1107 erwähnt, der sich innerhalb der Grabenanlage befunden haben soll. Dieser ist heute nicht mehr vorhanden. In den Nachkriegsjahren gelangte das Grundstück an Kurt Müller, der eine archäologische Untersuchung der Örtlichkeit durch einen Studenten des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität Wien initiierte. Müller veranlasste auch eine Begehung durch einen Sondengeher, wobei angeblich zwei römische Münzen gefunden wurden. Die Sondierungen wurden in den Sommermonaten der Jahre 1971 und 1972 durch Wolfgang Heinrich durchgeführt. Es erfolgten mehrere Suchschnitte durch den Graben an seiner Südseite. Im untersuchten Areal konnten nur spärliche Funde aus der Urzeit bzw. aus dem Spätmittelalter/Neuzeit geborgen werden. Immerhin erbrachte die Sondierung das Ergebnis, dass der mächtige Sohlgraben nicht in seiner gesamten Länge künstlich herausgehauen wurde, sondern teilweise eine bereits vorhandene, natürliche Granitspalte benützt. Heinrich berichtet: „Landshaag, Gem. Feldkirchen an der Donau, BH Urfahr-Umgebung (ÖK 1 : 50.000, Bl. 31, v. r. 78 mm, v. o. 298 mm). Am westlichen Abbruch einer Hochfläche mit Flurnamen „Dachstein“ im Ortsteil Oberlandshaag liegt eine Wehranlage (?). Sie besteht aus einem halbkreisförmigen Innenplateau, welches besonders im S und O etwas erhöht ist und Spuren eines flachen Innenwalles aufweist. Das Innenplateau ist von einem Sohlgraben umschlossen, der im N und S in den donauseitigen Steilabfall einmündet. Das Innenplateau, das gegen die Mitte hin einige flache Einsenkungen aufweist, mißt in N-S-Richtung 135 m und in W-O-Richtung 90 m. Bewuchs des Plateaus: alter Obstbaumbestand, im O ein kleiner Acker, sonst Wiese. Im S gegen den Steilabfall zu und im O je eine Erdbrücke zum Vorfeld, die beide nach Aussage des Grundeigentümers vor etwa 30 Jahren angelegt worden sind. Der Graben ist etwa 18—25 m breit und ungefähr 4—6 m tief. Bewuchs: Wiese, einige Obstbäume, gegen N zunehmend mit Gebüsch verwachsen. Zwischen 1971 und 1972 wurde eine Untersuchung der Anlage durchgeführt, da die Errichtung eines Schutzgeländers sowie gärtnerische Arbeiten am Südteil des Innenplateaus (Parz. 622/2) geplant waren. Der Graben wurde im Süden der Anlage quer geschnitten (NW—SOSuchschnitt von 1 m Breite). Auf das Innenplateau entfielen die lfd. m 0—4, auf den Graben die lfd. m 5—25 und auf das Außenplateau (Parz. 624) die lfd. m 26—28. Der Sohlgraben liegt in seinem südlichen Teil über einem etwa 15 m tiefen, am Steilabfall sichtbaren Spalt im Granit und wurde durch künstliche Auffüllung desselben auf etwa heutige Tiefe gebracht. Das teilweise über 3 m aufgeschlossene Profil zeigt graubraunen, feuchtkrümeligen Granitgrus und ist nur schwach gegliedert. Von Außenflanke gegen Grabenmitte zu schräge Rodelschicht mit großen Granit-Bruchsteinen (bis 60 cm Dm.). An beiden Grabenflanken und am Rande des Innenplateaus wurde der kompakte Fels (Landshaager Granit) erreicht. Die Scherbenführung war äußerst gering (einige urzeitlich, sonst Spätmittelalter und Neuzeit). Die Keramik entspricht in Qualität und Quantität den Oberflächenfunden aus den umliegenden Äckern. Am Innenplateau konnten noch keine Spuren einer Anlage festgestellt werden. Beim Stockausgraben wurden bereits früher vereinzelte Keramikfunde gemacht. Funde bei Prim. Dr. Müller, Magazingasse 5, 4020 Linz.“ Die Interpretation der Fundstelle als römisches Kastell wird durch den Grabungsbericht von Wolfgang Heinrich nicht unterstützt. Nach Beurteilung von Marianne Pollak liegt eine Plateaurandburg des ausgehenden Frühmittelalters vor. Solche Anlagen sind vor allem im nördlichen Innviertel, dem Rottachgau und im Einflussgebiet der Passauer Bischöfe bekannt. Obwohl nur für wenige der Anlagen archäologische oder urkundliche Daten vorliegen, sprechen Flurnamen und einzelne Merkmale für eine Datierung in diese Epoche. Die Rudimente der für Oberösterreich außergewöhnlichen Wehranlage wurden begrüßenswerterweise unter Denkmalschutz gestellt. B. Bilderwoche der Tagespost 51/1928, 1ff. SCHIFFMANN 1935a, 167 FÖ 2, 1934/37, 94 FÖ 8, 1961/65, 164 GRABHERR 1963b, Nr. 18 + 19, 71f. REITINGER 1968, 96 FIETZ 1970, IV. Teil, 122 FÖ 12, 1973, 149f. (W. Heinrich) ALLERSTORFER 1995, 14
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