Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

1093 5 OG Engerwitzdorf P/5/1 Engelpoldsdorf P/5/1 Engelpoldsdorf: Der Sitz des freien Geschlechtes der Engelpoldsdorfer ist im Bereich der O. und KG. Engerwitzdorf zu suchen, kann aber nicht lok. werden. 1230 „Dietmar de Engilpoldistorf“. Quelle: oöUB I/114. Lit.: Grabherr, Wehranlagen, oöHmbl. 17. J. H. 3, S. 70. Lage: 20,9 v.u., 16,3 v.li.u. (33). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Sitz dürfte in der Ortschaft Engerwitzdorf gelegen haben. B. SCHIFFMANN 1935a, 261f. GRABHERR 1963b, Nr. 10, 70 REITINGER 1968, 72 NEWEKLOWSKY 1973a, 42 DEHIO 2003, 109 C. D. 45623 KG Engerwitzdorf E. X 82281, Y 356882 F. Nicht lokalisierter Ansitz / Burgstelle / Wehranlage P/5/2 Gratz (Gratzergut) P/5/2 Gratz: Nächst dem Gratzerbauer, KG. Engerwitzdorf, ist eine Verwallung feststellbar, unbestimmten Alters, Wälle stark verschliffen; keine Beurkundung. Lit.: Grabherr, Wehranlagen, oöHmbl. 17. Jg., H. 3/4, S. 70; Strnadt, Die freien Leute der alten Riedmark, Afög. Bd. 104, S. 542-545. Lage: 18,7 v.u., 18,8 v.li.u. (33). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Nach lokaler Meinung soll auf der Kuppe oberhalb des Weilers Gratz eine „Burg“ gestanden haben. Die letzten Mauerreste wurden angeblich vor einigen Jahrzehnten abgetragen und für die Errichtung der hiesigen Schmiede verwendet. Weiters soll sich hier ein „unterirdischer Gang“ befunden haben. Bei einer Begehung der Örtlichkeit durch Josef Reitinger (Oö. Landesmuseum) entstand folgender Bericht: „Engerwitzdorf, Gem. Engerwitzdorf, BH Urfahr-Umgebung. Der Grundeigentümer Karl Hermann, wohnhaft in Gratz Nr. 14, teilte 1972 dem OÖLM mit, das sich auf seinen Grundstücken Parz. 1153/4, 1158/1 und 1158/2 ehemals eine Burg befunden hat. Die Bevölkerung soll sich noch daran erinnern, das vor etwa 70 Jahren die letzten Mauerreste abgetragen und zur Erbauung der Schmiede in Gratz verwendet wurden. Mehrere Rutengänger sollen völlig unabhängig voneinander festgestellt haben, daß sich quer durch die Wiese der genannten Grundstücke ein unterirdischer Gang erstreckt, der bei der Burg seinen Ausgang genommen haben soll. Da sich der Grundeigentümer für die Geschichte der Örtlichkeit interessiert, hatte er bereits aus eigenem Antrieb nach dem Eingang dieses unterirdischen Ganges gegraben und glaubte einen verschütteten Eingang gefunden zu haben. Auf Grund dieser Informationen hat Berichterstatter das Gelände besucht und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Obwohl die genannte Burg aus der Literatur nicht feststellbar ist, scheinen die gemachten Angaben wahrscheinlich. Das oben parzellenmäßig umschriebene Gelände ist ein aus dem Flachland steil aufragendes Plateau, wie es gerne für die Anlagen solcher Burgen verwendet wurde. Die als Burgplatz bezeichnete Stelle ist eine über das Niveau des erhöhten Plateaus mäßig ansteigende Erhebung mit zwei steilen seitlichen Abstürzen, wie sie bei Burgstellen üblich waren. Allerdings fehlt heute von einem eventuell vorhanden gewesenen Mauerwerk jede Spur und auch der Halsgraben, der die Anlage gegen das flache Plateau abgeschlossen hatte. Dagegen muß der dem Berichterstatter gezeigte Verlauf des Ganges, der quer über die genannten Grundstücke führen soll, als Phantasie abgetan werden. Erdställe haben niemals eine solche Längenerstreckung. Der mir gezeigte Eingang hat sich als natürliche Auswaschung des Untergrundes erwiesen.

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