Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

gewannen ihn Josef Maria und Clemens Freiherr von Weichs. Die Familie verblieb im Besitze bis 1881. Walchen und Wildenhag behielten bis in die neueste Zeit die gleichen Besitzer. 213. Wildenstein. Aus der Zeit der Herrschaft Ottokars über die österreichischen Länder läßt sich der Bestand eines Verwaltungs- und Gerichtsbezirkes Nachweisen, der das Jschlland hieß. Der Sitz des Pflegers und des Landgerichtsinhabers war die Beste Wildenstein, auf dem Schloßberg unterhalb des Kathrin oder Feuerkogels zwischen Jschl und Lauffen gelegen. Der älteste uns bekannte Pfleger im Jschlland war im Jahre 1263 der Schenk von Dobra. Im Jahre 1371 wird ein Hans Posch als Pfleger genannt. Am 27. Juli 1396 gaben die Herzoge Wilhelm und Albrecht dem Friedrich Kraft die Beste zu Wildenstein, gelegen bei dem Lauffen, die er bis nun pflegweise innehatte, mit dem Landgericht als Leibgeding. Das Leibgedingrecht des Friedrich Kraft war jedenfalls vor dem Jahre 1419 erloschen, da zur Zeit als Pfleger Wilhelm der Mühlwanger genannt wird. In den Jahren 1445 und 1446 waren die Einkünfte von Wildenstein an den Grafen Johann von Schaunburg für Darlehen und Forderungen verschrieben, die aus der Zeit König Albrecht II. stammten; das bildete aber kein Hindernis, die Pflege von Wildenstein und das Landgericht im näch^- stcn Jahre an Wolfgang Freytag weiterzuverpfänden. Die Schaunburg- schen Forderungen, im ganzen 10.000 Dukaten, wurden erst im Jahre 1450 getilgt. Der Pfleger Freytag, der zugleich auch Amtmann in Gmunden war, hatte als solcher sowohl für den Fortgang der Salzerzeugung im Jschl- lande als anch des Verkaufes in Gmunden zu sorgen. Freytag mag nicht genügend Tätigkeit entwickelt haben, weil ihn im Jahre 1453 König Laßla beauftragen mußte, die Einsuhr fremden Salzes nach, Oberösterreich hintan- zuhalten. Er wurde auch im nächsten Jahre seines Amtes entsetzt und hatte Wildenstein an Bernhard Seusenecker zu übergeben. Die Verpfändungen lösten einander in rascher Folge ab. Im Jahre 1456 besaßen Wildenstein Wolfgang und Reinprecht von Wallsee gemeinschaftlich; bei der Teilung ihrer Güter fiel die Bnrg an Wolfgang. Wenn Hoheneck III 737 berichtet, daß der Kaiser im Jahre 1457 dem Hans Tanpek die Beste Wildenstein verschrieben habe, die vor ihm Bernhard der Seusenecker hatte, so war Hoheneck über den Teilungsvertrag der Brüder von Wallsee nicht unterrichtet. Der nächstfolgende Pfleger behielt Wildenstein länger. Georg Sekker, Burgen und Schlösser. 329 42

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