Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

Im Jahre 1621 hieß es von der Burg: „Schloß Wiudeck ist zwar innen fest erbaut, aber gleichwohl eng und eine schlecht zugerichtete Wohnung, im untern Stöckl auf dem ersten Thore zwo kleine Stubn, auf dem mittleren auch zwo, darunter die eine eine Pfisterstube ist, nur 3 Stuben samt den zugehörigen Kücheln, Ställen und Kellern." Im Jahre 1680 war es keine Wohnung mehr, sondern nur zum Getreideaufschütten geeignet. Ein Dietrich von Windeke erscheint vom Jahre 1208 au einige Jahre hindurch im Gefolge des Herzogs Leopold, um nach kurzer Zeit aus dem Zeugenkatalog zn verschwinden. Da er wiederholt mit einem Volkensdorfer geuanni wird, so kann er nicht als Burggraf auf Windegg, sondern muß als Lehensinhaber der Burg angesehen werden. Die zeitlich nächsten Ur- kunden zeigen auch sofort, daß Windegg Regensburger Besitz war, der dann aus der Schenkung Kaiser Ludwigs vom Jahre 823 herrühren mußte. Unter der Regierung Herzog Ottokars waren die Kuenringer Besitzer von Windegg, was aus einer Urkunde in Lebitsch Thesaurus de monte pomerii (Baumgartenberg) hervorgeht, in welcher Alber von Kuenring Schloß Windegg seinen Brüdern mit der Bedingung vermacht, daß sie aus den Einkünften 4 N Gülten den Klöstern Baumgartenberg und Zwettl übcrweisen. Der im Jahre 1269 genannte Herbord de Windekke war Burggraf der Kuenringer. Die Kuenringer betrachteten, wie viele andere Adelige bei ihren Gütern taten, Windegg nicht als Regensburger Lehen. Im Jahre 1287 kam Windegg an Leutold von Kuenring. Über die Belehuung sprechen zwei inhaltlich nicht ganz übereinstimmende Urkunden, beide sind von gleicher Ausstellungszeit. In seinem Lehenbriefe erklärte Leutold, daß er die Burg Windegg und alles Gut, das er in dein „Luzz" in der Riedmark vom Bischof Heinrich von Regensburg zu Lehen trage, darunter Schwertberg und Tragwein, an diesen, wenn er in einen geistlichen Orden cintrete oder ohne männliche Nachkommen sterben sollte, zurück- zufallen habe. Weiter erklärte er, daß der Wortlaut von Handfesten, die von anderen Erben als Söhnen spreche, keine Geltung haben solle. Zum Zeichen der Lehensherrlichkeit des Bischofs über Windegg, Zell und Aist- hofen verpflichtete sich Leutold, an den Bischof 30 H Einkünfte zu überweisen. Der Wortlaut des Lehenbekeuntnisses weist darauf hin, daß das Bistum Regensburg wieder zu seinem Eigentumsrecht gelangt war, das eine Zeitlang bestritten wurde, und zwar werden es die Kuenringer selbst gewesen sein. Im Jahre 1276 hatte König Rudolf, kaum in Wien an- gelangt, am 17. Dezember 1276 dem Ulrich von Capellen anbefohlen, auf die Rückerstattung der dem Bistum Regensburg in der Riedmark und im Achland entzogenen Güter zu dringen. Bei Leutold von Kuenring dauerte es an zehn Jahre, bis er dahin gebracht wurde, daß er, wie die zweite der erwähnten Urkunden es ausspricht, schwur, sein Regensburger Lehen, die Burg Windegg samt Schwertberg und Tragwein, im Falle er 339 43*

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