- XXVIII ... Für die Durchführung der Wahl war sinngemäss die Nationalratswahlordnung 1949 anzuwenden. Besondere Bestimmungen ent- , hielt die Bundespräsidentenwahlordnung 1951 nur hinsichtlich der Wahlwerber, der Wahlvorschläge und dee Ermittlungsverfahrens. Ausserdem bestand Wahlpflicht. Naturgemäss galten die Wahlvorschläge für das ganze ßundesgebiet. Die Kreiswahlbehörde, hatten bei jedem erforderlichen Wahlgange lediglich die Wahlergebnisse innerhalb des Wahlkreises zusammen und an die Hauptwahlbehörde weiterzuleiten. Die Wahlwerber waren: 1. Dr. Burghard Breitner 2. Gottlieb Fiala 3. br. Heinrich Gleißner 4. Ludo: ica Hainisch 5. Dr. h,c. General Theodor Körner 6. Dr. Johannes Ude Die Bundespräsidentanwahlordnung schrieb vor, dass ein Kandidat nur dann als gewählt erscheint, wenn er mindestens die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen plus 1 (absolute Stimmenmehrheit) auf sich vereinigen kann. Ist dies nicht der Fall, so hat eine engere Wahl zwischen jenen beiden Kandidaten, die die höchsten Stimmenzahlen aufweisen konnten, zu erfolgen. Bei der am 6. Mai stattgefundenen Wahl wurd8n im Wahlkreis 15 {Traunviertel) insgesamt abgegeben hievon ungültige gültige Von diesen entfiele·n auf Breitner Fiala Gleißner 2.5 . 299 6. 941 62.027 151. 099 Stimmen 2,530 ll 148.569 IT Hainisch Körner Ude 155 .53,817 330 Nachdem in diesem Wahlgange keiner der KaP-didaten die absolute Stimmenmehrheit in Österreich erreichte, fand am 27. 5. 1951 ein zweiter Wahlgang (engere Wahl) zwischen jenen Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten gültigen Stimmen erhalten
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