das Aussehen einerStadt, unt> weil auch bald darauf Bischof Otto dem Orte einen von dem Bischof einzusetzenden Stadtrichter bewilligte, der für die Ausübung der richterlichen Gewalt, wie üblich, dem Bischof ein Pachtgeld zahlen mußte, so näherte sich Eferding dadurch auch in seiner inneren Einrichtung dem Charakter einer mittelalterlichen Stadt. Der erste uns bekannt gewordene Richter, Otto Franco, zahlte jährlich 36 D, verhältuis- mäßig viel im Vergleich mit Linz, dessen Gericht im Jahre 1290 um 60 27 vergeben war. Das dem Bischof Otto erteilte Befestigungsrecht erlitt das gleiche Schicksal wie alle von Herzog Ottokar als österreichischer Landesfürst erteilten Gunstbriese, sie wurden in Ausführung der Nürnberger Reichstagbeschlüsse als nicht erlassen angesehen. Der Bischof mußte sich neuerlich das Be- festigungsrecht vom Kaiser Rudolf verschaffen. Der Kaiser nannte auch, da er die Urkunde Ottokars als nicht bestehend ansehen mußte, in seiner Verleihung vom Jahre 1276 Eferding und St. Pölten nicht civitates (Städte), sondern villas (Dörfer). Bischof Albert ließ sofort nach seiner Wahl im Jahre 1321 ein Verzeichnis über die bischöflichen Einkünfte verfassen, darunter auch von jenen aus Eferding. Nach diesem Verzeichnis besaß Eferding damals 44 Häuser. Unter den Besitzern befanden sich sieben Schuhmacher, ein Schnürschuhmacher, zwei Messerer, ein Schwertfeger, zwei Weber, ein Schiffer, zwei Kürschner, ein Schmied, ein Töpfer, zwei Bäcker, ein Müller. Im Jahre 1325 machte der Schaunburger Lehensmann. Rudolf der Schifer eine Stiftung zur Erhaltung verarmter alter Bürger von Eferding. Diese von seinen Nachkommen immer wieder bedachte Stiftung zählte zu den reichsten des ganzen Landes. Sie besteht heute uoch und besitzt, wenn auch durch die Geldverhältnisse der letzten Jahre stark beeinträchtigt, wenigstens noch in ihrem Grundbesitz, der ungefähr 40 Hektar ausmacht, einen gewissen Rückhalt. In dem bereits erwähnten bischöflichen Dienstregister des Jahres 1321 ist auch ein dem Grafen von Schaunburg gehöriges Haus zu Eferding verzeichnet. Graf Heinriche kaufte im Jahre 1367 den Turm bei der Schranne. Bischof Albert, der Geld brauchte, verkaufte zur selben Zeit dem Grafen von Schaunburg die Stadt Eferding, soweit der Burgfried des Ortes reichte, um 1000 27 als ewiges Lehen. Aus der bischöflichen Stadt wurde Eferding die Landstadt der Grafen von Schaunburg. Von nun an teilte Eferding als Besitz der Schaunburger die Schicksale dieses Geschlechtes uud ihrer Erben. Im verhängnisvollen Kriege Herzog Albrechts 1382—1386 gegen den Grafen Heinrich wurde Eferding, das an die Bundesgenossen des Grafen, die Rosen- berger, verpfändet und von ihren Leuten besetzt war, von Reinprecht von Wallsee eingenommen. Im Frieden wurde die Stadt aber schon als österreichisches Lehen dem Grafen zurückgegeben. Eferding wurde der Mittel60
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