Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

Christian K. Steingruber Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch Wehranlagen und Herrensitze von Norbert Grabherr Anmerkungen zum topographischen Handbuch Wehranlagen und Herrensitze OÖ Versionierung 2025/1 © topographischen Handbuch der

2 Veröffentlichungsdaten der Vers. 2025/1 Publikationsort: St. Gotthard im Mühlkreis Publikationsdatum: 31.08.2025

3 Einführende Zitate „Wie schon erwähnt, hat N. Grabherr 1975 eine Zusammenstellung der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs vorgelegt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass der topographische Teil überaus fehlerhaft ist. Die meisten genannten Objekte existieren nicht in der vom Autor beschriebenen Form.“ Marianne Pollak “Neueste Untersuchungen zeigen, dass sich geophysikalische Untersuchungsmethoden insbesondere für die Beschaffenheit von Wehranlagen und deren Erdwerken eignen. Es kann mit valider Aussagekraft das Vorhandensein oder eben das nicht-Vorhandensein von Wehrbauten und deren Erdwerken festgestellt werden.“ Harald Lehenbauer

4 Prolog Die vorgelegte landeskundliche Abhandlung befasst sich mit dem „Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs“ des Burgenforschers und Archivars Norbert GRABHERR, das im Jahre 1972/73 als Manuskript entstanden ist und schließlich im Jahre 1975 von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte in Wien publiziert wurde. 1 Die Veröffentlichung des burgenkundlichen Manuskriptes wurde insbesondere von Fritz FELGENHAUER, seinerzeit Vorstand des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität Wien, befürwortet, der es als eine „einzigartige Quelle für die österreichische Mittelalterarchäologie“ taxierte. Tatsächlich galt das Handbuch seit seiner Einführung als wichtiges Nachschlagewerk, das von Mittelalterarchäologen, Historikern, Archivaren und Regionalforschern2 intensiv genutzt wurde und wird. Unzählige wissenschaftliche und heimatkundliche Abhandlungen zitieren das Handbuch. In jüngster Zeit fanden die Datensätze auch Eingang in den Themenbaum Geschichte des „Digitalen Oö. Rauminformationssystems“ sowie in die „Freie Enzyklopädie Wikipedia“. Bei den Erhebungen, die vom Verfasser dieses Beitrags sowie von der Archäologin und Denkmalpflegerin Marianne POLLAK durchgeführt wurden, mussten indes zahlreiche Fehler in den Einträgen vermerkt werden. Insbesondere die Verortungsdaten stellen eine empfindliche Schwachstelle des „Historisch-topographischen Handbuches“ dar. Die Lageungenauigkeiten bedingen auch, dass die Orts- und Katastralgemeinden, aber auch die Grundstücksnummern, in vielen Fällen nicht stimmen. Als weiterer Schwachpunkt war eine gewisse Unkenntnis von Geländedenkmalen insgesamt zu konstatieren. So scheinen im Handbuch mitunter „Burgstellen“ auf, bei denen es sich tatsächlich um Altstraßen, Flurwüstungen (Wölbacker, Ackerterrassen), Materialgruben, Steinbrüche oder natürliche Terrainformungen handelt. Das Ziel dieses Beitrages ist eine gültige Überarbeitung der Datensätze basierend auf dem aktuellen Forschungsstand. Weitere Überarbeitungen bzw. Ergänzungen werden durch Versionierungen gekennzeichnet, somit können jederzeit neue Ergebnisse einfließen. Christian K. Steingruber 2025 © 1 Norbert Grabherr: Historisch-topographisches Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs. Veröffentlichungen der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte, Band VII - VIII. Wien (1975). 2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Abhandlung überwiegend die männliche Form verwendet. Gemeint sind natürlich alle sich empfindenden Geschlechter gleichermaßen. Um den Textfluss nicht zu stören, wurde in der Regel auf die Aufzählung der akad. Grade und Titel verzichtet.

5 Zur Entstehung des »Historisch-topographischen Handbuchs« Wohl kein anderer Name ist mit der oberösterreichischen Burgenforschung derart eng verbunden wie jener des „Burgenpioniers“ Norbert GRABHERR (*24. Jänner 1919 in Linz, † 20. Oktober 1977 Pasching). Die schulische Ausbildung - Volksschule, Realgymnasium, Handelsakademie - durchlief er in seiner Vaterstadt; Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft durchkreuzten Studienpläne. Nach Jahren eher glückloser selbständiger Berufstätigkeit trat Grabherr 1951 in den Dienst des Landes Oberösterreich, wurde Mitarbeiter des Oö. Landesarchivs und 1970 zum „Wirklichen Amtsrat“ ernannt. Von Anfang an galt sein wissenschaftliches Hauptinteresse dem Schatz der heimatlichen Burgen und Schlösser; bereits 1963 erschien sein erster Burgenband, 1964 sein zweiter; unzählige weitere Bände und Abhandlungen sollten folgen.3 In diesen Jahren beschäftigte sich Grabherr bereits intensiv mit einem schriftlichen Verzeichnis sämtlicher landesweit verifizierbarer Anlagen. Diese Arbeiten konnten um 1972/73 abgeschlossen werden. Da die Veröffentlichung des Manuskriptes durch seinen damaligen Dienstgeber, dem Oö. Landesarchiv, nicht realisiert werden konnte, übermittelte er eine Kopie an Fritz FELGENHAUER, dem Vorstand des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität Wien. Der MittelalterArchäologe war von dem burgenkundlichen Manuskript sehr angetan und veranlasste die zeitnahe Veröffentlichung durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte (Wien). Im Vorwort des Handbuches schrieb er folgende Worte: „Besonderer Dank aber gilt dem Autor, Herrn Norbert Grabherr, für seine vorbildliche und wertvolle Arbeit. Die Zusammenstellung aller zur Zeit feststellbaren Erdwerke des in dieser Beziehung sicher nicht arm zu nennenden Bundeslandes Oberösterreich setzte eine jahrelange mühevolle Arbeit voraus. Sie setzte aber auch ein nicht geringes Maß an Kenntnissen und Wissen voraus, um die zahlreichen Werke zu lokalisieren und die wesentlichen urkundlichen Nennungen zu erfassen. Für die österreichische Mittelalterarchäologie (und nicht nur für diese) wird das vorliegende Handbuch eine einzigartige Quelle bilden. Es wird aber - da es ja auch urzeitliche Wehranlagen ebenso mit einschließt wie neuzeitliche militärische Schanzwerke - einen noch wesentlich weiteren Kreis von Interessenten ansprechen. Unser sicher nicht nur persönlicher Wunsch ist es, es möge jedes unserer Bundesländer recht bald seinen eigenen „Grabherr" besitzen.“ Eine Überprüfung der Angaben von Norbert Grabherr durch Fritz Felgenhauer oder durch Mitglieder der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte fand aber aus unerfindlichen Gründen nicht statt. 3 Eine ausführliche Würdigung des Schaffens von Norbert Grabherr erfolgte in dem von Alois Zauner verfassten Nachruf (Vgl. ZAUNER 1978, 9ff.). https://www.zobodat.at/biografien/Grabherr_Norbert_JOM_123b_0009-0014.pdf

6 Die kritische Auseinandersetzung mit dem »Historisch-topographischen Handbuch« Um die in dem Sammelwerk aufgelistete Objektfülle näher kennenzulernen, unternahm der Verfasser dieses Beitrags ab 1975/76 regelmäßige Geländebegehungen. Damit begann auch eine kritische Auseinandersetzung, denn bald wurde ersichtlich, dass insbesondere die VERORTUNGSDATEN eine empfindliche Schwachstelle des Handbuchs bilden. Norbert Grabherr hatte versucht, die Burgen und Herrensitze mittels Blattschnittkoordinaten auf den jeweiligen Blättern der Österreich-Karte im Maßstab 1:50.000 (ÖK-50) einzumessen, eine damals durchaus probate Methode. Das ursächliche Problem bestand aber darin, dass es ihm v.a. zeitbedingt unmöglich gewesen war, alle Anlagen persönlich zu besuchen und in ihrer exakten Position zu erfassen. Häufig beruhen die Einträge daher auf älteren Quellen oder auf Vermutung, die Lageungenauigkeiten schwanken zwischen einigen Hundert Metern und, gelegentlich, mehreren Kilometern. Eine krasse Fehlverortung liegt etwa beim Objekt Kosenburg vor, das sich nach Meinung von N. Grabherr bei einem Mayerhofergut in der Rotte Panholz, etwa 1 km nordöstlich der Stadt Grein befunden haben soll (SG Grein). Trotz seiner Behauptung „die Kenntnis über die Lage beruht auf Autopsie“, dürfte aber nie eine Überprüfung vor Ort stattgefunden haben. An der angeführten Lagestelle sind jedenfalls keine Spuren eines ehem. Herrensitzes erkennbar. (Nach Überlieferung der Einwohner stand hier ein Brunnenhaus, das den Gutshof einst mit Wasser versorgte). Die auch heute noch deutlich erkennbare Substruktion der Kosenburg befindet sich ganz woanders, und zwar beim Mayerhofergut in der Rotte Dornach, etwa 3 km südwestlich der Stadt Grein. Der erhebliche Verortungsfehler von immerhin über 4 km ist schwer nachvollziehbar, da die tatsächliche Lagestelle in der landeskundlichen Literatur gut beschrieben wird, doch auch der indigenen Bevölkerung ist die Position bekannt. Bedauerlicherweise ist festzuhalten, dass die Fehlverortung der Kosenburg kein Einzelfall ist. Erhebliche Lageungenauigkeiten (> 0,5 km) sind bei vielen weiteren Objekten zu konstatieren.4 4 Ratzlburg (OG Überackern) ca. 0,5 km; Forstern (OG Burgkirchen) ca. 0,5 km; Hassegg (OG Spital am Pyhrn) ca. 0,5 km; Hochkuchl (OG Pattigham) ca. 0,6 km; Hochhaus (OG Überackern) ca. 0,6 km; Holzleithen (OG St. Marienkirchen bei Schärding) ca. 0,6 – 1 km; Hundshof (MG Taufkirchen an der Pram) ca. 0,7 km; Ziehberg (SG Ansfelden) ca. 0,7 km; Alte Schanze (MG Windhaag bei Freistadt) ca. 0,7 km; Petschiften (MG Pettenbach) ca. 0,7 km; Liebenauer Schanze (MG Liebenau) ca. 0,7 km; Tann (OG Dietach) ca. 0,7 km; Neundling (MG Altenfelden) ca. 0,7 km; Schellenstein (MG Micheldorf in Oberösterreich) ca. 0,8 km; Jebling (OG Zell an der Pram) ca. 0,8 km; Mühlberg (OG Lengau) ca. 0,8 km; Eidenberg I (OG Eidenberg) ca. 0,8 km; Burgwiese (SG Ansfelden) ca. 1 km; Schlossberg (MG St. Marienkirchen an der Polsenz) ca. 1 km; Hirschleitengraben (MG Wilhering) ca. 1 km; Säbnich (MG Waldhausen im Strudengau) ca. 1 km; Volkenstorf (MG Sankt Florian) ca. 1 km; Machlant (MG Baumgartenberg) ca. 1 km; Spitzenburg (MG Wolfern) ca. 0,4 – 1 km; Irnprechting (OG Auerbach) ca. 1 km; Buchberg (OG Höhnhart) ca. 1 km; Waldau (MG Waizenkirchen) ca. 1 km; Sollern (OG Pfaffstätt) ca. 1 km; Reuth (OG Perwang am Grabensee) ca. 1 km; Michlegg (OG Schwarzenberg am Böhmerwald) ca. 1 km; Buchberg (OG Lengau) ca. 1,5 km; Neuhaus (OG Pierbach) ca. 1,5 km; Mühlbach (SG Leonding) ca. 1,5 km; Treubach (OG Treubach) ca. 1,5 km; Füllensack (SG Linz) ca. 1,5 km; Obere Klause (OG Spital am Pyhrn) ca. 1,8 km; Teufelsturm (OG Waldneukirchen) ca. 2 km; Tabor (SG Enns) ca. 2,3 km; Rebgau (MG Regau) ca. 2,5 km; Fischbach (OG Oepping) ca. 3 km; Ganshübel (OG Auberg) ca. 3,3 km; Burgschupfen (OG Lichtenau) ca. 3,9 km; Freileiten (SG Vöcklabruck) ca. 4,3 km; Kosenburg (SG Grein) ca. 4,3 km; Hueb (MG Gaspoltshofen) ca. 5 km; Nesselstein (MG Unterweißenbach) ca. 8 km; Talerboden (OG Grünburg) ca. 10 km; Leithen (MG Aspach) ca. 11 km; Mühlleiten (SG Gmunden) ca. 23 km.

7 Die Lageungenauigkeiten bedingen auch, dass die ORTS- und KATASTRALGEMEINDEN bei vielen Objekten nicht stimmen. Stellvertretend sei die Burg Saxenegg genannt, die sich nach Meinung von Norbert Grabherr in der MG Münzbach befinden soll. Wie man in den amtlichen Katastern und Kartenwerken deutlich erkennen kann, liegt das Objekt aber in der MG St. Thomas am Blasenstein. Saxenegg ist bedauerlicherweise kein Einzelfall, falsche Gemeindeangaben werden in vielen weiteren Einträgen genannt.5 Die Anzahl der falschen Katastralgemeinden ist leider noch viel höher. Hier sei nochmals auf den Eintrag zur Burg Saxenegg verwiesen, wo Grabherr die KG Innernstein anführt. Das Objekt liegt aber in der KG St. Thomas am Blasenstein. Bei den Einträgen zu den Schlössern Riedegg (OG Alberndorf in der Riedmark) und Stadlkirchen (OG Dietach) werden erstaunlicherweise Katastralgemeinden genannt (nämlich Riedegg6 und Stadlkirchen), die es laut dem Katastralgemeindenverzeichnis des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (KGVZ) gar nicht gibt! Etliche Objekte wurden sogar falschen Bundesländern zugeordnet. Beispiele dafür sind etwa die Burgen Haustein und Wörth im Strudengau, die nach Meinung des Wirklichen Amtsrates in der MG St. Nikola an der Donau, und somit im Bundesland Oberösterreich, liegen sollen. Wie man in den amtlichen Katastern und Kartenwerken deutlich erkennen kann, befinden sich beide Objekte jedoch in der MG Neustadtl an der Donau, und somit im Bundesland Niederösterreich. 7 Die Türkenschanze 5 Hieblmühle (MG Mauerkirchen); Roider Burgstall (OG Neukirchen an der Enknach); Ratzlburg (OG Überackern); Schaunberger Burgstall (MG Aschach an der Donau); Fuchsenhof (SG Freistadt); Neuaist (SG Pregarten); Wartberg (MG St. Oswald bei Freistadt); Nesselstein (MG Unterweißenbach); Ruspeck (MG Bad Zell); Mühlleiten (SG Gmunden); Urach (OG Ohlsdorf); Schlossberg (MG Haag am Hausruck); Inn (MG Meggenhofen); Winzhof (MG Schlüßlberg); Hanfeld (SG Kirchdorf an der Krems); Reslhof (SG Kirchdorf an der Krems); Kollendorf I + II (MG Kremsmünster); Getzenberg (OG Ried im Traunkreis); Gotterau (SG Ansfelden); Mühlbach (SG Leonding); Außenstein (MG Baumgartenberg); Wasenegg (MG Baumgartenberg); Edenau (SG Grein); Burghof (MG Klam); Spielberg (OG Langenstein); Erlau (MG St. Georgen am Walde); Saxenegg (MG St. Thomas am Blasenstein); Säbnich (MG Waldhausen); Nößlbach (SG Rohrbach-Berg); Schöffgattern (MG Oberkappel); Peilstein (OG Pfarrkirchen im Mühlkreis); Hochhaus (OG Mayrhof); Mayrhof (OG Mayrhof); Klaffbach (OG St. Aegidi); Kleiner Schefberg (OG St. Aegidi); Zwitzelau (OG Engerwitzdorf); Hochhaus (OG St. Gotthard i. M.); Burgstall Steinbach (SG Lenzing); Burgstall (MG Regau); Höribach (OG St. Lorenz); Freileiten (SG Vöcklabruck); Holz (OG Eberstalzell); Hochhauser (MG Sattledt); Buchschacher (MG Steinerkirchen an der Traun); Aiterbach (MG Thalheim bei Wels). Haustein (MG Neustadtl an der Donau); Wörth (MG Neustadtl an der Donau); Leutzmannsdorf (MG St. Georgen am Ybbsfeld); Ritzendorf (OG Kreuttal); Schneckenreut (MG Ardagger). Anmerkung: Objekt liegt im Bundesland Niederösterreich. Irrsberg (MG Neumarkt am Wallersee); Söllheim (OG Hallwang). Anmerkung: Objekt liegt im Bundesland Salzburg. Seibersdorf (Gem. Kirchdorf am Inn); Hohenstein (Gem. Staudach-Egerndach); Höhenmoos (Gem. Rohrdorf am Inn); Perach (Gem. Perach); Pischelsdorf (Gem. Simbach); Engelschalling (Gem. Fridolfing); Vattersheim (Gem. Oberbergkirchen); Kirchdorf (Gem. Kirchdorf am Inn); Schönburg (Gem. Pocking); Asenheim (Gem. Asenham); Peterskirchen (Gem. Dietersburg); Ottenberg (Gem. Tettenweis); Anzenkirchen (Gem. Triftern); Haybach (Gem. Haibach). Anmerkung: Objekt liegt im Freistaat Bayern. 6 Anmerkung: In seinem Burgen- und Schlösserbuch von 1970 führt Grabherr die korrekte Katastralgemeinde, nämlich Oberndorf, an (Vgl. GRABHERR 21970, 199f.). 7 Vgl. KALTENEGGER 2007, 184ff.

8 von Oberland, die dem Grenzgebiet zum Bundesland Steiermark zugeordnet wird, liegt tatsächlich an der Grenze zum Bundesland Niederösterreich. Der Irrsberg, der eine undatierte Befestigung aufweist, gehört tatsächlich zum Bundesland Salzburg. Viele weitere Objekte befinden sich nicht in Oberösterreich, sondern in benachbarten Bundesländern oder im Freistaat Bayern. Fehlerhaft sind auch einige der im Handbuch angeführten ORTSBEZEICHNUNGEN. Im Eintrag zum Freisitz Freileiten wird etwa eine „Ortschaft Bubendorf“ genannt, in der der Sitz liegen soll. Nach dem Ortsverzeichnis der Statistik Austria8 ist eine Ortschaft Bubendorf in dieser Gegend9 jedoch völlig unbekannt! Die Ortschaft Murau, die sich in der Gemeinde Aurolzmünster befinden soll und die zur Lokalisierung des Sitzes Murau herangezogen wird, ist nach der Statistik Austria ebenfalls nicht vorhanden. Die Ortschaft Pfleger, die im Eintrag zum Objekt Pflegerturm genannt wird, ist nicht nachweisbar (OG Spital am Pyhrn). Völlig unbekannt ist auch die zur Lokalisierung des Sitzes Grub herangezogene Ortschaft Grub, die in der OG Kleinzell im Mühlkreis liegen soll. Ebenfalls nicht nachweisbar ist die Ortschaft Winden, die im Eintrag zum Sitz Winden genannt wird (SG Bad Ischl). Etliche der im Handbuch angeführten HAUS- und HOFNAMEN existieren offensichtlich nur in der Fantasievorstellung von Norbert Grabherr. Der indigenen Bevölkerung sind sie völlig unbekannt, aber auch in dem DORIS Layer „Hofnamen und Häusergeschichte“ von Gerhard Schwentner werden sie nicht angeführt. Als Beispiel sei der Eintrag zum angeblichen Sitz Seibersdorf genannt, wo zur genaueren Lokalisierung des Sitzes ein „Bauernhof Hofbauer“ genannt wird, der in der Ortschaft Oberseibersdorf liegen soll (OG Burgkirchen). Dieses Hofbauerngut ist dort nicht nachweisbar. Im Eintrag zur Spitzenburg wird ein „Bauernhof Burgstaller“ genannt, der in der Ortschaft Kroisbach liegen soll (MG Wolfern). Dieses Burgstallergut ist dort nicht eruierbar. Die beiden Hofbauerngüter, die in den Ortschaften Ottenhausen und Otterfing liegen sollen, sind nicht nachweisbar (OG Feldkirchen bei Mattighofen). Der zur Lokalisierung des Sitzes Vischbach angeführte Hofbauer, der sich in der Ortschaft Unterfischbach befinden soll, ist dort nicht eruierbar. Der „Bauernhof Burgstaller“, der in der Ortschaft Stockham liegen soll, ist nicht vorhanden (MG Steinerkirchen an der Traun). Die zur Lokalisierung eines höchst fraglichen Burgstalles genannte „Hafnermühle“ ist völlig unbekannt (OG St. Veit im Mühlkreis). Die Ansprache des ehem. Meierhofes der Burg Freudenstein als „Schloßbauer“ ist völlig irreführend, da der Gutshof von den Einwohnern immer schon als „Hausbauer“ bezeichnet wurde. Auch die historischen Nachrichten nennen nur ein Hausbauerngut (MG Feldkirchen an der Donau). Problematisch haben sich auch etliche der im Handbuch angeführten OBJEKTNAMEN erwiesen. Grabherr verwendet gelegentlich nicht die in der landeskundlichen Literatur eingepflogenen Namen, sondern allgemeine Kategorienamen wie etwa „Burgstall“, „Ringwall“, „Verwallung“, „Schanze“ oder „Burgus“. Abgesehen davon, dass eine sichere Zuordnung mit den Kategorienamen überhaupt nicht gewährleistet wird, entsprechen die Objekte eher nur in Ausnahmefällen der angeführten Kategorie. Stellvertretend sei die Wehranlage oberhalb der Ortschaft Duttendorf (OG Hochburg-Ach) genannt, die von der indigenen Bevölkerung seit jeher als Kuhflucht bezeichnet wird. Grabherr führt den historischen Flurnamen nicht an, sondern vergibt aus unerfindlichen Gründen den Objektnamen „Verwallung“. Dieser Name ist völlig irreführend, da die Wehranlage keine Erdwälle, sondern zwei mächtige, aus dem Konglomeratfelsen herausgeschlagene Abschnittsgräben aufweist. 8 https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Ortsverzeichnis_2001__Oberoesterreich.pdf 9 Anmerkung: Grabherr lokalisierte den Freisitz Freileiten in der MG Regau. Die tatsächliche Lagestelle lag aber in der SG Vöcklabruck. Die ominöse Ortschaft Bubendorf ist weder hier noch dort nachweisbar.

9 Nicht nachvollziehbar ist der Objektname „Wallburg“ für die urgeschichtliche Höhensiedlung am Waschenberg (MG Bad Wimsbach-Neydharting). Die heute weitgehend zerstörte Fundstelle wurde durch Spitzgräben geschützt, Befestigungswälle waren hier aber nie vorhanden. Völlig irreführend ist auch der Ojektname „Verwallung“ für die Abschnittsbefestigung am Mühlberg nahe der Ortschaft Schneegattern (OG Lengau). Die Wehranlage wird durch zwei mächtige Abschnittsgräben geschützt, Wälle sind aber weit und breit nicht erkennbar. Zu problematisieren sind die im Handbuch angeführten PARZELLENNUMMERN, die in unzähligen Fällen nicht stimmen. Grundsätzlich ist zu vermerken, dass Norbert Grabherr die Daten nicht aus modernen Katastralmappen, sondern aus der Urmappe des Franziszeischen Katasters gewonnen hat. Diese Daten stammen in der Regel aus dem 1. Drittel des 19. Jahrhunderts, entsprechen nur in Ausnahmefällen den heute gültigen Grundstücksnummern, und sind für eine zeitgemäße Inventarisierung völlig ungeeignet. Im Eintrag zur Spitzenburg (MG Wolfern) ist es Norbert Grabherr schließlich gelungen, praktisch nur falsche Angaben (Lagebeschreibung, Hofname, Parzellennummer, Koordinaten) zu übermitteln. Im Detail: Zur genaueren Lokalisierung des Sitzes wird ein „Bauernhof Burgstaller“ genannt, der in der Ortschaft Kroisbach liegen soll. Wie schon obig erwähnt, existiert dieses Burgstallergut nicht. Die angeführte Parzellennummer verweist auf eine Waldparzelle südwestlich der Ortschaft Kroisbach. Die Blattschnittkoordinaten verweisen jedoch auf eine Wiesenparzelle südöstlich der Ortschaft Spitzenburg. Abgesehen von den völlig widersprüchlichen Angaben ist der Burgstall weder hier noch dort eruierbar. Die im Handbuch angeführte Katastralgemeinde ist ebenso falsch. Das „Historisch-topographische Handbuch“ führt etliche Burgen, Schlösser und Wehranlagen an, die trotz Auswertung der ALS-Daten und intensiven Geländebegehungen nicht verifizierbar waren. Echte urkundliche Nennungen fehlen in der Regel. Es besteht der berechtige Verdacht, dass es sich bei diesen angeblichen Objekten um FANTASIEBURGEN bzw. MÄRCHENSCHLÖSSER handelt, die nur in der gedanklichen Vorstellung des Wirklichen Amtsrates vorhanden waren. Stellvertretend sei die Burg Kraxenberg genannt, deren Erdsubstruktion sich auf dem gleichnamigen Höhenrücken in der OG Kirchheim im Innkreis befinden soll. Diese Burganlage ist in den ALSGeländemodellen nicht erkennbar. Historische Nachrichten, die den Bestand eines Herrensitzes belegen könnten, fehlen völlig. Die irrige Annahme einer Burg am Kraxenberg entstand offensichtlich dadurch, als ein missverständlicher Text des Topographen Benedikt Pillwein aus dem Jahre 1832 völlig unkritisch übernommen wurde.10 Das Zitat von Pillwein beschreibt allerdings nicht eine oder die Burg Kraxenberg, sondern die beiden Schlösser von Riegerting, wobei sich der ortsunkundige Forscher bei der Lokalisierung des älteren Wasserschlosses (– das er aus unerfindlichen Gründen am Kraxenberg verortet hat –) völlig vertan hat. Auch die Burg Hohenstein, die sich auf einem Hangsporn in der Rotte Oberhaunsberg befinden soll, ist nicht nachweisbar (OG Eggelsberg). Norbert Grabherr nennt hier keine schriftliche Quelle, jedoch dürfte sein Eintrag auf der »literarhistorischen Untersuchung« des Lehrers Max Schlickinger aus dem Jahre 1894 beruhen, in der fragwürdige Versuche unternommen wurden, die im Meier-HelmbrechtEpos genannte Burg im oberen Innviertel zu lokalisieren.11 Die von Schlickinger beschriebenen 10 Vgl. PILLWEIN 1832, 358ff. 11 Vgl. SCHLICKINGER 1894, 21 – 31

10 Burgreste sind als Materialentnahmegruben zu taxieren. An der von Grabherr genannten Lagestelle, die sich wenige Meter östlich der von Schlickinger genannten Lagestelle befindet, sind ebenfalls keine positiven Geländemerkmale eines Herrensitzes zu erkennen. Die angeführten historischen Nachrichten, die den Bestand der Innviertler Burg belegen sollen, beziehen sich nach der Urkundendatenbank der Universität Köln (Monasterium) auf eine Burg in Oberbayern. Zu problematisieren ist der Eintrag zu der Burg Volkenstorf, deren Lagestelle sich nach Norbert Grabherr in einem Waldstück am Fuße des Rabenberges befinden soll (SG Enns). Die angebliche Fundstelle besteht aus einem mäßig abfallenden Hangrücken, der einige längliche Gräben aufweist. Grabherr sieht hier die Rudimente des Stammsitzes der Volkersdorfer, einer ehem. Wasserburg, die durch eine Teichanlage mit Damm und tiefe Wassergräben geschützt war. Aufgrund der Auswertung der ALS-Daten ist diese Deutung allerdings massiv zu bezweifeln. Bei den angeblichen Wassergräben handelt es sich um sog. Erosionsrinnen. Der angebliche Teich mit Damm ist nirgendwo erkennbar. Bodenfunde fehlen völlig, was für einen Herrensitz, der vom 12. bis ins 17. Jhdt. in Verwendung stand, höchst ungewöhnlich wäre. Irritierend ist auch, wieso die am meisten gefährdete Seite der angeblichen Burg (nämlich gegen den Rabenberg) keine Annäherungshindernisse aufwies. Nach übereinstimmender Ansicht von namhaften Experten aus den Fachbereichen Mittelalterarchäologie, Denkmalpflege und Geologie ist die von Grabherr propagierte Burgstelle dubios.12 Nicht nachweisbar ist die Burg Mitterberg, die sich bei einem Bauernhof am Südhang des Berges Hohenstein befinden soll (MG Luftenberg an der Donau). Positive Geländemerkmale dieser angeblichen Burgruine konnten trotz Auswertung der ALS-Daten und unzähligen Geländebegehungen nicht verifiziert werden. Die wiederholte Nachfrage bei den Einwohnern des Gutes und bei Lokalforschern blieb völlig ergebnislos. Historische Nachrichten, die den Bestand eines Herrensitzes belegen könnten, fehlen. Gleichfalls ergebnislos verlief die Suche nach der ominösen Burg Kastl, die sich bei einem Bauernhof nahe der regulierten Naarn befinden soll (MG Mitterkirchen im Machland). Diese angebliche Burgstelle ist an der angeführten Lagestelle nicht nachweisbar, der Flurname „Burgstall“ den Einwohnern des Gutes und der Lokalforschung völlig unbekannt. Historische Nachrichten zu diesem angeblichen Herrensitz fehlen auch hier. Höchst fragwürdig ist auch die Burg Kastell, die sich beim Kastlgut in der Rotte Holzgasse befinden soll (MG Ried in der Riedmark). Hier ist schon einmal die etymologische Deutung des Hofnamens als „Kastell“ zu problematisieren. Die angebliche Burgstelle liegt auf einem mäßig abfallenden Hang, der durch längliche Gräben durchschnitten wird, die in großen Materialentnahmegruben enden. Echte Befestigungswerke (wie etwa Erdwälle) sind nicht vorhanden. Das Mittelwerk einer mittelalterlichen Burg ist nirgendwo erkennbar. Urkundliche Nennungen, die den Bestand eines Herrensitzes belegen könnten, fehlen völlig. Nach Ansicht von namhaften Experten aus den Fachbereichen Archäologie, Denkmalpflege und Geologie dürften die Terrainveränderungen beim Abbau des Massenrohstoffes Lehm entstanden sein. 12 Anmerkung: Die durch eine wissenschaftliche Untersuchung bestätigte Lagestelle der Burg Volkenstorf befindet sich ganz woanders, und zwar beim Schloss Tillysburg (MG St. Florian).

11 Zu problematisieren ist auch die Burgruine Steinerberg, die sich in einem Waldstück in der Nähe des gleichnamigen Gutshofes in Ramersberg befinden soll (OG Kleinzell im Mühlkreis).13 Die angebliche Burgstelle besteht aus einem Granitsteinbruch, der in seinem südwestlichen Teil die Mauerreste eines kleinen, rechteckigen Gebäudes aufweist. Die Lage innerhalb des Granitsteinbruchs schließt eine mittelalterliche Burgstelle aber mit Sicherheit aus. Annäherungshindernisse (wie etwa Wälle oder Gräben) sind nicht vorhanden. Historische Nachrichten, die den Bestand eines Herrensitzes belegen könnten, fehlen völlig. Nach dem derzeitigen Forschungsstand dürfte es sich bei der angeblichen Burgruine um die Rudimente eines neuzeitlichen Betriebsgebäudes handeln, das in Konnex mit dem Steinbruchbetrieb stand. Zu kritisieren ist auch der Eintrag zum Bergrücken Gronall, wo sich nach Norbert Grabherr die Erdsubstruktion einer großen Burg, und zwar der urk. 1318/31 genannten Veste Stainsulz, befinden soll (MG Scharten). Das Gipfelplateau weist etliche Gräben, Gruben und Schutthügel auf, die sich eher planlos auf dem Bergrücken verteilen. Begehungen mit Experten aus den Fachbereichen Archäologie, Denkmalpflege und Geologie haben ergeben, dass die Terrainveränderungen am Gronall nicht von einer mittelalterlichen Burgstelle herrühren, sondern beim Abbau von Massenrohstoffen (wie etwa Sandstein, Glaukonitsand und Schlier) entstanden sind. Ins Reich der MÄRCHENSCHLÖSSER ist jenes Schloß Felß zu verweisen, welches sich in der Rotte Buchholz befunden haben soll (MG Herzogsdorf). Erstaunlich an dem Eintrag ist, als Grabherr eine präzise Beschreibung des Herrensitzes übermitteln kann, obwohl er das angeblich im Jahre 1955 abgebrannte Gebäude persönlich nie gesehen hat, und auch keine historische Beschreibungen, Darstellungen oder Fotografien bekannt sind. Echte urkundliche Nennungen, die den Bestand eines Schlosses Fels belegen könnten, fehlen völlig; die von Grabherr angeführten Erwähnungen beziehen sich auf einen Sitz in der 1,2 km entfernten Ortschaft Stamering. Grabherrs einzige Quelle ist eine Wilheringer Flurkarte aus dem Jahre 1733, in der in dieser Gegend ein Gebäude mit zwei Türmen eingezeichnet ist, das als „Schloß Felß“ bezeichnet wird. Mit diesem Schloss Fels ist allerdings nicht ein bislang unbekannter Herrensitz gemeint, sondern die Burg Rotenfels, die sich wenige Meter nordwestlich der angeblichen Fundstelle befindet. Die imaginären Burgen Kraxenberg, Hohenstein, Volkenstorf-Rabenberg, Mitterberg, Kastl, Kastell, Steinerberg, Gronall und das ominöse Märchenschloss Fels sind leider keine Einzelfälle, zahlreiche weitere Objekte dürften nur in der Fantasiewelt des Burgenforschers und Archivars existiert haben.14 Etliche seiner fragwürdigen Einträge entstanden offensichtlich durch unkritisches Rezipieren von 13 Anmerkung: Die fragwürdige Burgstelle in der OG Kleinzell im Mühlkreis ist nicht ident mit der Burg Steinerberg, deren Lagestelle sich in der MG Altenfelden befindet. 14 Zu problematisieren sind insbesondere folgende Einträge: Hohenstein (MG Eggelsberg), Kraxenberg (OG Kirchheim im Innkreis), Ameisberg (OG Lengau), Matzelsberg (OG Moosbach); Kronberg (OG Pischelsdorf am Engelbach), Wihse (OG Moosdorf), Roßbach I (OG Roßbach), Kindsbründl (OG Schalchen), Gronall (MG Scharten), Burgstall (OG Grünau im Almtal), Seisenburg I (MG Pettenbach); Volkenstorf - Rabenberg (SG Enns), Kemating (OG Schildorn), Waldzell (OG Waldzell), Mitterberg (MG Luftenberg an der Donau), Kastl (MG Mitterkirchen im Machland), Kastell (MG Ried in der Riedmark), Erlau (MG Sankt Georgen am Walde), Geyersberg (MG St. Martin im Mühlkreis), Neundling (MG St. Peter am Wimberg), Burgstall (OG St. Veit im Mühlkreis), Burgstall (OG Helfenberg), Steinerberg (OG Kleinzell im Mühlkreis), Gschlößl (MG Ternberg), Radhaming (MG Vorchdorf), Burgstall (OG Nußdorf am Attersee), Poidlschopf (OG Zell am Pettenfirst), Greulsburg (OG Edt bei Lambach), Fels (MG Herzogsdorf), Schützenstein (OG Spital am Pyhrn), Weyer (OG Sipbachzell), Kestelwang (OG Sipbachzell). Etliche der im Handbuch angeführten Schanzwerke sind ebenfalls nicht nachweisbar (MG Liebenau, OG Esternberg, MG Raab, MG Eberschwang, OG Oberschlierbach).

12 landeskundlicher (vaterländischer) Literatur des 19. Jahrhunderts. Die ursprünglichen Quellen nennt Grabherr allerdings nur in Ausnahmefällen. Zu problematisieren sind auch jene unzähligen Erdwerke, die Relikte von niederadeligen Herrensitzen darstellen sollen. Bei der archäologischen Landesaufnahme des Innviertels (Innkreises) durch Marianne Pollak konnten nur einzelne dieser angeblichen Flurdenkmale im Gelände verifiziert werden. 15 Die Überprüfung der übrigen Landesteile erbrachte vergleichbare Ergebnisse. Die Archäologin und Denkmalpflegerin kommt nach jahrelangen und intensiven Erhebungen zu dem Ergebnis, dass sich viele der historisch überlieferten Edelsitze im Lauf der Zeit zu Schlössern entwickelt haben, andere zu Bauernhäusern. Manche Sitze besaßen keinen ausgeprägt wehrhaften Charakter. Die Zahl der auch als Geländedenkmäler erkennbaren mittelalterlichen Herrensitze erscheint jedenfalls völlig unrealistisch zu sein.16 Ein solches imaginäres Erdwerk liegt etwa im Eintrag zum Freisitz Inzing vor (MG Waizenkirchen). Der noch im Jahre 1817 in der Landtafel eingetragene Ansitz wird aus unerfindlichen Gründen mit einem „Erdwerk“ identifiziert, das sich im Park des sog. Schlosses Hochscharten befinden soll. Dieses Erdwerk ist dort nicht verifizierbar. Die Auswertung des Josephinischen Lagebuches von 1787, das im Oö. Landesarchiv aufliegt, hätte die Standortfrage einwandfrei beantworten können. In dem historischen Kataster wird nämlich das bäuerliche Anwesen in Inzing 5 explizit als „Freisitz Inzing“ bezeichnet. Der Sitz ist somit nachweislich in einem Gutshof aufgegangen. Eine vergleichbare Fehleinschätzung liegt auch im Fall des Ansitzes Rablern vor, der nach N. Grabherr als „Erdwerk“ sichtbar sein soll (MG Andorf). Dieses Erdwerk ist aber in der Ortschaft Rablern nicht verifizierbar. Die Einsichtnahme des Theresianischen Gültbuches von 1780 hätte die Standortfrage einwandfrei beantworten können. In dem historischen Kataster wird nämlich das ehem. Anwesen vulgo Rablbauer (Hofbauer) in Rablern 9 explizit als „Edelsitz“ bezeichnet. Der Sitz ist somit in einem Gutshof aufgegangen. Es verwundert, wieso Grabherr den historischen Kataster nicht berücksichtigt hat, und stattdessen ein fiktives Erdwerk konstruiert hat. 15 Vgl. POLLAK 1992, 204ff. „Wie schon erwähnt, hat N. Grabherr 1975 eine Zusammenstellung der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs vorgelegt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass der topographische Teil - der historische wurde seitens der Autoren nicht kritisch überprüft - überaus fehlerhaft ist. Die meisten genannten Objekte existieren nicht in der vom Autor beschriebenen Form. Abgesehen von völlig falschen Lokalisierungen und Doppel- bis Dreifachführungen werden dort Geländeformationen als Befestigungsanlagen bezeichnet, denen dieser Charakter eindeutig fehlt: So werden Flurwüstungen (Wölbacker und Ackerterrassen), Altwege, Materialgruben und natürliche Kuppen als Erdsubstruktionen von Wehranlagen gedeutet. Unzählige der angeblichen Erdwerke mittelalterlicher Herrensitze waren im Gelände niemals in dieser Form erkennbar, sondern sind mit heutigen Bauernhöfen identisch, wie die Befragungen der Besitzer und alter Einwohner lehrten. Daraus ergibt sich, dass ihr heutiges Fehlen nicht auf ihre Zerstörung in den letzten Jahren zurückgeht.“ 16 Vgl. POLLAK 1992, 218 „Die Zahl der auch als Geländedenkmäler erkennbaren mittelalterlichen Herrensitze ist von N. Grabherr um ein Vielfaches überschätzt worden. Viele der historisch überlieferten Edelsitze haben sich im Lauf der Zeit zu Schlössern entwickelt, andere zu heutigen Bauernhäusern oder besaßen keinen ausgeprägt wehrhaften Charakter. Einen guten Überblick über das Aussehen der Bauten im frühen 18. Jh. bietet der Band Braunau der Österreichischen Kunsttopographie, wo die Ansichten M. Wenings wiedergegeben sind.“

13 Berechtigte Zweifel sind mittlerweile auch bezüglich der Einstufung der turmartigen Gebäude erhoben worden, die (meist als „gemauerter Stock“ oder „Hausstock“ bezeichnet) gemeinhin zu adeligen Bauten stilisiert wurden. Nach Einschätzung des Historikers Klaus Birngruber dürfte es sich bei einer erheblichen Anzahl um landwirtschaftliche Speicherbauten gehandelt haben.17 Manche der als „Stock“ bezeichneten Gebäudeteile dürften nur in der gedanklichen Vorstellung von Norbert Grabherr existiert haben, da sie nicht nachweisbar sind.18 Erstaunlicherweise sind aber einige Herrensitze, die nach Norbert Grabherr „völlig abgekommen“ bzw. „vernichtet“ sein sollen, noch in recht gutem Zustand vorhanden. Hier sind etwa die Objekte Hildprechting (OG Ohlsdorf), Brandstatt (OG Pupping) und Oberbergham (MG Ottnang am Hausruck) zu nennen, die allesamt in Gebäuden aufgegangen sind, die auch heute noch als ehem. Ansitze erkennbar sind. Auch der Sitz Stein (OG St. Johann am Wimberg), der angeblich „beim Straßenbau vernichtet“ wurde, ist heute noch als Flurdenkmal (Burgstall) vorhanden. Es darf bezweifelt werden, dass Grabherr diese Objekte jemals vor Ort überprüft hat. Abgesehen von den Arbeiten der Archäologin und Denkmalpflegerin Marianne Pollak19 hat man in der landeskundlichen Literatur bislang kaum Kritik am „Historisch-topographischen Handbuch“ vernommen. Für etliche Landesarchivare, Landeshistoriker und Regionalforscher gilt Norbert Grabherr nach wie vor als die alleinige Referenz in der oberösterreichischen Burgenforschung. Kritik an seinen Arbeiten ist in diesen Kreisen offensichtlich wenig erwünscht. Die irrigen Einträge aus dem Handbuch tauchen jedenfalls immer wieder in wissenschaftlichen20 und heimatkundlichen21 Abhandlungen auf. Die Layer „BDA Archäologische Fundstellen und Boden- denkmale“ und „Baudenkmäler“, die im Themenbaum Geschichte des Digitalen Oö. Raum- informationssystems (DORIS) eingespielt wurden, basieren z.T. auf den fragwürdigen Angaben von N. Grabherr. Auch manche Mitarbeiter der „Freien Enzyklopädie Wikipedia“ berufen sich auf das Handbuch und verbreiten die alten Fehler in dem digitalen Medium weiter.22 17 Vgl. BIRNGRUBER 2013, 19 "Bei der Interpretation von vermeintlich „adeligen“ Relikten, so etwa turmartigen Gebäuden bei oder innerhalb heutigen Bauernhöfen, ist allerdings große Vorsicht bei einer Ansprache als ehemaliger Adelssitz zu üben, besonders, wenn von (schrift)historischer Seite keinerlei Hinweise darauf vorliegen. So könnte sich hinter einem auffälligen „gemauerter Stock“ nichts anderes als ein Speicherbau mit bloßer landwirtschaftlicher Funktion verbergen, der nichts mit adeligem Repräsentationsbedürfnis zu tun hatte." 18 Vgl. KALCHMAIR 2001. Bei den Erhebungen für die Chronik des Hofes Mair zu Laa durch Hans Kalchmair konnten keine Spuren des „gemauerten Stockes“ entdeckt werden. 19 Vgl. POLLAK 1992; POLLAK 2000; POLLAK 2007b 20 Vgl. ZAUNER 1993, 160f. Alois Zauner berichtet hier von einer „Burg Aichberg bei Ort im Innviertel“, die aber in der OG Ort im Innkreis nicht nachweisbar ist. 21 Vgl. MAYBÖCK 2018 22 Hier ist etwa der Eintrag über die Ortschaft Weißenbrunn (Gemeinden Waldzell, Schildorn) zu nennen, in der die fiktive „Burg Kemating“ angeführt wird. (Der Eintrag wurde mittlerweile revidiert). https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fenbrunn_(Gemeinden_Waldzell,_Schildorn)

14 Eine valide Überarbeitung des „Historisch-topographischen Handbuches“ erscheint daher ein Forschungsdesiderat zu sein.

15 Die Überprüfung des »Historisch-topographischen Handbuches« anhand der mittels Airborne Laserscanning generierten Geländemodelle Im Herbst 2010 erhielt der Verfasser die Einladung zu einem interessanten Vortrag23, der sich ausführlich mit den mittels Airborne Laserscanning (ALS) generierten Digitalen Geländemodellen (LiDAR, Schummerungsfolien) befasste. Diese Lasermodelle versprachen spannende, neue Einblicke in die archäologische Fundlandschaft. Denn anhand dieser Geländemodelle ist es möglich, nicht nur das Vorhandensein bzw. das nicht-Vorhandensein von Wehrbauten zu beurteilen, sondern es lassen sich auch valide Aussagen über die Struktur und über das Alter der jeweiligen Wehranlagen treffen.24 Es war somit naheliegend, die Einträge im „Historisch-topographischen Handbuch“ mit den modernen technischen Mitteln zu überprüfen. Da sich damals ein Sabbatjahr ankündigte, war genügend Zeit für die landeskundlichen Forschungen vorhanden. Die angedachten Tätigkeiten wurden aber leider insofern erschwert, da die Lasermodelle vom Land OÖ anfangs unter »strengem Verschluss« gehalten wurden. Erfreulicherweise konnten Mittel und Wege gefunden werden, die Zugang und Auswertung der ALS-Daten ermöglichen sollten.25 Bereits im Herbst 2011 konnte die tatsächliche Lagestelle der Burg Volkenstorf wenige Meter südlich des Schlosses Tillysburg verifiziert und der Abteilung für Archäologie des Bundesdenkmalamtes gemeldet werden (MG St. Florian). Gleichzeitig wurde die im Handbuch angeführte Lagestelle der Burg nahe der Ortschaft Volkersdorf (SG Enns) als natürliche Terrainformung »entlarvt«. Dank der wohlwollenden Unterstützung des Grundbesitzers Georg SPIEGELFELD-SCHNEEBURG konnte die Burgstelle südlich der Tillysburg zu Ostern 2013 mittels Bodenradar und Geomagnetik abgetastet und anschließend unter Denkmalschutz gestellt werden.26 Ab 2012 konzentrierten sich die Erhebungen auf Lokalisierung und Dokumentation der Schanzwerke der Kurbayerischen und Österreichischen Defensionslinie von 1702/03 im Innviertel (OG Esternberg, OG St. Roman, MG Kopfing im Innkreis, MG Raab, MG Eberschwang). Hier zeigte es sich bald, dass die Angaben von Norbert Grabherr nicht der Realität entsprechen. Dank der Auswertung der besagten Geländemodelle konnte der tatsächliche Verlauf verifiziert und der Abteilung für Archäologie des Bundesdenkmalamtes übermittelt werden.27 Einzelne Abschnitte der für Oberösterreich einzigartigen Defensionslinie wurden im Jahre 2023 erfreulicherweise unter Denkmalschutz gestellt. Bei der Überprüfung einer zweifelhaften Burgstelle, die sich nach Norbert Grabherr bei einem Bauernhof nahe der regulierten Naarn befinden soll, stieß der Verfasser im Sommer 2013 zufälligerweise auf die mutmaßlich größte Hügelgräber-Nekropole in Oberösterreich (MG Naarn im 23 Kurt Pfleger u. Erwin Kraus: Oberösterreich im Licht des unsichtbaren Lasers. Abgehalten am 22.11.2010 im Ars-Electronica-Center, Linz. 24 Vgl. LEHENBAUER 2023, 2f. 25 Anmerkung: Die Digitalen Geländemodelle sind seit 4. Februar 2019 als Open Government Data frei zugänglich. 26 Vgl. FÖ 52, 2013, D3161ff. 27 Vgl. POLLAK 2018, 41

16 Machlande). Das beachtliche Flurdenkmal wurde im Jahre 2014 im Auftrag des Oö. Landesmuseums archäologisch abgetastet und anschließend unter Denkmalschutz gestellt.28 Als erste schriftliche Dokumentation der obig geschilderten Aktivitäten konnte im Jahre 2011 die Abhandlung "Neue Erkenntnisse zu Norbert Grabherrs Historisch-topographischem Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs" der Öffentlichkeit vorgelegt werden (STEINGRUBER 2011). Etwa gleichzeitig entstand die Arbeit „Kritische Betrachtung des Historisch-topographischen Handbuches der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs“. Diese Arbeit ist als Vorstufe zu den „Kritischen Anmerkungen…“ zu verstehen. Sie bestand aus knappen Korrekturtexten, mit denen die z.T. fehlerhaften Einträge im „Digitalen Oö. Kulturatlas“ (DOKA) korrigiert werden sollten. Aufgrund von erheblichen Problemen29 mit den Betreibern der Datenbank wurde diese Arbeit vom Verfasser zurückgezogen und die Korrekturtexte aus dem DOKA gelöscht.30 Ein im Jahre 2015 entstandener Beitrag widmete sich den archäologischen Denkmalen des Kürnberges bei Linz und den Forschungstätigkeiten von Ernst Fietz (STEINGRUBER 2015). Im Jahre 2016 entstand eine grundlegende Aufarbeitung der Schanzwerke der Kurbayerischen und Österreichischen Defension im Innviertel (Innkreis) in enger Zusammenarbeit mit dem bayerischen Internisten und Regionalforscher Werner Robl (ROBL 2016). In der nun vorgelegten landeskundlichen Abhandlung „Kritische Anmerkungen zum Historischtopographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ von Norbert Grabherr“ werden sämtliche Erkenntnisse, die sich in den vergangenen Jahrzehnten zum Thema „Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage / Erdwerk“ angesammelt haben, zusammengefaßt. Wie schon eingangs erwähnt, werden Überarbeitungen bzw. Ergänzungen durch Versionierungen gekennzeichnet, somit können jederzeit neue Ergebnisse einfließen. 28 Vgl. FÖ 53, 2014 (2016), 284f. 29 Anmerkung: Die Probleme bestanden schon einmal darin, als anerkannte wissenschaftliche Standards, wie etwa Datensicherheit, zeitnahes Update und Anerkennung der geleisteten Arbeit, von den Betreibern nicht berücksichtigt wurden. Die Angaben des Verfassers wurden immer wieder, jedoch ohne Rücksprache und bar jeder wissenschaftlichen Evidenz, verändert. So wurden etwa die völlig korrekten Verortungen der Burgen Waldburg, Wilhering und vieler anderer Objekte aus unerfindlichen Gründen gelöscht, und dafür nicht nachvollziehbare Standorte, weit abseits der tatsächlichen Lagestellen, eingespielt. (Waldburg wurde etwa mit einem Steinbruch der historischen Pferdeeisenbahn gleichgesetzt. Wilhering wurde mit dem Stift identifiziert, obwohl der vom Verfasser angeführte Standort im Ortsteil Ufer durch die archäologische Grabung von G. Rath bewiesen ist). Einige Objekte wurden von den Betreibern aus unerfindlichen Gründen und ohne jegliche Begründung als „Denkmalgeschützte Objekte lt. Denkmalverzeichnis“ bezeichnet, obwohl im Text des Verfassers explizit auf den fehlenden Denkmalschutz hingewiesen wurde, und die Objekte nicht in der offiziellen Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes eingetragen waren (Beispiele: Rotenfels, Waldeck, usw.). Eigenartig war auch, wieso die Arbeit von Gerhard Schwentner (Layer „Hofnamen und Häusergeschichte“) mit einem Werkvertrag honoriert wurde, die ebenso umfangreiche Arbeit des Verfassers jedoch nicht. Die einseitige Zusammenarbeit mit den Betreibern der Datenbank wurde jedenfalls am 08.03.2021 beendet. 30 Anmerkung: Der „Digitale Oö. Kulturatlas“ (DOKA) ist mittlerweile aus dem DORIS verschwunden. Als Ersatz dafür wurden vom Land OÖ die Layer „BDA Archäologische Fundstellen und Bodendenkmale“, „BDA Denkmalgeschützte Objekte“, "Baudenkmäler" und "Archäologische Stätten" eingespielt, die aber ebenfalls zahlreiche Fehler aufweisen. Kurios ist, als etliche Herrensitze, die im verblichenen DOKA völlig richtig verortet waren, nun falsch eingezeichnet sind (Beispiel: Schloss Pesenbach, MG Feldkirchen an der Donau).

17 Benutzungshinweise  Objektnummer Objektname (Alternativname) *  Originaler Datensatz nach N. Grabherr (mit Blattschnittkoordinaten)  A = Erhebungsbericht  B = Literaturhinweis  C = Zeitgenössische Aufnahme / Planskizze / Vermessungsplan  D = Katastralgemeinde / Grundstücksnummer / Adresse  E = Koordinaten Austria GK M31 Central Zone  F = Objekttyp * Anmerkung: Ein unterstrichener Objektname indiziert aktiven Denkmalschutz

18 OBJEKTNUMMER Die im Handbuch eingeführte Gliederung, nämlich nach Verwaltungsbezirken und Ortsgemeinden, wurde beibehalten. Die derzeit vom Land OÖ betriebenen Fusionen, etwa von Gemeinden (Bruck - Waasen – Peuerbach – Steegen; Berg – Rohrbach) oder von Verwaltungsbezirken (Eferding – Grieskirchen), wurden nicht berücksichtigt, da die vorgegebene Gliederung ansonsten erheblich verändert worden wäre. Auf die Fusionen wird allerdings im Text hingewiesen. Wie schon in der Einleitung erwähnt, werden zahlreiche Objekte im Handbuch unter einer falschen Gemeinde geführt. Es erschien angebracht, die fehlerhaften Zuordnungen zu korrigieren. Irrig angeführte Objekte wurden unter der gelb markierten Textzeile „Datensatz / Datensätze in korrekte Gemeinde transferiert“ in die richtige Ortsgemeinde verschoben. Entsprechend dem eingeführten Kode wurde eine neue Objektnummer erteilt. Stellvertretend sei die Burgruine Saxenegg genannt, die sich nach Meinung von Norbert Grabherr in der MG Münzbach befinden soll. Wie man in den amtlichen Katastern und Kartenwerken deutlich erkennen kann, gehört das Objekt aber zur MG St. Thomas am Blasenstein. Die Objektnummer veränderte sich konsequenterweise von I/12/2 auf I/20/3.31 Die Burgen Haustein und Wörth wurden aus der MG St. Nikola an der Donau entfernt und in den Sonderordner „Bundesland Niederösterreich“ verschoben. Der Irrsberg wurde in den Sonderordner „Bundesland Salzburg“ transferiert. 32 Die gelb markierte Textzeile dazu lautet „Datensatz / Datensätze in korrektes Bundesland transferiert“. Neue Objektnummern wurden hier keine vergeben, da die besagten Objekte nicht zum Bundesland Oberösterreich gehören. Unzählige weitere Objekte haben sich in benachbarten Bundesländern bzw. im Freistaat Bayern befunden, von einer genaueren Beschreibung dieser Objekte wurde aber abgesehen. Einige Burg- und Wehranlagen, die in der landeskundlichen und archäologischen Literatur angeführt sind, wurden eigenartigerweise nicht ins Handbuch übernommen. Diese Objekte wurden in der Überarbeitung sinnvollerweise berücksichtigt, sie scheinen unter der gelb markierten Textzeile „Neuer Datensatz / Neue Datensätze“ in den jeweiligen Ortsgemeinden auf. Sie erhalten eine neue Objektnummer, entsprechend dem eingeführten Kode. Stellvertretend sei die Wehranlage Maier unter der Leithen in der OG Schalchen genannt, die in der Literatur zwar mehrfach erwähnt wird, aber im Handbuch nicht aufscheint. Die neue Objektnummer lautet A/39/5.33 Dank Auswertung der ALS-Daten und intensivierten Geländebegehungen konnten in den letzten Jahren etliche Burg- und Wehranlagen (wieder)entdeckt und in Fundberichten dokumentiert werden. Beispiele dafür sind etwa die Burgstellen Marsbach (MG Hofkirchen im Mühlkreis), Oberwesen (OG Waldkirchen am Wesen), Volkenstorf - Tillysburg (MG St. Florian), Stein (MG Herzogsdorf), Biri (OG St. Radegund), Himmelreich Wiesen (OG Nußdorf), Altmannsberg (SG Vöcklabruck) sowie die Schanzwerke (Linienwälle, Redouten, Fleschen) der Kurbayerischen und Österreichischen Defension im Innviertel. Hier wurde das gleiche Verfahren angewendet. 31 Erklärung: I = VB Perg / 20 = MG St. Thomas am Blasenstein / 3 = drittes Objekt in der Gemeinde. 32 Anmerkung: Die beiden Sonderordner wurden deswegen geschaffen, weil eine ausführliche Behandlung der Objekte Haustein, Wörth und Irrsberg notwendig war. 33 Erklärung: A = VB Braunau / 39 = OG Schalchen / 5 = fünftes Objekt in der Gemeinde.

19 Problematisch war die Eingliederung von neu zu einfügenden Objekten, welche sich in Ortsgemeinden befinden, die im Handbuch nicht aufscheinen. Hier wurde folgende Vorgehensweise gewählt: Die betreffenden Gemeinden wurden mitsamt den neuen Objekten in alphabetischer Reihenfolge in den jeweiligen Verwaltungsbezirken eingefügt. Um den vorgegebenen Kode nicht zu verändern, musste jedoch auf die Vergabe von Gemeinde- und Objektnummern verzichtet werden. Beispiel dafür ist das zur MG Rainbach im Mühlkreis zählende Objekt Eibenstein, das entsprechend im VB Freistadt eingefügt wurde, wobei weder Gemeinde noch Objekt eine Nummer erhalten haben.

20 OBJEKTNAME (ALTERNATIVNAME, VULGONAME) Die im Handbuch gepflogene Verwendung von Objektnamen wie etwa „Burgstall“, „Ringwall“, „Verwallung“, „Schanze“ oder „Burgus“ erscheint nicht sinnvoll zu sein, da einerseits keine sichere Zuordnung gewährleistet wird, und andererseits die Objekte nur selten der angeführten Kategorie entsprechen. Stattdessen werden Namen eingesetzt, die eine eindeutige Zuordnung des Objektes, etwa zu einem historisch verbürgten Adelsgeschlecht, einem Flurnamen oder einem nahe gelegenen Gutshof oder Weiler, ermöglichen. Stellvertretend sei die Wehranlage oberhalb der Innviertler Ortschaft Duttendorf (OG Hochburg-Ach) genannt, die mit dem irreführenden Objektnamen „Verwallung“ bedacht worden war. In der historischen Planskizze von Hugo v. Preen und im modernen ALS-Geländemodell ist deutlich zu erkennen, dass hier keine Erdwälle vorhanden sind; es handelt sich tatsächlich um eine durch Gräben geschützte Abschnittsbefestigung. Das Objekt wird nun unter dem der Örtlichkeit anhaftenden Flurnamen Kuhflucht geführt, welcher auch Eingang in das landeskundliche und archäologische Schrifttum fand. Denkmalgeschützte Objekte wurden mittels Unterstreichen des Objektnamens hervorgehoben. Voraussetzung für diesen Status ist generell eine umfangreiche Dokumentation durch das Bundesdenkmalamt, sei es durch Vermessungspläne, Bauaufnahmen oder Sonstiges. Der Verfasser hat daher auf eine zusätzliche Beschreibung dieser üblicherweise gut dokumentierten Objekte (meist Burgen und Schlösser) weitgehend verzichtet. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass denkmalgeschützte Anlagen Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes stellen eine strafbare Handlung dar. Zufällige Funde archäologischer Objekte (Keramik, Metall, Knochen etc.) sowie alle in den Boden eingreifenden Maßnahmen sind dem Bundesdenkmalamt (Abteilung für Archäologie) zu melden.

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