Die kurbayerische und österreichische Landesdefension von 1702 bis 1704 zwischen Donau und Hausruck

den anderen Herdstellen dessen Funktion zuhause durch Mehrarbeit zu kompensieren hatten. Dass die entstehenden Schanzen schon zur Zeit der Erstellung nicht nur wegen der Menschenverluste, sondern auch in anderer Hinsicht Kritik fanden, schildert die Stellungnahme J. J. Hartmanns von 1703 ebenfalls. Wie unvollständig und anfällig, ja militärisch unsinnig die angestrebte Art der Linienverteidigung im Westabschnitt nördlich der Donau war, haben wir in einigen Arbeiten nachgewiesen, welche sich auch mit der Dokumentation der heute noch bestehenden Reste befassen.7 Der Meinung M. Hochedlingers, dass in Bayern die Landesdefension einen höheren Organisationsgrad als in den meisten Provinzen der Habsburger-Monarchie erreicht habe, stimmen wir aufgrund unserer Erfahrungen mit der Westgrenze - vor allem anlässlich der Schlacht bei Mallerstetten - nicht zu.8 Die bayerischen Landfahnen, die im Juli 1702 im Hinblick auf die zu verteidigende, lange Außengrenze den höchst unbefriedigenden Stand von nur ca. 4300 Mann erreicht hatten, waren nicht nur personell stark unterbesetzt, sondern auch miserabel ausgerüstet und ausgebildet. In realistischer Einschätzung ihrer aussichtslosen Lage an der Defensionsfront hatten obendrein die allermeisten Mitglieder im nachfolgenden Krieg keine Lust, dem Kurfürsten und seinen Generälen als Kanonenfutter zu dienen. Insofern war die Quote an Desertionen und Kapitulationen bei den Landfahnen erschreckend hoch. Erst am 30. Dezember 1702 - wegen des frühen Wintereinbruchs viel zu spät - entschloss sich der Kurfürst auf die zahlreichen Klagen hin zu einem Erlass über die ausreichende „Salarierung“ der Schanzmannschaften und Landfahnen.9 Dass das Geld je dort ankam, wo es hin sollte, bleibt zu bezweifeln. 7 Vgl. die weiter vorn erwähnte Arbeit über die Schlacht von Mallerstetten am 4. März 1703, dazu W. Robl: Die kurbayerische Landesdefensionslinie nördlich der Donau im Laser-Scan und Satellitenbild, Berching 2015, URI: http://www.robl.de/defensionslinie/defensionslinie.html. 8 Vgl. Hochedlinger, S. 22f. 9 Vgl. die Land-Verpflegungs-Ordonanz vom November 1702, in Anlage. 16 Titel eines Erlasses des Kurfürsten Max Emanuel vom November 1702.

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