1057 9 OG St. Ulrich bei Steyr O/9/1 Freising (Freisingergraben) O/9/1 Schanzen: Von den 1683 aufgeworfenen und 1703 erneuerten Schanzen in der KG. St. Ulrich blieben keine erkennbaren Spuren erhalten. Lit.: Rolleder, Steyr, S. 452. Lage: 4,8 v.u., 13,9 v.li.u. (51). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Historiker Anton Rolleder schreibt dazu folgendes: „Als im spanischen Erbfolgekriege ein Einfall des bairischen Kurfürsten zu gewärtigen war, mussten die Grenzen gegen Baiern in Vertheidigungsstand gesetzt, Schanzen und Verhaue angelegt werden. Am 12. Juni 1703 kamen schon Commissäre in Steyr an, welche die getroffenen Anstalten zur Vertheidigung des Ennsflusses besichtigten. Die im Jahre 1683 der drohenden Türkengefahr wegen errichteten Schanzen und Vertheidigungs-Anstalten wurden wieder hergestellt, und da der Stiftsrichter von Garsten den Commissären anzeigte, dass bei dem Platze des Hochgerichtes der Herrschaft Steyr eine Furt oder leicht zu passierende Stelle der Enns wäre, so wurde auf der Anhöhe, dem Buchenwäldchen gegenüber, eine Schanze angeordnet, um den Übergang verhindern zu können, auch wurden dort Schützen aufgestellt; doch waren diese Anstalten infolge des Sieges des Prinzen Eugen und des englischen Generals Marlborough am 13. August bei Hochstädt überflüssig geworden.“ Das Hochgericht der Herrschaft Steyr befand sich in der Flur „Freising“, zwischen dem heute nicht mehr vorhandenen Häusl in der Freysing (alte Adresse: Unterwald 15) und dem Freisingergraben. Die Richtstätte lag auf einem Sporn oberhalb des Grabens (vgl. dazu die Darstellung in der Josephinischen Landesaufnahme). Das Schanzwerk dürfte sich an der alten Eisenstraße, unterhalb der ehem. Richtstätte, befunden haben (KG Unterwald, GST-NR 1317/1, 153, 152). Das angeführte „Buchenwäldchen“ ist offensichtlich mit dem Waldstück nahe der Rotte Buchholz, am orographisch linken Ennsufer, zu identifizieren (KG Garsten). Die Formulierung „auf der Anhöhe, dem Buchenwäldchen gegenüber“ könnte daher auch auf das Areal nördlich des Freisingergrabens verweisen (KG St. Ulrich). Spuren der Befestigung sind in den Digitalen Geländemodellen nicht mehr erkennbar, die Schanze muss daher als abgekommen gelten. B. ROLLEDER 1894, 452 C. D. 49240 KG Unterwald, GST-NR 1317/1, 153, 152 49234 KG St. Ulrich E. 80958,87 / 320744,51 81018,01 / 320883,67 F. Nicht mehr erhaltenes Schanzwerk NEUER DATENSATZ / NEUE DATENSÄTZE: O/9/2 Burgholzer A. Eine schriftliche Erhebung aus dem Jahre 1966 erwähnt einen „kegelstumpfförmigen Burghügel“, der sich im Wald beim Burgholzergut in St. Ulrich (moderne Adresse: Burgholzerweg 4) befinden soll. Der Eintrag bezieht sich offensichtlich auf den Sporn ca. 0,3 km südöstlich des Gutshofes, der sich im Zwiesel zweier Gerinne befindet, und scheinbar gegen das Hinterland durch einen Graben abgetrennt wird. Die Auswertung der ALS-Daten legt aber nahe, dass es sich bei dem vermuteten Burgstall um
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2