Als Käufer erschien im Jahre 1379 Herzog Albrecht. Er erklärte die Besten Frankenbnrg und Attersee-Kogl nicht als Eigen, sondern als Lehen vom Bistum inne zu haben. Der Käufer verpflichtete sich, Sie auf Frankeuburg und Kogl ruhenden Satzposten des Grafen Ulrich von Schaun- burg zu übernehmen. Sie betrugen auf Frankenburg 1500 Mark und 100 D, auf Attersee-Kogl 1800 T, was nach „guter raytung" 6450 £1 aus machte (1 Mark = 3 &). Die Schuld fei bis zum nächsten Jakobstag in Graz an den Grafen von Cilli und dessen Hausfrau Anna, Tochter Ulrichs von Schaunburg, zu bezahlen. Bis dahin sollte der Graf von Cilli die gekauften Besten in Pfandschaft behalten. Schon beim Vertragsabschluß war es bei den Geldverhältnissen des Herzogs vorauszusehen, daß er für seine Person den Termin nicht eiuzuhalten imstande sein werde. Dafür sprang am 19. Mai 1379 der Hauptmann ob der Enns, Heinrich von Wallsee, ein. Er bezahlte die Schuld und erhielt die genannten Besten als Pfand. Herzog Albrecht schlug noch 550 T für Bauauslagen auf. Heinrich von Wallsee verpflichtete sich, dem Herzog mit den Burgen stets dienstbar zu sein, der Herzog wieder, schon in Voraussicht kommender Dinge, jeden Schaden zu ersetzen, der den Heinrich von Wallsee in Ausführung der übernommenen Verpflichtung treffen würde. Heinrich von Wallsee stellte sich dann noch bezüglich der Einkünfte sicher, indem er von dem Herzog eine schriftliche Erklärung erhielt, daß er in den Bezug aller Dienste und Einkünfte von: St. Jakobstag au gu treten habe. Die Abmachung wegen Frankenburg und Attersee war mehr eine politische als eine Geldsache. Sie war ein Schritt zur Einkreisung der Schaun- burger, dem im nächsten Jahre der Ausbruch der Feindseligkeiten folgte, die mit der Unterwerfung der Schaunburger endeten. Aus dem Inhalte der Verträge mit Heinrich von Wallsee geht sichtlich hervor, daß schon im Frühjahre des Jahres 1379 mit einer Fehde gegen die Schaunburger gerechnet wurde. Die Wallseer blieben nun geraume Zeit im Genusse der Pfandschaft von Frankeuburg und Attersee. Im Jahre 1407 kam es zu einem neuen Vertrage durch die Herzoge Leopolö und Ernst, und zwar, wie nach einer späteren Urkunde angenommen werden darf, auf begrenzte Dauer; denn im Jahre 1416 bestätigte Herzog Albrecht einen Vertrag, den seine Vorfahren mit Reinprecht von Wallsee eingegangen waren, vermöge dessen die Wallseer im Genuß einer Anzahl Pfandherrschaften, darunter Fraukenburg und Attersee, durch 28 Jahre zu verbleiben hätten. Unter dieser Annahme würde die Verpfändung bis zum Jahre 1435 iu Geltung geblieben sein. Die Lösung der Pfandschaft geschah bezüglich Frankeuburg durch den als Hubmeister der Herzoge zu ungeheurem Reichtum und zum Besitz vieler ihrer Schlösser gelaugten Ulrich Eitzinger. Er wurde auch später eine Zeitlang Regierer der österreichischen Länder. 79
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2