Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

1033 „In dem benachbarten Würting, wo in einem befestigten Hügel ein unterirdischer Gang sich befinden sollte, wurde mir ebenfalls auf einem Wiesenabhange eine Stelle gezeigt, wo der Eingang zur künstlichen Höhle war. Einen befestigten Hügel konnte ich nicht entdecken; vielleicht ist damit der sogenannte «Teufelshügel» gemeint, ein bewaldeter Gupf in dem Höhenzuge zwischen Riedau und Zell an der Pram, in welchem ich ebenfalls eine befestigte Anlage entdeckte, die von Ost, Süd und West steil zur Pram-Ebene abfällt, oben aber gegen Nord durch Wall und Graben von der Hochebene getrennt ist.“ Bei einer Begehung des Areals im Jahre 2009 wurde dem Verfasser die mutmaßliche Lagestelle des „Teufelsgupfes“ gezeigt. Dem Altbauern des Anwesens vulgo Zachariasengütl am Berg (MG Riedau, Berg 2) war der Flurname nämlich noch geläufig. Er ist auf der Hochterrasse oberhalb des Pramtales, etwa 0,5 km nördlich des Gutshofes, angesiedelt (KG Reischenbach, GST-NR 332, 333, 324, 302). Bei dieser Begehung konnten jedoch auf dem Areal keine positiven Geländemerkmale einer Wehranlage verifiziert werden, sie dürfte schon vor geraumer Zeit abgekommen sein. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Lambert Karner seinerzeit keine mittelalterliche Wehranlage, sondern Relikte der Kurbayerischen Defension von 1702/03 beschrieben hat. In der Detailkarte Riedau aus der Hoheneck'schen Relation von 1705 ist in der Nähe des Anwesens vulgo Bauer am Berg (MG Riedau, Berg 1) eine große Sternschanze abgebildet. Die Schanzlinie führte über die Hochterrasse, was in etwa dem Areal entsprechen würde, wo Karner den „Teufelshügel“ angesiedelt hat. B. KARNER 1903, 186 REITINGER 1968, 481 C. D. 48128 KG Reischenbach, GST-NR 332, 333, 324, 302 E. X 22782, Y 352648 F. Nicht mehr erhaltener Ansitz / Burgstelle / Wehranlage (evtl. untertägige Befunde) M/27/4 Jebling M/27/4 Jebling: Der Sitz zu Jebling hat seine Lagestelle auf den Grundparzellen Nr. 1291, 1293-1295 der O. Jebling, KG. Reischenbach, der ehem. Bauhof ist der Bh. Mayr zu Jebling (Hs. Nr. 4). 1518 Christoph Zeller gibt sein Hausfrau zur Morgengabe 200 Gulden „auf seinem Sitz zu Ybling mit dem Wassergraben vnd der Vischwaid auf der Prawm“. Quelle: oöLA, HA. Götzendorf, Urk. Nr. 17. Lit.: Guby, Denkmale im Bez. Schärding, österr. Kunsttopographie Bd. XXI, S. 126. Lage: 18,3 v.u., 6,3 v.li.u. (30). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Irritierend an dem Eintrag ist schon einmal, als sich die Lagebeschreibung, die Parzellenangaben und die Koordinaten widersprechen. Die Blattschnittkoordinaten verweisen auf das Areal südwestlich der Ortschaft Jebling (KG Reischenbach, GST-NR 1575, 1546). Die Lagebeschreibung verweist jedoch auf das bäuerliche Anwesen vulgo Mayer zu Pramersdorf (Hof zu Bramerdorf) in Jebling 4, welches von Norbert Grabherr als Bauhof des Sitzes angesprochen wird (KG Reischenbach, GST-NR 1260). Die aus der Urmappe gewonnenen Parzellennummern (1291, 1293, 1294, 1295) verweisen wiederum auf das Areal südlich der Mühle zu Pramerdorf in Jebling 7. Der Fluss Pram und der Mühlbach bilden hier eine weitläufige Aulandschaft (KG Reischenbach, GST-NR 1291/1, 1293/1, 1294/1, 1295). Spuren des Sitzes zu Jebling sind weder hier noch dort erkennbar. Die tatsächliche Lagestelle des Sitzes Jebling befand sich ganz woanders, und zwar bei der Filialkirche hl. Johannes der Täufer in der Ortschaft Jebling. Neben der Kirche liegt das Anwesen vulgo Mayr in Jebling 1, das der kleinen Herrschaft vermutlich als Bauhof diente. Aufgrund der urk. Nennung von 1518 Sitz zu Ybling mit dem Wassergraben dürfte es sich um ein Weiherhaus gehandelt haben. B. SCHIFFMANN 1935a, 519

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