4 Track »dtt «. Brnckschwetyer In Steyr. HeranSaeber und veranttnartltcker Redakteur: Iah. Ey. Atchingrr. Die Luchdruckerei sammt Lerlagshandlung des G. Lruckschweiger in Zteyrdorf befindet sich vom 1. August an in der kirchengaffe Nr. 1Z im eigenen Hause. Z. 6623. Kundmachung. Nachdem die laut Kundmachung vom 15. Juli 1879, Z. 6714, bestehende Versteuerung der hiesigen Hunde mit 31. Juli d. I. zu Ende geht, so wird die Wieder-Versteuerung der Hunde für das Jahr 1880,81 hiemit eingeleitet, wobei zufolge Sitzungs - Beschlusses des Gemeinderathes der Stadt Steyr vom 2. Juli d. I. nachstehende Bestimmungen zu gelten haben: 1. Jeder im Stadtbezirk wohnende Hunde-Eigenthümer ist verpflichtet, längstens bis Ende August d. I. im städt. Cassa-Amte Gattung, Geschlecht, Größe ». Farbe seines Hundes zur Eintragung in das Cataster genau anzugeben und zugleich die in den hiesigen Armenfond fließende Steuer von drei Gulden zu bezahlen, wofür derselbe eine messingene, mit dem Namen „Steyr", Jahreszahl 1881 und der laufenden Num mer versehene Marke erhält. 2. Die Hauseigenthümer sind verpflichtet, die Anzahl der int Hause befindlichen Hunde zu erheben und dieselben unter Angabe der betreffenden Wohnparteien den Sicherheitsorgancn bekannt zu geben. 3. Die Marke berechtigt zur Haltung des Perstenerten Hundes bis Ende Jnli 1881 und muß demselben amHals bande ersichtlich angehängt werden. 4. Jeder nach dem letzten August d. I. RNversteuert angetroffene Hund wird dem Eigenthümer, welcher überdies hiefür eine Geldstrafe von 5 st. zu entrichten hat, durch den Wascnmeister abgenommen und vertilgt. Von dieser Vertil gung wird nur bei dem ersten Betretungsfalle unter der Bedingung Umgang genommen, wen» der Eigenthümer für den betreffenden Hund binnen 24 Stunde» beim städt. PolizciConiinissariate eine Marke löset und die Strafe entrichtet. Diese Anordnung gilt auch hinsichtlich der nach diesem Zeitpunkte bis znin nächsten Vcrfteuerungs-Tcrmine angeschafften Hunde. 5. Jeder, welcher einen bereits versteuerten Hund an sich bringt, ist verpflichtet, behufs Nectificirung des HundeCatasters beim städt. Cassa-Amte die Anzeige zu machen. Junge Hunde erliegen nach erreichtem Alter von drei Monate« der Verstenernng und müssen im Sinne der Punkte 1 und 4 bei Eintritt dieses Alters zur Versteuerung sofort angezeigt und mit der Marke versehen werden. 6. Auch die versteuerten und mit Marken versehenen Hunde sind stets unter strenger Aussicht zu halten. 7. Der Wasenmeisler ist beauftragt, alle auf der Gasse herrenlos herumlaufenden Hunde, gleichviel, ob selbe die Steuermarke angehängt haben oder nicht, kinzufangen. Hinsichtlich der ohne Steuermarke getroffenen Uttversteuerten Hunde gilt die Lestimmung des Punktes 4, während die ohne eine Marke getroffenen, jedoch Versteuerten Hunde, sowie die mit den vorgeschriebenen Stenermarken gefan genen Hunde, wenn sie gesund und nicht bissig befunden werden, binnen 24 Stunden im städt. Polizei-Comntissariate durch Erlegung eines Strafbetrages von 1 st. wieder ausgelöst werden können. Sollte aber ein solcher, wenngleich versteuerter Hund bereits zweimal eingcfange» und ausgelöst worden sein, so hat bei allfälliger nochmaliger Einsangung der Eigenthümer wegen erwiesener Vernachlässigung seines Hundes den im h. Statlhallerei-Erlasse vom 26. Februar 1852, Z. 2089, vor geschriebenen Strafbetrag von 3 st. zu bezahlen. Für jeden in der Kirche während des Gottesdienstes, sowie für jeden in einem Gast- oder Kaffeehause angetroffenen Hund hat der Eigenthümer binnen 24 Stunden im PolizeiCommissariate einen Strafbetrag von 2 fi. zu Gunsten des Armenfondes zu erlegen. 8. Den aus ei»er öffentlichen Wohlthätigkeits - Anstalt betheiltcn Armen wird, wenn sie Hunde halten, ihre Bethei ligung entzogen. 9. Jede wörtliche oder thätliche Beleidigung oder Wider setzlichkeit gegen die mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragten AmtSpersonc» wird dem competcnten k. k. Ge richte zur gesetzlichen Bestrafung angezeigt werden. 10. Sollte Jemand durch eine nachgemachte oder ver fälschte Marke die öffentliche Aussicht irre zu führen suche», so verfällt selber nebst dem Verluste des Hundes in eine Geld strafe von » st. zum Armenfonde, oder im Falle der Zahlungs unfähigkeit in eine 24-stÜndige Arreststrafe. Stadtgemeinde-Worffehung Steyr, am 11. Juli 1880. Der Bürgermeister: (.326) 3—2 <- r> o I 2 I* o i ii t n e r. mw* «WWW fer y' ■ f »*■! t- * 4— ||J J Die besten und billigsten (275) 17-12 I I Fahnen- &Flaggen-Stoffe [ 1 1 i« allen Gattungen. Farben, Breiten und Qualitäten, sowie sertige.Fahne» | § >» flvöfjtev Auswahl empfiehlt die Fabritü - Niederlage ' c ; | I Borstadt Stehrdors, CJnf-f Filiale: I | ittrchengasse 18. M WCIJl. Stadt, Enge w. ^ | Daselbst: Graste Kleider- & Schirm-Trpots. 11 fcn «MSW» 11 ^3 Heffentkicher Dank. (339) 1—1 Die herzliche liebevolle Theilnahme, welche uns während der langen Krankheit unseres innigstgeliebtcn Gatten, resp. Vaters, des Herrn Anton Rcisingcr, Cur- und HufschmtedmeisterS und Hausbesitzers in Steyr, von so vielen Seiten bewiesen wurde, insbesondere die so zahlreiche Betheiligung am Leichen begängnisse verpflichtet uns, allen unsere» Verwandten und Freunden, vorzüglich dem löblichen Veteranen-Vereine, der ehrsamen Schmied- und Wagner-Innung, den löbl. Bruderschaften, den Herren Bürgern, welche die Leiche zu Grabe zu tragen die Güte hatten, wie auch den verchrlichcn Kranzspendern unseren verbindlichsten Dank hiemit auszudrücken. Stkyr, am 28. J«u im Die tieftrauemil Hinterbliebenen. I000000000080000000000000000000000000000 ( Die Herren Aktionäre der hiesigen Pfandleih - Anstalt werden hiemit erinnert, daß die Ziusen-Anszahlnng "CS von dem einbezahlten Actien-Capital an nachstehenden Tagen, ttnd zwar an jedem dieser Tage von 3 bis 5 Uhr (336) 2—1 Rachmiltags im Amtslokale stattfindet. 1. Auszahlungstag Montag den 2. August d. I. = u. „ Dienstag „ 3. „ „ O n>. Mittwoch „ 4. „ „ 8 l^. „ Donnerstag „ 5. „ „ Die Herren Aktionäre werden ersucht, ihre Interims - Scheine mitzubringen. g Steyr, am 29. Juli 1880. n .. ller Verwsltungerstb. voooooossosooooossoosoovvoosvOorrosvvsoooj Geschäfts-Eröffnung. Der ergebenst Gefertigte erlaubt sich hiemit einem P. T. Publikum von Steyr und Umgebung die Anzeige zu machen, daß er in Steyr an der Bahnhofstratzc (im Hause des Herrn Scholz) ein (328) 3—3 PosaMtir-, Weiss- eä Wirtsaarei-Geseift errichtet, woselbst alle in dieses Fach einschlägige» Artikel zur Anfertigung übernommen und zu sehr mäßigen Preisen ge liefert werden. Ferner halte Lager in: Zwirnen, HäckklgarukN, Organtiue, Moussetine, Moll, Battist, Tarlatan, Knöpfen, Schnüren, Litzen, Borhaughalter, Seiden-, Sammt- und Kräuzbänder» Spitzen, Schleier, Tülle, Cr^pe, Mieder, Eorsetten, Kinderwäsche, Herren- «nv Damen-Manschetten, Krägen und Cravaten rc. rc. Es tvird mein Bestreben sein, nach jeder Richtung hin solid, reell und billigst zu bedienen, auswärtige Auf träge postwendend sofort und epact auszuführen, und halte mich deßhalb bestens empfohlen. Hochachtend Steyr, im Juli 1880. I*iidwig Itidler. Kin Gewölbe sammt Wohnung im Hause Nr. 12 in der Glcinkergasse ist vom Atigusttermin an zu vermiethen. (295) 7 Ich Endesgefcrtigler mache hiemit die ergebenste Anzeige, daß ich im Hause der Frau Fichtl Nr. 6 ain Grünmarkt ein Mchl-Dcpot errichtet und selbes Herrn Josef Ebmer, welcher bisher meine Niederlage in der Enge iune hatte, übergeben habe, welcher ein P. T. Publikum mit meinen Erzeugnissen im Großen und im Kleinen solid bedienen wird. Gleichzeitig gebe ich bekannt, daß meine Niederlage in der Enge ituninehr Frau SigMUNd übernommen hat und ebenfalls für gute Bedienung sorgen wird. Hochachtungsvoll Franz Ürandstettcr, (331) 2—2 Knustmühlbesitzer lu Aschaeh a. d. Steyr. Feuerwehr- rVeteranen-Blousen aus guten Brünner Stoffen, von 5 bis 8 st., enipfiehlt 8V" E. Gans, Gleiukergasse 18. Zum stllOjähri.qcn Jnbiliimnder Stadt Steyr. ^ “ ' ^ " ' ' ' M Ueber Veranlassung des löbl. Fest-Comitö's halte ich 14 Tage vor Beginn des Festes im Uacjesuiten- )\ Ciebätide in Steyrdorf ein von Zahnen, Ktaggen, Wappen, Stoffen und anderen Dekorations - Kegenffänden. m Dekorirungen § von Häusern, Fenstrr», Tribünen re. werden zu den billigsten Preisen ausgeführt und Dckorations r Gegen- O stände auch leihweise überlassen. Ich bitte das P. T. Publikum, ihre werlhen Aufträge mir rechtzeitig zukommen zu lassen; Skizzen und M mZeichnungen werden vorgelegt. Ja K Julius Lehner, § (3H) 10-5 DrKoratkur aus Wien. ^ 1
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