Wilhelmbspurg / ins Viertl ob Wiennerwaldt / auch über den Piern von Rottenman gegen Windisch=Gärsten / vnd von dorth weither herauß durch die Clauß gegen Kirchdorff / über die Pöt= schen / vnd anderer vngewöhnlichen verbottenen Abweegen / der Waag vnd all anderer geschlagener Zeüg / vnd darauß andere gemachte allerhand Sorten Eysen=Wahren in das Land ob der Ennß vngescheucht eingeführt wierdet / sondern auch die Proviant-Victualien / als allerhand Getraidt / sond Schmaltz / groß vnd klein Viech / Käß / durch die Marquetan= ter / Fürkäuffer / Käßstecher / Fleischhacker / vnd andere Personen in denen zu vnseren Jnerbergischen Eysen=Cammer Guts=Wee= sen gewidmeten / vnd außgezeigten Geziercken / das ist: vier Meill vmb Scheibbs / drey Meil vmb Steyr vnd Windisch=Gärsten / drey Meil vmb Weidhoffen an der Ybbß häuffig auffkauffen außgetriben / so fürnemblich mit dem Getraidt verübt / welches auff das Wasser in Schiffungen geladen / ausser Lands: Das Schmaltz aber durch die Marquetanter / Käßstecher / vnd andere Fürkäuffler vnterschidlich verbottener in dem Scheibbserischen Gezierck gelegenen Orthen / allda ihnen Unterschlaipff gegeben wierdet / häuffig auff= vnd fürkaufft / auch mit tragen / ja gar Wägen=voller von ihnen anderstwohin außgeführt / insonderheit aber auch etliche Obrigkeiten ihren Unterthannen / daß sie ihr Traidt vorhero ihnen anfaillen / vnd auff die ordentliche Wo= chen Märckt zu führen / zu ihr / der Obrigkeiten nur eigenen suchenden Nutzen vnd Vortl / gantz vnbillicher Weiß / vnd gar bey hoher Straff zu verbietten sich vnterstehen rc. So ist hierauff an alle vnd jede vnser gnädigst gemessener vnd ernstlicher Befelch / daß ihr vnserem Rath / vnd Eysen=Ob= mann vnter vnd ob der Ennß / auch gethreuen lieben / so der Zeit der Johann Joseph Mondelli ist / wann er durch seine von vns ihme ontergebene Officier, vnd Uberreither bey euch denen Obrig= keiten ins gemain / bey denen Mauthen / vnd Auffschlägen / auch sonst an allen vnd jeden Orthen bey Stätten / Märckten vnd anderer vnserer Landt=Leuthen Geist= vnd Weltlichen Jurisdictionen Grund vnd Boden / oder Landgerichtern im Land hin= vnd herseiths der Donau an allen Urfahren / einiges Orth / noch Grund vnd Landtgerichts=Obrigkeiten / welche die immer seyen / nichts außgenommen / wo es nun seyn / oder geschehen, dergleichen contrabanda, als Seibser=Eysen / ausser der wissent= lich benennten Legstätten betrenten / vnd antreffen / auch das Leob=
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