Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

Waldstück machte, läßt auch den Umfang des ursprünglichen Stiftungsgutes erkennen. Danach begann die westliche Grenze des kaiserlichen Besitzes, die der östlichen des Klosterwaldes entsprach, an der Mündung eines „Gräniz- bächl" genannten Wasserlaufes in die Donau; die Mündung lag nach dem Plane 1000 Klafter westlich von der Mündung des Heinzenbaches. Dadurch stellt sich das „Gränizbächl" als jener Wasserlaus heraus, der auf der Spezialkartc zwischen den Buchstaben „g" und „r" der Schrift „Kirn- berg W" zur Donau geht. Durch diese Ortsbestimmung ist auch der bei der Schenkung des Kürnbergerwaldes an das Kloster als Grenze genannte Hclimbach als „Gränizbächl" gesichert. Der durch den Kauf an das Kloster gelangte Wald lag zwischen diesem Wasserlauf, dem „Jäger zu Kürnberg" und dem Heinzenbache. Die größte Erhebung des Kürnbergerwaldes, die Höhe 525 der Spezialkarte, führte zur Zeit des Kaufes den Namen „auf der Burg". Abt Schober ließ auch die im Jahre 1733 durch, einen Brand stark beschädigte Stiftskirche, die wie alle Zisterzienserkirchen der heiligen Maria geweiht ist, nach den Plänen des Joachim Cartone durch den Linzer Architekten Haslinger neu aufbauen. Von den Klosterreformen Kaiser Josefs blieb Wilhering unberührt. In neuester Zeit wurde im Kloster ein Gymnasium errichtet. Klosterpfarren bestehen in Gramastetten, Leonfelden, Weißeubach, Oberneukirchen, Zwettl, Ottensheim, Puchenau, dann in Niederösterreich zu Teras, Sankt Johann und Weinzierl. Zum Gütsstand des Klosters gehörten Teile in den Steuergemeinden Wilhering, Dörnbach, Ruefling, Schönering, Eiden- berg, Geng, Gramastetten. 216. Wimbspach (Wimsbach). Die älteste Form des Namens lautet witins.pach, sie ist in dem Namen eines Maeezelin de witinspach erhalten, der in einer in ihrer Echtheit zweifelhaften Urkunde des Klosters Lambach genannt wird. Der Personenname Witin, der den ersten Teil des Ortsnamens bildet, ist ein slawischer. Der genannte Mazelin ist ein Unfreier, der damals dem Kloster Lambach über- wiesen wurde. Anders verhält es sich mit dem im Jahre 1243 zugleich mit dem Pfarrer Dietrich von Witimspach angeführten Ulrich und Alram von Wi- timspach. Diese sind als in Wimsbach auf ihrem Gut seßhaft auzusehen. Das gleiche gilt von dem im Jahre 1291 und 1320 genannten Wernhard und Eberhard. 336

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