, das bei einem Brand im Jahre 1955 zerstört worden wäre. Der Bestand eines Herrensitzes als Vorgängeranlage des Felsengutes ist daher zu problematisieren. B. SCHIFFMANN 1935b, 301 SCHIFFMANN 1940, 386 GRABHERR 1963b, Nr. 29, 73 REITINGER 1968, 190 HOHENSINNER 2006 Oö. Landesarchiv, Urbar Lichtenhag 1504, f. 6 C. D. 45620 KG Stammering, GST-NR .39, 784, 785; Buchholz 45 E. X 62143, Y 367737 F. Kein Ansitz / Burgstelle / Wehranlage erkennbar
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