Stachel vnd Eysen=Zeugs Patent

EXTRACT Auß dem von Löbl. Landshaubtmannschafft vmb der Löbl. Ständte Bericht mitgethailten=neue vorhaben= den Stachel vnd Eysen=Zeugs Patent. Wir Joseph rc. rc. Demnach wir abermahlen mit sondern Mißfallen glaubwürdig verständiget: Daß nicht allein Eysen vnd Stachel wider jedes als Steyrer vnd Halbmäß Eysen vnd das Seybser Eysen / auff andere eines oder deß andern Stachel vnd Eysen=Zeügs vnd die darauß auffbringende allerhand Sorten Eysen=Wahren / vnzu= lässigen Strassen / vnd sonsten heimblichen verbottenen Abwee= gen / auch ausser der ordentlichen in Eysen=Ordnungen außtruck= lich benannten Eysen=Legstätten in andere Orth / Stätt vnd Märckt=Flecken im Land / auff das Gey hin= vnd herseiths der Donau durch die Eysen=Proviant-Handler / vnd andere Perso= nen höchst=straffmässiger Weiß verführt / verschwärtzt / auch das Leobnerische / oder Vorderberger= vnd Zellerische / auch Walden= stainerische Eysen / vnd andere darauß allerhand Sorten auff= bringende Eysen=Wahren / so allein seinen vhralten Außgang über den Semering gegen vnserer Statt Neustatt / von dannen mit seiner außgezaigten Maaß in vnser Cron Hungarn hat / hauffenweiß / zuwider der alten vnd jüngeren außgangenen vnd publicirten Kayserl. Generalien / vnd Ordnungen an vnterschied= lichen Orthen / sonderlich gegen Hochburg / Hainfelden / vnd Wil=

Wilhelmbspurg / ins Viertl ob Wiennerwaldt / auch über den Piern von Rottenman gegen Windisch=Gärsten / vnd von dorth weither herauß durch die Clauß gegen Kirchdorff / über die Pöt= schen / vnd anderer vngewöhnlichen verbottenen Abweegen / der Waag vnd all anderer geschlagener Zeüg / vnd darauß andere gemachte allerhand Sorten Eysen=Wahren in das Land ob der Ennß vngescheucht eingeführt wierdet / sondern auch die Proviant-Victualien / als allerhand Getraidt / sond Schmaltz / groß vnd klein Viech / Käß / durch die Marquetan= ter / Fürkäuffer / Käßstecher / Fleischhacker / vnd andere Personen in denen zu vnseren Jnerbergischen Eysen=Cammer Guts=Wee= sen gewidmeten / vnd außgezeigten Geziercken / das ist: vier Meill vmb Scheibbs / drey Meil vmb Steyr vnd Windisch=Gärsten / drey Meil vmb Weidhoffen an der Ybbß häuffig auffkauffen außgetriben / so fürnemblich mit dem Getraidt verübt / welches auff das Wasser in Schiffungen geladen / ausser Lands: Das Schmaltz aber durch die Marquetanter / Käßstecher / vnd andere Fürkäuffler vnterschidlich verbottener in dem Scheibbserischen Gezierck gelegenen Orthen / allda ihnen Unterschlaipff gegeben wierdet / häuffig auff= vnd fürkaufft / auch mit tragen / ja gar Wägen=voller von ihnen anderstwohin außgeführt / insonderheit aber auch etliche Obrigkeiten ihren Unterthannen / daß sie ihr Traidt vorhero ihnen anfaillen / vnd auff die ordentliche Wo= chen Märckt zu führen / zu ihr / der Obrigkeiten nur eigenen suchenden Nutzen vnd Vortl / gantz vnbillicher Weiß / vnd gar bey hoher Straff zu verbietten sich vnterstehen rc. So ist hierauff an alle vnd jede vnser gnädigst gemessener vnd ernstlicher Befelch / daß ihr vnserem Rath / vnd Eysen=Ob= mann vnter vnd ob der Ennß / auch gethreuen lieben / so der Zeit der Johann Joseph Mondelli ist / wann er durch seine von vns ihme ontergebene Officier, vnd Uberreither bey euch denen Obrig= keiten ins gemain / bey denen Mauthen / vnd Auffschlägen / auch sonst an allen vnd jeden Orthen bey Stätten / Märckten vnd anderer vnserer Landt=Leuthen Geist= vnd Weltlichen Jurisdictionen Grund vnd Boden / oder Landgerichtern im Land hin= vnd herseiths der Donau an allen Urfahren / einiges Orth / noch Grund vnd Landtgerichts=Obrigkeiten / welche die immer seyen / nichts außgenommen / wo es nun seyn / oder geschehen, dergleichen contrabanda, als Seibser=Eysen / ausser der wissent= lich benennten Legstätten betrenten / vnd antreffen / auch das Leob=

Leobner vnd Vorderbergerisch vnd Zellerisch / auch Walden= stainerischer Stachl vnd Eysen / so wohl allerhand darauß auff= bringende Wahren / was Sorten die immer seyn / zuwider der obbesagten außgangenen Kayserl. Generalien / in vnserem Ertz= Hertzogthumb Oesterreich ins Viertl ob Wiennerwaldt / als über den Seeberg für vnser Frau Zell / auch Hochenburg / Hain= felden / Hainstätten / Wilhelmbspurg / St. Pölten / Crembs vnd Stain / auch gegen Hollenburg / vnd durch den Waldt her= auff / vnd sonderlich das Eysen / so zu Waldau vnd zu Zell ge= schmidtet wird / deßgleichen von Rottenmann über den Piern auff Clauß / so wohl über die Buechau / in allerhand Eysen= Wahren / als Traidt / Nägl / Sengsen / Harnisch / Blech vnd dergleichen gantz vnzulässiger Weiß außgeführt; vnd dann Schmaltz vnd Käß / so auß dem Viertl ob Wienner=Waldt / vnd auß denen anderen zur Eysen=Wurtzen gewidmeten Gezier= cken vnordentlich geführt werden wolte; Nichtweniger das Scheibser=Eysen / so wider hohes Verbott von denen Zrenhäm= mern über die Kripp / vnd andere vngewöhnliche heimbliche Ab= weeg vnd Strassen (wie dann diser Orth vnd Weeg die Kripp genannt / allein auff drey hundert Bürth Eysen / so jährlichen der Werckstatt Eusitz zu Unterspick gewilliget / vnd geöffnet: mehrers aber dahin durchzuführen / hoch verbotten ist) durch etliche Zrenhämmer=Maister / auch andere Führer vnd Sämmer / wer die immer seyn / gegen Eusitz / Waydhoffen an der Ybbß vnd andere Werckstätt geführt / vnd verduscht wirdet / ehe dann ihr die Obrigkeiten / vnd euere Officier vnd Diener betretten / oder hernach über kurtz oder lang erkundigen / auch mit disem General-Mandat mündlich / oder durch Schreiben ersuecht wur= den / mit Arrestier= vnd Einbringung dessen nothwendige Hülff / vnd Beysprung erzeigt / auch ihr der Cantrabantierer=Gut auff kei= nerley weiß noch Weeg / weder ohne noch gegen jemanden Ver= sprechung / Caution vnd Bürgschafft / wie bißher villmahl / vnd an mehr Orthen eigenen Gewalts / vnd zu wider der hievorigen deßhalben ergangener gnädigsten Resolutionen vnbefuegt besche= hen / durchauß bey Vermeydung euerer selbst eigenen Gefahr vnd dergleichen Gütter vnnachläßlicher selbsten ohne Mitl wider Erstattung auß dem Verbott keineswegs lasset / sondern solang auffhaltet / biß sich jederzeit die Verbrecher für vnserer Landts= Fürstl. Eysen=Obmannschafft persöhnlich stellen / vnd nachge= stalt / oder Befund der Sachen Jnnhalt der ältern vnd jüngern hie=

hievor mehrers angezogenen publicierten Generalien / vnd wis= sentlichen Eysen=Satz / vnd privat-heylsamben Ordnungen / die= selbe wir dann hiemit alles ihres Jnnhalts durch vnd durch gäntzlichen erfrischt / vnd denenselben gemäß allerdings vnd je= derzeit nachgelebt / ernstlich gebotten haben wollen / entweder gerechtfertiget / oder abgestrafft werden / wie dann gedachten vnsern Eysen=Obmann / Krafft seiner Instruction hierinnen ge= bührlichen zu handlen / gezimbet / vnd so deren ein=oder anderer hierauff beschwert zu seyn vermainen / dem oder demselben stehet dasselbe alsdann an vnsere N. Oe. Regierung vnd Cammer anzubringen bevor / denen Obrigkeiten auch / daß sie sich ihrer Unterthanen Getrayds=Anfaillungen Benöthigungen / vnd dargegen der Zuefuhr auff die Wochen=Märckt / vnbefuegten schädlichen Verbietens bey hoher Straff=Vermeidung / gäntz= lichen enthalten / alles Ernsts verbotten / vnd gebotten haben / vnd wollen vns also gnädiglichen versehen / ihr werdet euch hie= rinnen anderst nicht / dann gehorsamblich erzeigen.

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