Sie Wallseer blieben ohne weitere Unterbrechung im Pfandbesitze; ein Versuch, die Pfandschaft im Jahre 1379 durch Ott von Zelking lösen zu lassen, kam nicht zur Durchführung, was aus einer Erklärung des Propstes von Schlägl vom 18. September 1381 hervorgeht, nach welcher Eberhard von Wallsee den sogenannten „morspekkenwald" (Marbacher Wald) angekauft und ihn der Pflegschaft von Falkenstein einverleibt habe. Herzog Albrecht V. gab noch im Jahre 1416 dem Reinprecht von Wallsee die Versicherung, ihn von der Hauptmannschaft in Oberösterreich nicht früher zu entheben, bis er die ihm verpfändeten Herrschaften Falkenstein und Neu- burg a. I. eingelöst haben werde. Die Auslösung aus der Wallseer Pfandschaft verzögerte sich aber bis zum Jahre 1440, wo Simon Oberhaimer an Stelle der Wallseer als Pfandinhaber trat. Im Jahre 1479 sollte es zu einer Auslösung der Pfandschaft des Simon Oberhaimer kommen, stellte dieser im selben Jahre einen neuen Revers aus und behielt die Pflegschaft bis zum Jahre 1483, In diesem Jahre erklärt Kaiser Friedrich den Pflegrevers des.Simon Oberhaimer für tot. Die Pflegschaft kam an Hans Oberhaimer von Pernau. Wie dessen Pflegschaft beschaffen war, kann man daraus entnehmen, daß er im Jahre 1484 seinen Sitz auf Falkenstein dazu benützte, einem Bürger von Steyr auf der Donau 700 Gulden abzunehmen. Für den Raub kaufte er sich zu seinem Sitz Pernau einige Bauern. Kaiser Friedrich mußte, da sich der Pfleger der Sache nicht genügend angenommen zu haben scheint, am 7. März 1484 dem Gotthard von Starhem- berg als Landeshauptmann befehlen, die Falkensteiner Untertanen gegen alle Bedrückungen zu schützen, und gab diesem am selben Tage den Auftrag, dafür zu sorgen, daß die Straße in der wilden Raunn zur Aufrechthaltung der (Ochsen-) Maut in Falkenstein instand gesetzt werde; im nächsten Jahre mußte der Kaiser dem Landeshauptmann befehlen, dafür zu sorgen, daß der Pfleger kein fremdes Salz hereinlasse. Im Jahre 1490 war wieder ein Simon Oberhaimer Pfleger. Von Oberhaimer wurde Falkenstein im Jahre 1490 ausgelöst und den Freiherren Siegmund und Heinrich Prneschenk in Pfandschaft gegeben. An Stelle der Verpfändung trat einige Jahre später der Verkauf. Falkenstein ging gegen 10.000 Gulden mit Vorbehalt des Wiederkaufsrechtes in den Besitz der Prueschenk. Diese behielten Falkenstein bis zur Jahre 1515. Kaiser Max machte vom Wiederkaufsrechte Gebrauch und verschrieb darauf Falkenstein dem Jakob Villinger, von dem die Pfandschaft wieder Jobst Oberweinmayr übernahm. Ihm folgte im Jahre 1527 Jörg von Herberstein. Wie lange dessen Psandbesitz währte, ist genau nicht zu bestimmen. Im Jahre 1542 war Falkenstein mit dem Landgericht in der Jnhabuug des Gottfried Salburger, und zwar gegen Rechnungslegung. Erst Heinrich Salburger konnte am 10. Dezember 1605 in den Eigenbesitz von Falkenstein durch 8» 67
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