gab bet Kaiser am 19. September 1485 dem Landeshauptmann den Befehl, nicht zn dulden, daß dem Jörger ein Eintrag geschehe. Es blieb auch weiter bei den. bestehenden Besitzverhältnissen. Im Jahre 1488 belehnte der Kaiser den Tiburtius Sinzendorfer mit Kammer. Nach dem Ableben des Kaisers unternahmen die Vertreter des Grafen Siegmund von Schaunburg einen neuen Schritt bei Kaiser Maximilian in Angelegenheit der Rückgabe der Schlösser Kammer, Frankenburg und Kogl. Sie erklärten, Kammer gehöre der Gemahlin des Grafen Siegmund, weil dieser bei Gelegenheit des Verkaufes der Jstrianer Güter auf die Herrschaft Tybeiu verzichtet habe, Frankenburg und Kogl sei aber vom Kaiser den Wall- seern verpfändet worden. Da es nun laut werde, daß wegen dieser Schlösser zwischen dem König (Maximilian) mit dem Erzbischof von Salzburg Ver- einbaruugeu im Zuge seieu, so bitten die Vertreter, die Gräfin von Schaun- burg bei ihrem Erbe „beleiben" zu lassen und ihr Kammer zu übergeben. Erfolg hatte dieser Schritt nicht. Kaiser Maximilian gab im Jahre 1499 Kammer mit Kogl und Frankenburg an Wolfgang von Polham. Wenn unter dessen Jnhabung im Jahre 1511 und 1525 Vauernunruheu und Aufstände entstanden, so waren daran nicht die religiösen Verhältnisse schuld, sondern die Ve- drücküngen, welche unter den Pflegern zunahmen, und die Lasten, die den Untertanen und den Leibeigenen unberechtigt aufgebürdet ivurden. Der Aufstand des Jahres 1525 wurde durch das Auftreten des von den ober- österreichischen Ständen verordneten Hauptmauues Alexander Schifer ohne Blutvergießen beendet. Hans Hofmann, der int Jahre 1550 dem König Ferdinand ein Darlehen von 20.000 Gulden gegeben hatte, erhielt von ihm die Anwartschaft, daß er nach den Erben des Cyriak von Polham Wamer erhalten solle, was jedoch nicht zur Ausführung kam. Im Jahre 1570 fielen die Herrschaften Kammer, Kogl und Frankenburg an den Kaiser Max II. zurück, Kammer wurde dem Hektor Pirchinger in Pflege gegeben; in der Zeit vom Jahre 1576 bis 1581 war Hans von Hohberg kaiserlicher Verweser. In diesem Jahre kam es zum Verkauf der Herrschaften Kammer, Kogl und Frankenburg. Johann von Kevenhüller war Rat, Kämmerer, dann Botschafter zu Madrid. Kaiser Rudolph II. war ihm Geld schuldig und schließlich gezwungen, ihm die genannten Herrschaften als vereinigte „Graf- schaft Frankenburg" zu verkaufen. Die Herrschaft gelangte, da Graf Johann von Kevenhüller unverheiratet blieb, später an seinen Bruder Bartholomäus, dann an dessen Sohn Christoph. Zu seiner Zeit brach der große dritte Bauernaufstand aus, dessen Ereignisse sich vielfach auf dem Gebiete der Grafschaft abspielteu. Die Gegenreformation brächte zwangsweise Ruhe. 28
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