Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

Durch die Anführung des Namens des Herzogs Leopold sind wir nun in der Lage, den Bestand einer Stadt Freistadt vor das Jahr 1230, in welchem. Leopold starb, aber keinesfalls vor das Jahr 1218 zu verlegen; denn erst in diesem Jahre kam der Herzog nach dem Tode des Grafen Ulrich von Clam in den Besitz der Machländer Guter. Wenn aber Herzog Leopold die damaligen Bewohner von Freistadt mit Vorrechten begaben konnte — er verstand es ja auch, bei Linz, Wels, Ottens- heini, seine neu erworbeireir Grunduntertanen durch Verleihungen aller Art zu gewinnen —, so kann kaum ein Zweifel aufkommen, daß dieser Ort nicht schon früher bestanden hat. Die Geschichte der meisten im 12. und 13. Jahrhundert auf süddeutschem Boden entstandenen Städte zeigt auch, daß sie ihre Entwicklung stets aus einer älteren Marktansiedlung genonrmen haben. Im Berichte des Museums Linz für das Jahr 1924 hat auch Dr. Nößl- böck derr Bestand einer alten Marktansiedlung auf dem Boden des heutigen Freistadt in die Zeit des Otto von Machland, Stifters der Klöster Waldhausen und Baumgartenberg, gestorben 1149, zurückgeführt. Nach einer in Freistadt durch einen Stadtschreiber im Jahre 1527 ausgezeichneten Überlieferung hätte Otto von Machland den Wald bei Freistadt „zu einem Fleckchen ausgereit und dorthin meniglichen zu bauen gefreit". Die Nachricht, daß Otto von Machland der Gründer des „Fleckchen" gewesen, begegnet, abgesehen von dem Inhalte der Kaiserurkunde vom Jahre 1142, nach welcher das Kloster Garsten in den Besitz des Waldes zwischen Jaunitz und Aist gelangt war, keinen wesentlichen Schwierigkeiten. Auch bei anderen Märkten, z. B. bei der Gründung von Innsbruck, geschah ja eine solche auf ehemaligem Klosterbvden, den Markgraf Berthold von Meranien-Andechs vom Kloster Wilten im Jahre 1180 ankaufte, als er seinen Markt in Hötting und Allerheiligen auf das rechte Jnnufer verlegen wollte. Nur was die Erweiterung anbelangt, daß die Besiedlung durch besitzlose freie Bauern vorgenommen wurde, ist diese nicht aufrecht zu erhalten. Die Überlieferung spricht nur von „meniglich", die sich dort an- siedelten. Die Besiedlung eines neu gegründeten Marktes geschah zu jener Zeit nach allen vorhandenen Nachrichten regelmäßig durch Kauf- und Geschäftsleute — mercatores uno negatiatores —. Eine Besiedlung durch freie Bauern, die nicht geschäftskundig, gewiß aber schreibunkundig waren, hätte auch dem Vorhaben des Gründers nicht entsprochen. Der Ort konnte durch Otto von Machland als dem Grundherrn zwar ein privates Recht, das jus forense, erhalten, das darin bestand, daß die Bewohner im Orte mit Fremden Handel treiben durften. Städtische Rechte aber, die zum öffentlichen Rechte zählten, konnte er, der zu seinen Klostergründungen die Bewilligung seines Landesfürsten, des Markgrafen Hein86

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